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Der schnelle Weg vom Gymnasium auf die Hauptschule

"Die Eltern rennen nicht gleich zum Anwalt" - Interview mit Sibylle Schwarz

Mehr zu: Hauptschule, Interviews, Recht, Sitzenbleiben, Urteile, Zensuren, Schule
04.09.2008 -

(redaktion) Nicht immer nehmen Eltern schlechte Noten, die Nichtversetzung oder aber die Empfehlung der Grundschule für die weitere Schullaufbahn ihres Kindes widerspruchslos hin. Sie schalten einen Anwalt ein und scheuen auch nicht den Weg zum Gericht. Dabei geht es ihnen um die Zukunftschancen ihrer Kinder, so die Wiesbadener Anwältin Sibylle Schwarz, die immer wieder Eltern und Schüler vor Gericht vertritt.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat jüngst den Antrag eines Schülers auf Versetzung in die 8. Klassenstufe abgewiesen, der in zwei Hauptfächern die Note "mangelhaft" hatte und nur eine davon durch eine bessere Note in einem anderen Hauptfach ausgleichen konnte. Sie haben diesen Schüler vor Gericht vertreten. Was waren Ihre Argumente für eine Versetzung?

Sibylle Schwarz: Der Schüler hatte zwei Fünfen und es ist so, dass das Land Rheinland Pfalz die Versetzung mit einer Fünf erlaubt. Wir haben diese Rechtsvorschrift so verstanden, dass über eine Fünf "hinweggesehen" wird. Eine Fünf darf man sich also erlauben und die zweite Fünf kann durch gute bzw. befriedigende Noten in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Das war der Fall. Der Schüler konnte sogar beide Hauptfach Fünfen durch gut bzw. befriedigend in anderen Fächer ausgleichen. Deswegen waren wir der Meinung, die Versetzung ist auszusprechen. Außerdem haben wir argumentiert, dass nur ein Ausschnitt der schulischen Leistungen betrachtet wird. Es wurden insgesamt elf Fächer benotet, aber man schaut sich nur ein oder zwei Fächer an und die anderen werden einfach ausgeblendet. Da entsteht eine Verzerrung.

Aber es gibt doch sogenannte Ausgleichsfächer?

Sibylle Schwarz: Das schon, aber man kann nur Kernfächer mit Kernfächern ausgleichen und Nebenfächer mit Nebenfächern. Die beiden Fünfen des Schülers betrafen zwei Kernfächer und nur eine davon konnte er mit einem anderen Kernfach ausgleichen. Das Seltsame ist nur: Die Nebenfächer in der Sekundarstufe 1 werden plötzlich zu Pflichtfächern in der Oberstufe, etwa Naturwissenschaften oder künstlerische Fächer. Und Physik oder Biologie können Leistungskurs im Abitur sein. Aber in der Sekundarstufe 1 zählt das nicht. Es sind Nebenfächer, was ein bisschen klingt wie "ist nicht wichtig". Mit einer Zwei in Biologie kann ich in der Sekundarstufe die Fünf in Englisch also nicht ausgleichen. In diesem Fall war also das Problem, dass ein Ausgleich mit Nebenfächern (hier sogar einer Note gut) nicht zugelassen wird.

Das waren die Argumente des Gerichts?

Sibylle Schwarz: Das Gericht hat die Landes-Verordnung anders verstanden und gesagt, die Fünfen in den beiden Hauptfächern müssen durch die anderen Hauptfächer ausgeglichen werden. Außerdem wurde argumentiert, dass in dieser Rechtsverordnung des Ministeriums nichts von einer Gesamtleistung des Schülers erwähnt wird, sondern dass die Anzahl der Fächer mit nicht ausreichender Leistung entscheidend ist.

Das heißt dann aber auch, ein Schüler mit einer Fünf und zehn Vieren würde versetzt?

Sibylle Schwarz: Der würde versetzt, und das, obwohl er sich mit den Vieren in fast jedem Fach tendenziell in Richtung fünf bewegt und sein Notendurchschnitt insgesamt deutlich niedriger liegt als etwa bei dem Schüler in unserem Fall, der lag nämlich bei 3,5 - war also befriedigend.

Trotzdem wurde er nicht versetzt. Kann man also Eltern und Schülern, die sich ungerecht behandelt fühlen, überhaupt raten, zu klagen?

Sibylle Schwarz: Das ist sehr schwierig. Erfahrungen zeigen, dass in dem Wiederholungsjahr meist nicht viel passiert. Ich habe aber auch schon Fälle erlebt, da war die Motivation nach der Nichtversetzung gleich Null und am Ende des Wiederholungsjahres stand erneut eine Nichtversetzung. Und damit ist der Schüler raus aus dem Gymnasium, wird er noch nicht einmal in die Realschule versetzt, dann muss er auf die Hauptschule wechseln.

Das heißt, man sollte schon bei der ersten Nichtversetzung zum Anwalt gehen?

Sibylle Schwarz: Die erste Nichtversetzung kann tatsächlich das erste Steinchen zum Ausstieg sein, und diese erste Nichtversetzung sollte man bereits überprüfen lassen. Denn wenn die zweite Nichtversetzung in einem gewissen zeitlichen Rahmen dazukommt, wird die Schullaufbahn tatsächlich an der Hauptschule fortgesetzt.

In den Medien wird eher von übertriebenen Elternklagen berichtet, die den Lehrern das Leben schwer machen. Sie sehen das offensichtlich anders?

Sibylle Schwarz: Meiner Meinung nach gibt es in erster Linie zwei Gründe, warum Eltern den Rechtsweg beschreiten. Zum einen wird die mangelnde Kommunikation beklagt und zum anderen geht es um die Zukunft des Kindes, die natürlich mit einem Hauptschulabschluss komplett anders aussieht als mit einem Abitur. Zur Kommunikation: Da gibt es zum Beispiel die Taktik, dass eine Mutter um ein Gespräch bittet und dann sieht sie sich plötzlich vier, fünf Lehrern und Vertretern aus der Schulleitung gegenüber, da wird also eine Art Präsenzdominanz aufgebaut. Oder Eltern rufen bei dem Lehrer an und plötzlich ist angeblich der Akku leer, in den folgenden Tagen ist der Lehrer nicht zu erreichen und auch auf schriftliche Bitten kommt kein Termin zustande. Eltern rennen also in der Regel nicht gleich zum Anwalt, sie bemühen sich erst einmal um ein Gespräch, aber wenn sie die Erfahrung machen, dass man sie nicht ernst nimmt und ihnen nicht zuhört, dann sagen sie: "Jetzt muss der Anwalt her."

6 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)
von Katharina Winkelstein, am 05.09.2008, 08:23

Wo bleiben in diesen Fällen eigentlich die Schüler, die ja offensichtlich die Anforderungen und die Forderungen der Eltern nicht erfüllen können? Wenn ich doch merke (habe auch ein Kind auf dem Gymnasium) das mein Kind in zwei Hauptfächern auf 5 steht, dann frage ich mich doch erst mal: "warum ist das so?" Außerdem wache ich nicht morgens auf und bin in zwei Fächern vom guten Schüler zum schlechten Schüler geworden. Dazu braucht es schon etwas mehr als nur eine schlecht geschriebene Arbeit.

Wenn dann die Versetzung gefährdet ist, wegen zwei mangelhaften Hauptfächern, würde ich mich fragen ob die Wahl der Schule wirklich die richtige war und anstatt einer Wiederholung der Klasse eher an einen Wechsel der Schule (nämlich zur Realschule) denken. Fängt sich das Kind dort, kommt dort vielleicht besser klar, hat es danach immer noch die Möglichkeit nach dem Realschulabschluss aufs Gymnasium zu wechseln und das Abitur zu machen.

Des weiteren sollte man in solchen Fällen auch mal betrachten wer eigentlich das Abitur anstrebt? Das Kind oder die Eltern?!?

