(bikl) Anfang Mai hatten fast 100 Schulleiter aus dem Kreis Ravensburg in einem Offenen Brief an den baden-württembergischen Kultusminister Helmut Rau eine Abkehr vom dreigliedrigen Schulsystem gefordert. Heute wurden die Initiatoren des Protests zu einem Gespräch ins Schulamt des Regierungspräsidiums Tübingen gebeten. Zu den Hintergründen der Diskussion hat jetzt der ehemalige Leiter des Seminars für Pädagogik an der Universität Ulm, Prof. Dr. Ulrich Herrmann, Stellung genommen. bildungsklick.de veröffentlicht hier diesen Text.
Die schwäbische Alb besteht seit etwa 150 Millionen Jahren fast nur aus Kalkstein. Heidelberg Cement ist der größte deutsche Baustoffhersteller. In Baden-Württemberg lässt sich gut zementieren! Auch das Schulsystem?
Fast 100 Hauptschulleiter und -lehrer aus der Region Oberschwaben/Bodensee protestieren mit einem Offenen Brief gegen das Ende der gemeinsamen Grundschule – der einzigen "Schule für alle" – nach Klasse 4 und gegen die Fortsetzung des dreigliedrigen Schulsystems, dass die Hauptschüler massiv benachteiligt. Die öffentliche Resonanz und die Unterstützung ist enorm!
Der Adressat dieses Briefes, Kultusminister Rau, ließ bei Amtsantritt verlauten, er hoffe auf Freunde, die ihm "die ungeschminkte Schulwirklichkeit" schildern. Hier kann er sie nachlesen. Die Lehrkräfte und Schulleiter haben dem Präsidenten des Bundes deutscher Blasmusik kräftig den Marsch geblasen! Der meint derweil, den Protest an sich abtropfen lassen zu können: das dreigliedrige Schulsystem habe sich bewährt, sagte er in der Landesschau SWR 3, und wer etwas anderes wolle, der sei "beweispflichtig".
Bisher hieß die amtliche Werbung für Baden-Württemberg: Wir können alles. Außer Hochdeutsch. Nach seiner Filbinger-Rede von Ministerpräsident Oettinger titelte die taz: Ich kann alles. Außer Geschichte. Von Oettingers Kultusminister heißt es demnächst: Ich kann alles. Außer Schule.
Nebenbei bemerkt: Das allgemeinbildende dreigliedrige Schulsystem ist mindestens viergliedrig – die Sonderschulen werden absichtlich unterschlagen? Oder schlimmer noch: Hat "man" sie schlicht "vergessen"? – Was sich an der herkömmlichen Trennung der Schüler nach Klasse 4 in Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien angeblich "bewährt" hat, dafür wäre erst mal der Herr Minister beweispflichtig. Wir wollen ihm die Beweisführung erlassen: Er wird es nicht hinkriegen; kein Fachmann würde ihm beipflichten; die internationalen Schulleistungs-Vergleichsstudien sprechen eine andere Sprache. Er könnte sich um Kopf und Kragen reden, und er sollte das Amt nicht beschädigen.
Einstweilen seien nur zwei Eckdaten angeführt: In Baden-Württemberg verlassen jährlich ca. 9.000 junge Menschen ohne einen Schulabschluss die staatliche Pflichtschule. Hat sie sich "bewährt"? Oder: Das Land hat ein Hochbegabtengymnasium eingerichtet sowie Hochbegabten-Züge an den Gymnasien. Hat sich das "normale" Gymnasium also doch nicht "bewährt"?
