Mathetest Berlin: Schülerin zieht vor Landesverwaltungsgericht
Anwältin: "Keine Sippenhaft für 28.000 Schüler"
Mehr zu: Abschlussprüfungen, Berlin, Mathematik, Schule(redaktion) Gegen die Wiederholung der Mathematikarbeiten für den diesjährigen Mittleren Schulabschluss in Berlin ist jetzt die Wiesbadener Rechtsanwältin Sibylle Schwarz im Namen einer Berliner Schülerin vor das Landesverwaltungsgericht gezogen. Der Berliner Schulsenator Jürgen Zöllner, so die Anwältin, sei bisher den konkreten Beweis dafür schuldig geblieben, dass tatsächlich an 75 und mehr Schulen Berlins die Mathematikaufgaben des MSA-Tests vorher bekannt waren.
Der MSA-Test Mathematik, den rund 28.000 Berliner Schüler nachschreiben sollen, beschäftigt nun das Landesverwaltungsgericht Berlin. Eine Schülerin hatte über die Wiesbadener Schulrechtsspezialistin Sibylle Schwarz am Montag, dem 16. Juni 2008 eine Einstweilige Anordnung im Eilverfahren beantragt. Danach soll der Schulsenat die bereits geschriebene Matheprüfung so handhaben, wie ursprünglich vorgesehen, also die Arbeiten sollen korrigiert und an die Schüler zurückgegeben werden, auch wenn es vielleicht zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Über den Eilantrag entscheiden die Richter in den nächsten Tagen. Stimmen die Richter dem Antrag zu, müssen die Schüler den Test nicht mehr nachschreiben.
"In einem Rechtsstaat wie dem unseren muss man von der Unschuld eines Menschen ausgehen, solange bis seine Schuld bewiesen ist. Diese allgemeinen rechtsstaatlichen Regeln gelten auch für die MSA-Prüfungen in Berlin und die davon betroffenen 28.000 Schüler. Daran muss sich selbst Schulsenator Zöllner halten, der alle Schüler, die nicht betrogen haben, in Sippenhaft nimmt", erklärte Sibylle Schwarz.
Im Fall der Klägerin handelt es sich um eine Oberschülerin aus Hohenschönhausen, die demnächst eine Lehrstelle im Schwarzwald antreten sollte. Sollte es zu einem Nachschreibetermin kommen, ist ihre Lehrstelle gefährdet. Viele weitere Eltern stehen bereits in den Startlöchern und wollen gegen die Entscheidung des Schulsenats klagen.
Der Berliner Schulsenator behaupte, dass die Prüfungsaufgaben an über 75 Schulen vor der Prüfung bekannt gewesen seien. Den Beweis für diese Behauptung bleibe er bisher immer noch schuldig, betont die Anwältin "Was ist wichtiger? Die Chancengleichheit in der Prüfung oder die Unschuldsvermutung? Absolute Gerechtigkeit gibt es in keiner Prüfung." Rechtsanwältin Sibylle Schwarz verweist im Zusammenhang mit der Entscheidung von Schulsenator Zöllner auf bereits ergangene Gerichtsurteile: "Das widerspricht vielen bisherigen Gerichtsurteilen, die es dazu in ähnlich gelagerten Fällen bereits gibt." "Zwischen der prüfenden Behörde und den Prüflingen gibt es eine Art "Leistungsvertrag", erklärte die Anwältin. Während die Leistung der Prüfungsbehörde darin besteht, beispielsweise Prüfungsräume und Prüfungsaufgaben, sowie die folgende Korrektur der Arbeiten bereit zu stellen, beziehungsweise zu liefern, besteht die Leistung der Schüler hauptsächlich darin, die Prüfung zu schreiben. "Herr Zöllner hat über die Medien mal kurz und launig erklärt, dass nun der Senat seine Leistungen nicht mehr erbringen würde, weil er angeblich betrogen worden sei. Rechtlich gesehen, hätte der Schulsenat allerdings jedem einzelnen seiner Vertragspartner gegenüber - also allen 28.000 Schülern – gesondert erklären müssen, dass der Leistungsvertrag mit ihm nicht mehr gilt. "Das wurde einfach nicht gemacht und deshalb muss der Senat sich an seine "Vertragspflichten" halten", so die Anwältin.
Für eine ganz erhebliche Zahl der MSA-Prüflingen begann Montag ein zweiwöchiges Schülerpraktikum. Zeit, um auf den angesetzten Nachschreibetermin am 23. Juni zu lernen bleibt vielen nicht mehr. Manche Schüler machen ihr Schülerpraktikum auch außerhalb Berlins und können gar nicht zum Prüfungstermin kommen.
bildungsklick.de/ Die Ereignisse in
Nordrhein-Westfalen und jetzt in Berlin zeigen den Niedergang unseres Bildungssystems, das die politischen Parteien in den letzten 30 Jahren an die Wand gefahren haben. Die Politiker versprechen zwar Investitionen ins Bildungssystem, sind jedoch nicht in der Lage, z.B. im naturwissenschaftlichen Bereich neue qualifizierte Lehrer in ausreichender Zahl für die Schulen zu gewinnen, ein Trauerspiel!
Lt. Senat sollten die Arbeiten nicht korrigiert werden. Nun scheinen diese jedoch der Fall zu sein, denn es haben ja angeblich
viele der schlechteren Schüler (lt. Lehrer?) bessere Noten erzielen können.
Ist jetzt jeder Schüler, der ausgiebigen Nachhilfeuntericht bekommen hat und sich lange vorbereitet hat ein Betrüger?
Angela Voigt
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