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Ratgeber für den Datenschutz in der Schule

Juristische und praktische Hilfen für den Schulalltag

10.01.2008

(bikl/PM) Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat ein "Praxishandbuch Schuldatenschutz" veröffentlicht, das den Schulleitungen, den Schulsekretärinnen, der Verwaltung und den Lehrkräften umfassend darüber Auskunft gibt, wie gesetzeskonform und funktional mit den Daten vor allem von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern umgegangen werden kann und muss.

Auf 174 Seiten – jeweils unter Benennung der einschlägigen Regelungen – beantwortet der für den Schuldatenschutz im ULD zuständige Mitarbeiter Holger Brocks die regelmäßig auftauchenden Fragen: welche Daten von der Schulverwaltung erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie die Kommunikation zwischen Schülern, Eltern und Schule organisiert werden kann, welche Rechte die Betroffenen haben, wie mit Noten umzugehen ist, wie der private Lehrerrechner gesichert werden muss, unter welchen Voraussetzungen Videoüberwachung erlaubt ist, welche Kommunikation mit Jugendamt und Polizei geht, was nicht auf eine Schulhomepage gehört, wie Computer im Schulunterricht eingesetzt werden können. Es werden auch Hilfen für den technisch sicheren Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung gegeben.

Das Praxishandbuch berücksichtigt die aktuellen Änderungen des Schulgesetzes im Jahr 2007. Im Anhang werden auf den Datenschutz hin überprüfte Formulare abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung. Das Praxishandbuch ist sowohl als Nachschlagewerk wie auch als Fortbildungsunterstützung geeignet. Es kann unentgeltlich angefordert werden beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

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