Es gibt auch viele ehrgeizige Eltern die nicht verstehen wollen das nun mal nicht jeder fürs Abitur und fürs studieren geeignet ist.

Klar, alle Eltern streben natürlich den bestmöglichen Schulabschluss für das eigene Kind an. Aber ich persönlich finde einen guten Realschulabschluss besser als ein schlechtes Abitur, das man nur gerade so bestanden hat.

Würde uns dieser Fall betreffen, gingen meine Gedanken in Richtung Realschule und nicht in Richtung Anwalt, auch zum Wohle des Kindes.

von Samuel Eickelberg, am 09.09.2008, 16:52

In unserem Schulsystem gibt es zwei fragwürdige Konzepte, die man allgemein überprüfen sollte. Die Dreigliedrigkeit der weiterführenden Schulen (die vorab schon soziale Trennungen vornimmt, die für Kinder und Jugendliche zunächst nicht nachvollziehbar sind) und das Prinzip des "Sitzenbleibens".

Gäbe es diese beiden Faktoren nicht, würde man keine Anwälte wegen nicht erfolgter Versetzung brauchen.

von Ute Perdehirt, am 10.09.2008, 02:01

Sehr geehrte Frau Winkelstein,

leider verfehlt Ihr Kommentar vom 05.09. ein wenig das Thema. Es geht doch darum: Klassenziel erreicht oder nicht, insbesondere um das Bewertungssytem, das zur Beantwortung dieser Frage führt.

Klar, die Fehlentscheidungen ehrgeiziger Eltern für ihre Kinder sind auch wichtige Themen, aber auf anderen Gebieten.

Ich finde das derzeitige Bewertungssystem ebenfalls ungerecht, aus Gründen, die ich am Beispiel des beschriebenen Falls aus meiner Sicht als Laiin darlege: Das Kind hat in allen Fächer bis auf zwei (wenn auch Haupt-)Fächer das Klassenziel erreicht und darüber hinaus inclusive der zwei Fünfen einen Notendurchschnitt von !!! 3,5 !!! Mit einer Nichtversetzung wird dieser Erfolg des Kindes herabgewürdigt; insbesondere, da es hiermit seine Gymnasium-"Tauglichkeit" durchaus bewiesen hat. Dazu kommt, dass der Notenausgleich von Fächern wie Physik oder Biologie keinesfalls Defizite in Mathe oder Deutsch kompensieren kann (Trugschluss oder - schlimmer - Milchmädchenrechnung???)

Tutoren könnten hier helfen, die auch von Schülern ältere Jahrgäge gestellt werden können. Die Vorteile sind vielfältig. Grundlegende Lücken müssen aufgespürt und aufgearbeitet werden, um sie dem vorgegebenen Wissensstand in den anderen Fächern anzugleichen (noch besser wäre es, die Wissensstände, d.h. Klassenziele, in den einzelnen Fächern nicht SO STRENG gleichzuschalten - dies ist allerdings ein aufbauendes Thema).

Keinesfalls sollte aber eine übereilte und schlecht durchdachte Konsequenz der "Rück-"stufung in die Realschule die erste Lösung sein. Die Nachteile liegen auf der Hand. Zudem ist es ein Trugschluss anzunehmen, die Realschule sei grundsätzlich "leichter".

Im Übrigen stimme ich mit Ihnen,

Sehr geehrter Herr Eickelberg,

überein. Die Schlussfolgerung Ihres Kommentars ist zwingend.

Aber im Ernst: die Dreigliedrigkeit gibt a priori (richtig geschrieben?) der sozialen Trennung einen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreffenden irreparablen Vorschub: Chancengleichheit wird durch vorzeitige Selektion (im Alter von 9!!! Jahren), wenn vielleicht nicht gleich vernichtet, aber erheblich erschwert. Kinder, für die die Empfehlung Hauptschule lautet, fühlen sich leicht als "dorthin gehörig", was mit Resignation einhergeht.