Was die "Beweislage" angeht, möge sich der Minister von seinen kundigen Beamten mal von der internationalen Vergleichsstudie IGLU und dem hervorragenden Abschneiden der deutschen Grundschulen erzählen lassen; von den – wie man heute sagt – "evidenz-basierten" Schlussfolgerungen aus PISA; in Sachen Hauptschule von den Anregungen und Erfahrungen seiner Schulverwaltungen, der Lehrer und der Eltern seit vier Jahrzehnten; von den Gründen für die Schulstrukturänderungen in den Ländern Sachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, wo seine Parteifreunde von der CDU das Sagen haben. Er kann auch im Ländle Schulen in Freier Trägerschaft besuchen, um sich einen Augenschein davon zu verschaffen, wie man eine Sekundarstufe I gestalten kann, die alle Kinder fördert, z.B. die Bodenseeschule St. Martin in Friedrichshafen. Sein Staatssekretär kann von zuhause aus (Weinheim/Bergstraße) gleich um die Ecke in der Odenwaldschule Oberhambach (vor 100 Jahren von Paul Geheeb als Landerziehungsheim gegründet und ein Mythos der deutschen Reformpädagogik) studieren, wie in dieser südhessischen – horribile dictu – Gesamtschule für jährlich etwa 60 oder 70 Absolventen vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur etwa 10 Abschlüsse allgemeiner und beruflicher Art (bzw. in Kombination) angeboten werden.
Nichts da: Rau schwört auf Zement! Das dreigliedrige System wird zementiert. Das muss stutzig machen. Wieso kann er sich das leisten? Muss er nicht befürchten, dass sein Stuhl wackelt? Die "Halbwertzeit" eines Ministers ist bekanntlich sehr unkalkulierbar...
Um die Sturheit des Herrn Ministers zu erklären und zu verstehen, muss man ein aufschlussreiches Dokument jüngsten Datums konsultieren: "Empfehlungen des Kultusministeriums und der Kommunalen Landesverbände [Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag] für eine Weiterentwicklung der Hauptschulstrukturen (Stand: 1. März 2007)".
Der Hintergrund für dieses Papier ist längst bekannt: Die Zahl der Schulkinder geht rapide zurück, immer weniger Kinder kommen in die Hauptschule, so dass viele Standorte bedroht sind oder definitiv geschlossen werden müssen; wenn die Eltern freie Wahl hätten, würden sie ihre Kinder überhaupt nicht auf die Hauptschule schicken, denn sie ist die "Restschule" (so schon der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen vor 50 Jahren!) der "Verlierer" in unserem angeblich "bewährten" Schulsystem. Daran ändern auch die Hauptschulpreise nichts, die der Bundespräsident überreicht. Das Hauptschul-"Produkt" wird auf dem Absolventen-"Markt" nicht mehr angenommen, weil der Mittlere (Real-)Schulabschluss die "Grundwährung" auf dem Ausbildungs-"Markt" darstellt. Was nützt die beste Schule, wenn ihr Abschlusszertifikat keinen Tauschwert besitzt, wenn die Absolventen keine Anschlüsse finden? Also setzen sie nach Möglichkeit ein 10. Schuljahr drauf (§ 6 Abs. 3 SchG) oder gehen in die zweijährige Berufsfachschule, um den begehrten Mittleren Abschluss (in der Form der Fachschulreife) zu machen.
Diese Sachlage legt seit Jahren nach dem Rat aller Fachleute, nach den Erfahrungen der Lehrkräfte, im Hinblick auf den Elternwillen und – vor allem! – hinsichtlich der Lebenschancen junger Menschen folgende Schlussfolgerungen nahe:
(1) Die erfolgreiche gemeinsame Lernzeit der Grundschule wird über Klasse 4 hinaus verlängert, um erstens keine zu frühen und damit allzu häufig falschen Schullaufbahnentscheidungen treffen zu müssen und die Lehrer und Eltern der Grundschule von der Pein dieser Entscheidung zu entlasten; um zweitens die Entwicklung der inneren Lernbiographien der Kinder über die Pubertät hinaus fördern und beobachten zu können und dann erst prüfen zu müssen, wie die Schulreise zu welchem Abschluss weitergehen soll.
