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Staatsschule oder Kommunalschule?

Gastkommentar von Prof. Dr. Ulrich Herrmann

15.01.2008

Die juristische Konstruktion des Schulbetriebs ist einer der wichtigsten Gründe für die Misere der allgemeinbildenden öffentlichen staatlichen Schulen: die Verstaatlichung der ehemaligen Kommunalschulen, wie wir sie heute noch in einigen bayerischen Großstädten und in der Schweiz haben. Die Folgen: Das Kultusministerium gängelt die Schulen an der kurzen Erlassleine und teilt das Personal zu. Die Eltern sind "schulfremde Personen", die nicht mal zum Unterricht ihrer eigenen Kinder Zutritt haben. Die Lehrkräfte sind "exterritoriale" Landesbeamte, der Dienstherr ist "irgendwo". Die Kommune als Schulträger trägt alle Kosten für die Sachausstattung der Schulen, hat aber kein Mitspracherecht bei deren Betrieb und bei der Qualitätssicherung.

Der Zustand unserer weiterführenden Schulen ist durchweg für die Schüler eine Quelle von Schulverdruss, für die Lehrkräfte von Berufsverdruss, für die Eltern von Politikverdruss. Immer mehr Eltern flüchten zum Wohle ihrer Kinder in Freie und Privatschulen. Die Kommunalen Spitzenverbände in Bayern und Baden-Württemberg haben im Frühjahr 2007 Alarm geschlagen: Angesichts sinkender Schülerzahlen wird eine von der Bevölkerung gewünschte wohnortnahe Schulversorgung zum Problem. Gefordert wird eine neue schulrechtliche Grundlage für die stärkere Mitsprache der Kommunen bei Entscheidungs- und Organisationsprozessen für "maßgeschneiderte, akzeptierte und flexible Schulangebote vor Ort". Bisher laufen nämlich Eltern- und Lehrerinitiativen und -proteste gegen schüler- und bildungsschädliche Schulbetriebsformen ins Leere. Der Deutsche Städtetag (Aachener Erklärung vom November 2007: "Bildung in der Stadt") geht einen Schritt weiter: Er fordert die Neuordnung der Zuständigkeiten für die inneren und äußeren Schulangelegenheiten zugunsten der Kommunen und "die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen für ein erweitertes kommunales Engagement".

Dies bedeutet nichts anderes als die Abkehr von der Staats- und die Hinwendung zur Kommunalschule. Konkret: Der Staat soll sich auf einige Bereiche der Schulaufsicht beschränken, Rahmenpläne für den Unterricht vorgeben und das Prüfungswesens kontrollieren. Für Personalrekrutierung, -bewirtschaftung und -weiterqualifizierung hat er sich als unfähig erwiesen. Deshalb sollten die Personalmittel auf die Kommunen übertragen werden, damit Lehrkräfte wieder Personal der Kommune und Personalentscheidungen am Ort getroffen werden können. Die Schulämter in der heutigen Form sind überflüssig. Die Kommunen sollten – im Zusammenwirken mit den lokalen Sportvereinen, Jugendmusik- und Kunstschulen sowie mit den Kammern und Betrieben – finanzielle Mittel für zusätzliche Angebote vorhalten; die Ressourcen der Hochschulen und Universitäten zur Orientierung der Studierwilligen sind noch gar nicht genutzt. Vor allem aber: Welche Schulformen – in welchen Kombinationen, in welchen auch neuen Betriebsformen, allgemeine und berufliche Bildung verbindend – am Ort gewünscht werden, sollen die Bürger im Gemeinderat entscheiden, und der Staat hat sich da rauszuhalten: das Wirtschaftsministerium betreibt ja auch nicht die Stadtwerke, das Sozialministerium kein städtisches Krankenhaus, das Umweltministerium nicht die Müllabfuhr, das Verkehrsministerium keinen städtischen Fuhrpark. Wieso das Kultusministerium die Schulen?

Die öffentlichen staatlichen Schulen sind bürokratisch de-reguliert und müssen pädagogisch re-reguliert werden. So machen es seit über 100 Jahren die reformpädagogischen Schulen in Freier Trägerschaft. Der Staat, sagte Richard von Weizsäcker, sei eine Beute der Parteien geworden. Das gilt ganz extrem für die Schule. Deswegen darf man sie aber nicht privatisieren; denn es geht um eine öffentliche Angelegenheit: die Daseinsvorsorge durch erfolgreichen Schulbesuch und erfolgreiche Berufsausbildung. Wenn diese Daseinsvorsorge versagt, hilft auch kein Sozialstaat mehr weiter.


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