(redaktion) Nicht immer nehmen Eltern schlechte Noten, die Nichtversetzung oder aber die Empfehlung der Grundschule für die weitere Schullaufbahn ihres Kindes widerspruchslos hin. Sie schalten einen Anwalt ein und scheuen auch nicht den Weg zum Gericht. Dabei geht es ihnen um die Zukunftschancen ihrer Kinder, so die Wiesbadener Anwältin Sibylle Schwarz, die immer wieder Eltern und Schüler vor Gericht vertritt.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat jüngst den Antrag eines Schülers auf Versetzung in die 8. Klassenstufe abgewiesen, der in zwei Hauptfächern die Note "mangelhaft" hatte und nur eine davon durch eine bessere Note in einem anderen Hauptfach ausgleichen konnte. Sie haben diesen Schüler vor Gericht vertreten. Was waren Ihre Argumente für eine Versetzung?
Sibylle Schwarz: Der Schüler hatte zwei Fünfen und es ist so, dass das Land Rheinland Pfalz die Versetzung mit einer Fünf erlaubt. Wir haben diese Rechtsvorschrift so verstanden, dass über eine Fünf "hinweggesehen" wird. Eine Fünf darf man sich also erlauben und die zweite Fünf kann durch gute bzw. befriedigende Noten in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Das war der Fall. Der Schüler konnte sogar beide Hauptfach Fünfen durch gut bzw. befriedigend in anderen Fächer ausgleichen. Deswegen waren wir der Meinung, die Versetzung ist auszusprechen. Außerdem haben wir argumentiert, dass nur ein Ausschnitt der schulischen Leistungen betrachtet wird. Es wurden insgesamt elf Fächer benotet, aber man schaut sich nur ein oder zwei Fächer an und die anderen werden einfach ausgeblendet. Da entsteht eine Verzerrung.
Aber es gibt doch sogenannte Ausgleichsfächer?
Sibylle Schwarz: Das schon, aber man kann nur Kernfächer mit Kernfächern ausgleichen und Nebenfächer mit Nebenfächern. Die beiden Fünfen des Schülers betrafen zwei Kernfächer und nur eine davon konnte er mit einem anderen Kernfach ausgleichen. Das Seltsame ist nur: Die Nebenfächer in der Sekundarstufe 1 werden plötzlich zu Pflichtfächern in der Oberstufe, etwa Naturwissenschaften oder künstlerische Fächer. Und Physik oder Biologie können Leistungskurs im Abitur sein. Aber in der Sekundarstufe 1 zählt das nicht. Es sind Nebenfächer, was ein bisschen klingt wie "ist nicht wichtig". Mit einer Zwei in Biologie kann ich in der Sekundarstufe die Fünf in Englisch also nicht ausgleichen. In diesem Fall war also das Problem, dass ein Ausgleich mit Nebenfächern (hier sogar einer Note gut) nicht zugelassen wird.
Das waren die Argumente des Gerichts?
Sibylle Schwarz: Das Gericht hat die Landes-Verordnung anders verstanden und gesagt, die Fünfen in den beiden Hauptfächern müssen durch die anderen Hauptfächer ausgeglichen werden. Außerdem wurde argumentiert, dass in dieser Rechtsverordnung des Ministeriums nichts von einer Gesamtleistung des Schülers erwähnt wird, sondern dass die Anzahl der Fächer mit nicht ausreichender Leistung entscheidend ist.
Das heißt dann aber auch, ein Schüler mit einer Fünf und zehn Vieren würde versetzt?
Sibylle Schwarz: Der würde versetzt, und das, obwohl er sich mit den Vieren in fast jedem Fach tendenziell in Richtung fünf bewegt und sein Notendurchschnitt insgesamt deutlich niedriger liegt als etwa bei dem Schüler in unserem Fall, der lag nämlich bei 3,5 - war also befriedigend.
Trotzdem wurde er nicht versetzt. Kann man also Eltern und Schülern, die sich ungerecht behandelt fühlen, überhaupt raten, zu klagen?
Sibylle Schwarz: Das ist sehr schwierig. Erfahrungen zeigen, dass in dem Wiederholungsjahr meist nicht viel passiert. Ich habe aber auch schon Fälle erlebt, da war die Motivation nach der Nichtversetzung gleich Null und am Ende des Wiederholungsjahres stand erneut eine Nichtversetzung. Und damit ist der Schüler raus aus dem Gymnasium, wird er noch nicht einmal in die Realschule versetzt, dann muss er auf die Hauptschule wechseln.
Das heißt, man sollte schon bei der ersten Nichtversetzung zum Anwalt gehen?
Sibylle Schwarz: Die erste Nichtversetzung kann tatsächlich das erste Steinchen zum Ausstieg sein, und diese erste Nichtversetzung sollte man bereits überprüfen lassen. Denn wenn die zweite Nichtversetzung in einem gewissen zeitlichen Rahmen dazukommt, wird die Schullaufbahn tatsächlich an der Hauptschule fortgesetzt.
In den Medien wird eher von übertriebenen Elternklagen berichtet, die den Lehrern das Leben schwer machen. Sie sehen das offensichtlich anders?
Sibylle Schwarz: Meiner Meinung nach gibt es in erster Linie zwei Gründe, warum Eltern den Rechtsweg beschreiten. Zum einen wird die mangelnde Kommunikation beklagt und zum anderen geht es um die Zukunft des Kindes, die natürlich mit einem Hauptschulabschluss komplett anders aussieht als mit einem Abitur. Zur Kommunikation: Da gibt es zum Beispiel die Taktik, dass eine Mutter um ein Gespräch bittet und dann sieht sie sich plötzlich vier, fünf Lehrern und Vertretern aus der Schulleitung gegenüber, da wird also eine Art Präsenzdominanz aufgebaut. Oder Eltern rufen bei dem Lehrer an und plötzlich ist angeblich der Akku leer, in den folgenden Tagen ist der Lehrer nicht zu erreichen und auch auf schriftliche Bitten kommt kein Termin zustande. Eltern rennen also in der Regel nicht gleich zum Anwalt, sie bemühen sich erst einmal um ein Gespräch, aber wenn sie die Erfahrung machen, dass man sie nicht ernst nimmt und ihnen nicht zuhört, dann sagen sie: "Jetzt muss der Anwalt her."