(2) Lernbiographien sind immer individuell – weil jedes einzelne Gehirn das Ergebnis seines Gebrauchs ist. Daher lautet das Gebot für die öffentlichen staatlichen Pflichtschulen: Auf individuelle Differenzen muss mit prozessualen Differenzierungen reagiert werden! Nur so kann die Schule jedem Kind gerecht werden. So steht es in Art. 11 (1) der Landesverfassung und in § 1 (2) des baden-württembergischen Schulgesetzes . Es ist ganz richtig, dass z.B. Gründung und Betrieb aus Steuermitteln des Hochbegabten-Gymnasiums in Schwäbisch Gmünd so gerechtfertigt wird. Was heute "Umgang mit Heterogenität" heißt, hieß früher schlicht "Innere Differenzierung", also werden "Hochbegabten"-Züge an den Gymnasien eingerichtet.
(3) Die Innere Differenzierung soll eine solche der internen Schulwege bis zu einem Abschluss bedeuten und nicht – wie derzeit in §§ 3 ff. SchG – die grundständige Abgrenzung von Schularten begründen. Kinder lernen und verstehen unterschiedlich schnell und unterschiedlich intensiv, generell oder auf unterschiedlichen Lernfeldern; es gibt einseitig und vielseitig "begabte" Kinder, solche mit Teilleistungsschwächen, andere mit Teilleistungsstärken (sog. "Hochbegabte"). Die öffentliche staatliche Pflichtschule hat unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen vor allem eine Aufgabe: nicht Abschlüsse ("Berechtigungen") anzubieten oder zu versagen, sondern Anschlüsse zu ermöglichen, um "auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten." (§ 1 Abs. 2 SchG BW)
(4) Wenn jährlich 9.000 junge Leute die öffentlichen staatlichen Schulen ohne Abschluss verlassen müssen, dann hat sich diese Schule offensichtlich nicht "bewährt", weil sie Absolventen ohne "Ausbildungsberechtigung" auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt nicht vorbereitet hat. Diese Vorbereitung beinhaltet vor allem Berufsorientierung bzw. die Anfänge einer Berufsgrundbildung und ein Zertifikat, das die Chancen für eine Berufsausbildung optimiert. Beide Voraussetzungen kann die Hauptschule derzeit in der Regel nicht erfüllen – weil man sie strukturell daran hindert! –, und eine "Weiterentwicklung" ihrer "Strukturen" als isolierter Schulform kann deshalb den Hauptübeln nicht abhelfen.
(5) Diese Abhilfe ist vor allem darin zu sehen, die Hauptschule stärker an die Berufsausbildung im Dualen System heranzuführen – und nicht näher an die Realschule heran, die selber schon jetzt mit ihren internen Differenzierungsproblemen nur schwer zu Rande kommt – und den Absolventen einen Mittleren Regelabschluss zu ermöglichen – und nicht erst durch Zusatzmaßnahmen wie das BVJ, die BFS oder Kurse bei Freien Trägern (nach dem SGB aus Mitteln des ESF). Was macht das eigentlich für einen Sinn, erst die Schüler zu trennen und dann mit hohen Folgekosten die Folgen dieser Trennung wieder zu reparieren?
Weder hat sich das dreigliedrige Schulsystem bewährt noch fordert jemand eine Gesamtschule wie vor 30 Jahren, die in der baden-württembergischen Version die Dreigliedrigkeit intern praktizierte bzw. praktizieren musste. Die Betriebsform der Wahl ist eine Sekundarstufe I mit verlängerter gemeinsamer Lernzeit der Schüler, die zum einen eine schulische Grundbildung für alle sicherstellt und zum anderen auf internen differenzierten Wegen einen Mittleren Abschluss für jeden: Die unterschiedlichen Wege münden entweder in eine Berufsausbildung oder eine anschließende weiterführende (berufliche) Schulbildung (z.B. auf dem Weg zur Fachhochschule) oder in die Sekundarstufe II (mit dem Ziel der allgemeinen oder fachgebundenen Zulassung zum Hochschul- bzw. Universitätsstudium).
