(bikl) Das niedersächsische Innenministerium will die Freigabe von Computerspielen verschärfen. Gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen E.V. (KfN) soll jetzt untersucht werden, wie der Jugendschutz bei Killerspielen verbessert werden kann. Die bisherige Selbstkontrolle der Hersteller sei unzureichend, sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am Montag in Hannover.
"Das Projekt soll einen wichtigen Beitrag zu dem offensichtlich zu freizügigen Umgang und zu einfachen Zugriff auf Killerspiele bei Jugendlichen leisten", so Schünemann bei der Vorstellung des Forschungsprojekts. Niedersachsen hat für dieses Projekt von der Innenministerkonferenz den Auftrag erhalten. "Ein wirksamer Jugendschutz kann letztlich nur erreicht werden, wenn besonders schädliche Computerspiele nicht mehr hergestellt beziehungsweise der Zugriff für Jugendliche erheblich erschwert wird. Dies muss zumindest für Deutschland unser Ziel sein", so Schünemann.
"Erste Ergebnisse zu Auswirkungen solcher Killerspiele auf Jugendliche zeigen: die eigene Gewaltbereitschaft kann verstärkt werden, wenn weitere Belastungsfaktoren, wie zum Beispiel Erfahrungen mit innerfamiliärer Gewalt oder enthemmender Alkoholkonsum, hinzukommen", erklärte der Direktor des KfN Prof. Dr. Christian Pfeiffer.
Zuständig für die Altersfreigabe von Computerspielen ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Auf die Einhaltung der Regeln in den Prüfgremien achtet der Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, der die Freigaben erteilt. 2686 Spiele hat die USK nach eigenen Angaben 2005 unter die Lupe genommen, 40 Spiele bekamen gar keine Kennzeichnung, gut 100 keine Jugendfreigabe. Diese dürfen also nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.
In dem von der Thyssen Stiftung unterstützten Forschungsprojekt soll jetzt unter anderem die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) überprüft werden. In einem ersten Schritt werden dazu die Inhalte von rund 90 Computerspielen ermittelt, die unterschiedliche Alterseinstufungen erhalten haben. Danach werden die entsprechenden Gutachten der USK überprüft, in wie weit die Einstufungen nachvollziehbar sind oder es nach den Regeln des Jugendmedienschutzes zu anderen Bewertungen hätte kommen müssen. USK-Leiterin Christine Schulz wies die Vorwürfe zurück. Die Prüfungen seien sorgfältig und entsprächen genau den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, erklärte sie gegenüber der Frankfurter Rundschau.
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Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen