Hamburg: Kein pädagogisches Interesse an Phorms-Schulen
Bildungsbehörde lehnt Gründung von privater Grundschule und privatem Gymnasium der PhormsAG ab
Mehr zu: Bildungschancen, Bildungswesen, Bilinguales Lernen, Hamburg, Privatschulen, Vergütung, Schule(redaktion/WELT) Die Schulbehörde Hamburg habe einen Antrag der bundesweit tätigen PhormsAG abgelehnt, zum 1.Juli diesen Jahres in Hamburg eine private Grundschule und ein privates Gymnasium zu gründen, so berichtet WELT ONLINE. "Der Ablehnungsbescheid wurde am 1. Juli ausgestellt und einen Tag später verschickt", wird Behördensprecherin Annegret Witt-Barthel zitiert. Gründe für die Ablehnung habe die Mitarbeiterin der Bildungsbehörde mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Verfahrens allerdings nicht nennen wollen.
WELT ONLINE will jedoch aus der Bildungsbehörde erfahren haben, dass man für die private Phorms-Grundschule derzeit in Hamburg "kein besonderes pädagogisches Interesse" sehe. Zudem bestehe aus Sicht der Behörde die Gefahr, dass Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen aufgrund der geplanten Schulgebühren die Schulen nicht besuchen könnten. So würden die von Phorms vorgelegten Unterlagen gegen das sogenannte Sonderungsgebot verstoßen.
Weiter beruft sich WELT ONLINE auf Informationen, nach denen mehr als 300 Familien Interesse an einer Phorms-Schule in Hamburg für ihr Kind angemeldet haben. Darunter seien vor allem Familien mit berufstätigen Müttern aus allen sozialen Schichten. Die vom Bundesverfassungsgericht als unbedenklich eingestuften Schulgebühren von rund 120 Euro monatlich würden nach den Plänen der PhormsAG, die der Behörde vorlägen, überschritten. Phorms selbst habe sich am Montag gegenüber WELT ONLINE nicht zum Stand des Genehmigungsverfahrens äußern wollen.
Phorms betreibe derzeit nach eigenen Angaben in Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erfolgreiche Schulbetriebe. Die erste bilinguale Phorms-Schule sei im August 2006 im Berliner Arbeiterbezirk Wedding eröffnet worden. Zuletzt habe der Senat in Berlin eine zweite Grundschule genehmigt, die nach demselben Konzept arbeitet, das in Hamburg beantragt worden sei.
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