Diese Betriebsform einer Sekundarstufe I und ihrer Anschlüsse würde – bei entsprechender Ausstattung – das Verfassungsgebot der Landesverfassung und die Zielsetzung des Schulwesens gemäß Schulgesetz tatsächlich erfüllen können, zur Realisierung der Chancen- und der Beteiligungsgerechtigkeit einen unverzichtbaren grundlegenden Beitrag leisten und vor allem den Ausbildungsbetrieben, -behörden usw. entgegenkommen. Für diesen Zweck müssten lediglich die Vorschriften des Schulgesetzes über den Verbund von Schularten (§ 16), über Bildungszentren (§ 17) und über die Weiterentwicklung des Schulwesens (§ 22) entsprechend ausgestaltet bzw. modifiziert werden.
Allein: Genau dies ist vom Kultusminister bildungs- und schulpolitisch ausdrücklich nicht gewollt! Er hat es in den letzten Monaten und Wochen unablässig verkündet, so dass jetzt den oberschwäbischen Initianten der Kragen geplatzt ist. In den genannten "Empfehlungen" heißt es:
"4. Maßnahmen, die für das Kultusministerium nicht in Betracht kommen
Regionalschulen/Verbundschulen
Bei der so genannten Regional/Verbundschule handelt es sich um eine Schule bzw. eine neue Schulart, bei der die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule zu einem neuen gemeinsamen Bildungsgang verschmolzen würden. Eine solche Schulart wird von der Landesregierung abgelehnt. Baden-Württemberg bleibt weiterhin bei dem bewährten gegliederten Schulwesen.
Angliederung eines einzügigen Realschulzuges an kleine Hauptschulen
Bei einer solchen Lösung wäre die Durchführung des Wahlpflichtbereichs und die Leistungsfähigkeit der Realschule nicht gewährleistet. Zudem würden insbesondere die bestehenden Realschulen im ländlichen Raum durch den Abzug potentieller Realschüler stark geschwächt. Im Übrigen könnten viele Kleinstklassen einzügiger Realschulzüge an den Hauptschulen entstehen, deren Finanzierbarkeit wegen des hohen Ressourcenaufwands nicht realisierbar wäre.
Orientierungsstufen
Orientierungsstufen (Klassen 5 und 6) sind in der pädagogischen und schulorganisatorischen Konzeption in Baden-Württemberg nicht vorgesehen."
Bemerkenswert ist hieran formal gesehen zweierlei:
Wieso unterschreiben die baden-württembergischen Kommunalen Spitzenverbände "Empfehlungen", in denen eine Ziffer 4 sagt, was die CDU nicht will? Was hat das hier zu suchen? Wurde hier unter der Hand ein Textstück eingeschmuggelt, um sagen zu können "Wer schweigt, stimmt zu"? Dann hätte ja z.B. auch hineingeschrieben werden können, was für die Gemeinden und Landkreise in ihrer Zuständigkeit bzw. Verantwortung als Schulträger (§ 28 SchG) durchaus in Betracht kommt bzw. kommen könnte – mit dem Hinweis, dass im Falle des Dissenses eine Gesetzesänderung/-ergänzung angestrebt wird. (Was nämlich in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Vorsitzenden des Bayerischen und des Präsidenten des Baden-Württembergischen Städtetags enthalten ist, s. unten den Abschnitt "Eine Alternative!")
Wer ist hier "Baden-Württemberg"? Bundespräsident von Weizsäcker sah sich aus gegebenem Anlass einmal zu der Bemerkung herausgefordert, es habe manchmal den Anschein, der Staat sei die Beute der Parteien geworden. Ist das Schulwesen die Beute der Parteien? Sind das Land und die Mehrheits-Regierungspartei als "Baden-Württemberg" identisch? Bemerkt bei der Abfassung und Ratifizierung solcher Texte eigentlich niemand mehr die ungeheuerliche Anmaßung, die in solchen Formulierungen steckt?
Weiterhin bemerkenswert ist in einer "Gemeinsamen Pressemitteilung" vom 6.3., dass kommentarlos immerzu der Kultusminister wörtlich zitiert wird, so dass sie quasi CDU- und regierungsamtlich daherkommt. (Na ja, das hauptamtliche Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags war von 1981 bis 2003 CDU-OB von Wertheim am Main. Hatte der derzeitige Präsident des Städtetags, SPD-OB Gönner von Ulm, keine Gelegenheit, das Papier gegenzulesen?)
