(bikl) Eine Gymnasiallehrerin und eine Schuldirektorin wollen mit ihren beiden Unterlassungsklagen vor dem Kölner Landgericht erreichen, dass ihre persönlichen Daten und ihre Bewertung in dem seit Frühjahr 2007 bestehenden Portal spickmich.de gelöscht werden, erklärte Gerichtssprecher Dirk Eßer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Die Gymnasiallehrerin war bereits Ende November 2007 in einem einstweiligen Verfügungs-Verfahren juristisch gescheitert. Damals hatte das Kölner Oberlandesgericht die Bewertungen unter spickmich.de als vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt betrachtet. Inzwischen kam die Klage der Schulleiterin hinzu. Bei dem jetzt anstehenden Verfahren in der Hauptsache gehe es im wesentlichen um dieselben Rechtsfragen wie im einstweiligen Verfügungsverfahren, der Sachverhalt könne aber intensiver ermittelt werden, so der Sprecher des Gerichts.
Auf spickmich.de können Lehrer in Kategorien wie "gut vorbereitet", "faire Noten" oder "menschlich" mittels der schulüblichen Notenskala von 1 bis 6 bewertet werden. Nach Angaben der Betreiber soll inzwischen mehr als eine Viertelmillion Schüler dort ihre Lehrer benotet haben. Ablehnend gegenüber dem Portal stehen allerdings nicht nur die beiden klagenden Lehrerinnen sondern auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Philologenverband.