Mathettest Berlin: Gericht weist Einstweilige Anordnung zurück
Schülerin geht in die nächste Instanz
Mehr zu: Abschlussprüfungen, Berlin, Mathematik, Schule(redaktion) Nachdem das Landesverwaltungsgericht Berlin den Antrag auf eine Einstweilige Anordnung einer Schülerin gegen die Wiederholung der Mathematikprüfung für den mittleren Abschluss zurückgewiesen hat, wird die Schülerin nun die nächste Instanz anrufen. Die Zehntklässlerin wollte erreichen, dass ihre Matheprüfung ganz normal bewertet und ein Nachschreibetermin damit überflüssig wird.
Hier sei kein rechtsstaatliches Verfahren geführt worden, erklärte ihre Anwältin. So habe das Gericht unter anderem die Akteneinsicht verweigert. Der Schulsenat hatte den Verwaltungsrichtern einen so genannten "Verwaltungsvorgang" zukommen lassen, in dem die Schulbeamten ihre "Ermittlungsergebnisse" präsentierten. Danach, so die Richter, "liegen hinreichende konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Prüfungsaufgaben schon vor dem Prüfungstag einer Vielzahl von Schülern unterschiedlichster Berliner Schulen bekannt geworden waren."
Als Rechtsanwältin Sibylle Schwarz sich am letzten Dienstag diesen "Verwaltungsvorgang" genauer anschauen wollte, wurde sie laut eigener Aussage vom Gericht mit der Begründung zurückgewiesen, dass sie keine Kopien haben könne "weil es technisch zu aufwendig sei." Die Anwältin: "So weiß ich beispielsweise bis heute noch nicht, ob die von uns vertretene Schülerin überhaupt an einer der betroffenen Schulen war. Auch bleibt uns Herr Zöllner weiterhin konkrete Beweise dafür schuldig, dass die Zahl der angeblich betroffenen Schulen, die von seiner Behörde immer wieder behauptet wird, auch tatsächlich so hoch ist."
"Für uns wäre die Akteneinsicht dringend notwendig gewesen, um durch die Rückmeldungen der Schulen herauszufinden, ob des Schummelns verdächtige Schüler durch ihr ´Wissen´ tatsächlich auch messbare Vorteile erlangt haben. Doch der Senat scheint es sich mit seinen ´Ermittlungen´ recht einfach zu machen. Dafür müssen nun viele tausend andere Schüler büßen. Wir sollten dabei auch nicht vergessen, wer die eigentliche Schuld an diesem Desaster trägt. Die eigentlichen Verursacher sitzen doch im Schulsenat und nicht in den Schulen", so Sibylle Schwarz.
Sie stützt sich dabei auch auf einen Spruch des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 30.10.1984, Az. 7 B 111.84): "Der Umstand, dass Examensnoten anderer Prüfungskandidaten rechtswidrig zustande gekommen sind, würde das Prüfungsverfahren des Klägers nicht fehlerhaft machen und ein erneutes Prüfungsverfahren für den Kläger deshalb nicht rechtfertigen. Auch das Prüfungsergebnis des Klägers würde dadurch, dass Mitprüflinge sich bessere Examensnoten erschlichen haben, nicht unrichtig."
Die Eltern der Schülerin und die Schülerin wollen den Beschluss der Verwaltungsrichter allerdings nicht hinnehmen. Sie reichen nun Beschwerde gegen den Beschluss ein und rufen damit die nächste Instanz an, also das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
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