Ansonsten ist das Ergebnis per saldo die komplette Zementierung der jetzigen Schulsystemstruktur, was die Hauptschule betrifft:
Ministerpräsident Oettinger hat in einem Brief vom 5.3.2007 an den Vorsitzenden des Bayerischen und den Präsidenten des Baden-Württembergischen Städtetags, OB Schaidinger (Regensburg) und OB Gönner (Ulm) die "Empfehlungen" gutgeheißen. "Mein erklärtes Ziel ist, die Ausbildungsreife der jungen Menschen zu steigern und ihnen damit bessere Zukunftschancen zu eröffnen." Das ist löblich, hat aber einen Pferdefuß: Vorschläge einer Arbeitsgruppe von Land – wieder die auffällige Verwechslung von "Land" und Landesregierung – und Kommunen wären "noch politisch zu bewerten".
Dann gute Nacht. Dann können die Initianten aus Oberschwaben alle Hoffnung auf Erfolg fahren lassen. Und jetzt versteht man die Sturheit des Kultusministers: Er hat die Rückendeckung seines Ministerpräsidenten, d.h. er hat sie sich leicht beschaffen können, zumal in "seinem Haus" ohnehin der Entwurf für den Brief des MP gedichtet worden sein wird...
Aber noch sind nicht alle Opern gesungen. Denn die Initiative von Schaidinger und Gönner (Pressemitteilung vom 19.2.2007), auf die Oettinger antwortet, liest sich in einigen Punkten denn doch mit sehr anderer Akzentuierung als die "Empfehlungen", die Oettinger und Rau als Ergebnis dieser Initiative verkaufen möchten:
"Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger: Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung dürfen die Misere der Hauptschule nicht länger verharmlosen..." Eine "Reform sollte sich vorrangig von folgenden Zielen leiten lassen: ...
Ohne grundlegende Reform der Hauptschule, so Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger abschließend, verwehren wir immer mehr jungen Menschen die für eine gesicherte soziale und berufliche Existenz unerlässlichen Bildungschancen. Die Reform der Hauptschule liege deshalb auch im Interesse einer Bildungspolitik, die sich an den Prinzipien der Chancengerechtigkeit und Förderung der Benachteiligten orientiert."
Es ist deutlich geworden, dass Kultusminister Rau, unterstützt durch Ministerpräsident Oettinger, durch die "Empfehlungen" die Anregungen und Forderungen der Städtetagspräsidenten unterlaufen will und dass er die Hauptschule weiterhin dort sehen will, wo sie offensichtlich seiner Meinung nach hingehört: ins Abseits.
Vermieden werden sollte auf jeden Fall eine Hinhaltedebatte über diese und jene möglichen Varianten der Schulstrukturen mit ihren immer auch mehr oder weniger wünschenswerten (Neben-)Effekten. Es ist keine Zeit mehr zu verlieren! Die Entscheidungen sollten dahin verlagert werden, wo sie hingehören: in die Kommunen und ihre Bürgerschaft.
Wenn sich nichts ändert, hat das Statistische Landesamt für die Jahre 2008 bis 2020 die Zahl von 100.400 Hauptschülern ohne Hauptschulabschluss prognostiziert – 100.400 junge Menschen ohne jene Chancen, die ihnen die Landesverfassung und das Schulgesetz zugesichert haben. 100.400 junge Menschen, die sich sagen lassen mussten, sie seien nicht zu gebrauchen. Viele, allzu viele von ihnen werden den Schluss ziehen: Wenn uns die Gesellschaft nicht braucht – brauchen wir sie? Wer kann es ihnen verdenken. Aber wer trägt die gesellschaftlichen politischen und ökonomischen Folgelasten? Die Öffentlichkeit. Wir alle.
Der Kultusminister scheint sich über diese gesellschaftspolitische Brisanz der Hauptschulfrage nicht im Entferntesten im Klaren zu sein. Was muss eigentlich passieren, damit endlich etwas passiert?
Autor: Prof. Dr. Ulrich Herrmann