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Hessen: Aushilflslehrer brauchen kein Führungszeugnis

Land gibt sich mit Selbstauskunft zufrieden

Mehr zu: Unterrichtsgarantie Plus, Unterrichtsversorgung, Zeugnis, Schule
30.03.2007 -

(bikl) In Hessen fordern Eltern, Vertretungskräfte an Schulen schärfer zu überprüfen, berichtet heute die Frankfurter Rundschau. Denn Aushilfslehrer im Projekt "Unterrichtsgarantie Plus" müssen in Hessen kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn sie Kinder und Jugendliche unterrichten wollen.

Ein in dieser Woche wegen des Besitzes von Kinderpornografie vom Dienst suspendierte Hausmeister einer Grundschule könnte in Hessen Aushilfslehrer werden, so die Zeitung. Denn er müsste kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn er sich an einer Schule als Vertretungskraft im Rahmen der Unterrichtsgarantie Plus bewirbt. Das Land als Arbeitgeber gebe sich mit einer Selbstauskunft der Bewerber zufrieden. Lediglich Referendare und Lehrkräfte, die verbeamtet werden wollen, brauchen in Hessen ein Führungszeugnis.

"Ich bin sehr dafür, dass Vertretungskräfte ein Führungszeugnis vorlegen müssen", wird die Vorsitzende des Landeselternbeirats, Kerstin Geis zitiert. Damit könnten Kinder besser vor möglichen Sexualstraftätern geschützt werden. Auch Vorstrafen, etwa rechtsradikaler Natur, würden damit offenbar.

Im Kultusministerium ist an eine Pflicht zur Vorlage des Führungszeugnisses nicht gedacht. "Wir gehen davon aus, dass die Schulen die Leute kennen", erklärte Ministeriumssprecher Sören Mayer gegenüber der Zeitung. "In begründeten Fällen", so Mayer, könne die Schule ein Zeugnis anfordern.

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