Das Prinzip des Sitzenbleibens lehne ich ebenfalls ab, aus o.a. Gründen.

Sie schreiben: "...gibt es zwei fragwürdige Konzepte, die man allgemein überprüfen sollte." und "...würde man keine Anwälte wegen nicht erfolgter Versetzung brauchen."

Wenn "man" das "man" in Ihren Ausführungen weglässt, kann "man" Foderungen daraus formulieren. Das ist eher mein Ding - nur fehlt mir leider das fachlich/politische Wissen.

Ich bin froh, dass es Anwälte wie Frau Sybille Schwarz gibt.

Auf Laieneben haben die Elternpaare zweier Kinder und ich es geschafft, diese aus der Sonderförderung (AO-SF, NRW) heraus zu holen und in Regelschulen zu integrieren. Die Kids blühten auf, entwickelten Ehrgeiz und schafften ihre Versetzungen mit einer für ihre Voraussetzungen außergewöhnlichen Bravour.

Und die "Moral von der Geschicht"?

Traut doch den Kinder etwas zu!

von Einbürgerungstest, am 23.09.2008, 21:48

Der Einbürgerungstest ist auch nicht ohne. Es gibt Fragen die man nicht auf Anhieb beantworten kann. Viele sind jedoch für uns "Europäer" selbstverständlich. Heißt aber nicht, dass diese für Leute aus anderen Kulturen auch so ist.

Ich habe den Test auch mal gemacht und hatte 2 Fehler. :)

von Max Mustermann, am 17.11.2009, 18:12

Man sowas dummes, ich sprech jetzt mal aus eigener Erfahrung, ich war auf dem Gymnasium bis zu 8en Klasse. Bin dort sitzen geblieben und meine Elteren und die Lehrer haben sich schnell entschieden mich auf die Realschule zu schicken die erste Zeit ging es gut dann kam aber wieder ein Tiefpunkt ich bin in der 9en Klasse sitzen geblieben 2x das zweite mal war total unglücklich da meinte halt meine Lehrerin ich wäre im Unterricht Katastrophe gewesen und hat mir eine sechs im mündlichen gegeben ich stand schriftlich 4.3 und somit konnte ich mit meiner 5 in Deutsch und meinen anderen vieren in den Kernfächern nicht versetzt werden da haben mir auche meine Geschichte 2 Erdkunde 2 und Sport 1 nicht geholfen. Und jetzt mal zum Punkt zu kommen in den meisten Fällen loht es sich wirklich ein Gang zum Anwalt den die Lehrer machen in den meisten Fällen echt was sie wollen

von Rako, am 02.07.2010, 12:26

Bei der Ausgleichsregelung geht es darum, dass bei einem Fach noch davon ausgegangen werden kann, dass die Defizite im nächsten Jahr ausgeglichen werden können. Bei zwei Fächern ist nicht mehr davon auszugehen.

das sitzenbleiben dient dazu, dass der schüler die Gelegenheit bekommt alles noch mal zu wiederholen und so die Defizite auszugleichen. Schafft er dies nicht, dann ist er entweder nicht für diese Schulform geeignet oder schlicht faul.

Dann ist eine Versetzung auf eine Haupt- oder Relaschule auf jeden Fall geboten.

Ich halte es für einen Fehler einen Schüler per Gericht in die nächste Klasse zu bieven, da dadurch die Defizite nicht beseitigt werden und der Absturz im nächsten Jahr in der Regel um so schlimmer wird. Dem schüler fehlen dei Grundlagen des letzten Jahres und dan kann er auch die darauf aufbauenden neune Lernbereiche nicht erfolgrewich abschließen. am ende hat der dann zwei statt ein Jahresdefizit aufzuholen, was noch weniger möglich ist.

Man tut dem Kind keinen gefallen, wenn man gegen ein Sitzenbleiben klagt. Nicht die Lehrer sind am Sitzenbleiben schuld, sondern der Schüler hat aus welchen Gründen auch immer mangelhafte Leistungen gezeigt.


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