Werden behinderte Schüler diskriminiert?
Der aktuelle Kopfschüttler-Blog
Mehr zu: Dyskalkulie, Europa, Förderunterricht, Handikap, Legasthenie, Schulgesetz, Schule(redaktion) Wie wird eigentlich das Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung in den Schulgesetzen und Verwaltungsvorschriften einzelner Bundesländer umgesetzt? Dieser Frage geht die Wiesbadener Anwältin Sibylle Schwarz in ihrem aktuellen "Kopfschüttler-Blog" am Beispiel von Schülern nach, die unter Legasthenie und Dyskalkulie leiden. Sie kommt zu überraschenden Ergebnissen.
Legasthenie und Dyskalkulie, so Sibylle Schwarz, werden als Behinderung aufgefasst. Tatsächlich untersagen Gesetze der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland Diskriminierung wegen Behinderung. Als vorrangige Gesetze müssen sie Einfluss auf Schulrecht in den einzelnen Bundesländern haben. Doch mit der Umsetzung des Verbots der Diskriminierung wegen Behinderung scheint es im Alltag nicht allzu weit her zu sein.
Schwarz nennt Beispiele:
- "Da gibt es den legasthenen Schüler, der vom Förderunterricht ausgeschlossen wird, weil er sich angeblich mit Mitschülern geprügelt habe.
- Da gibt es den Schüler, den die Lehrkraft als Legastheniker einordnet, dennoch nichts unternimmt, weil die Familie ein förmliches Gutachten nicht beigebracht hat.
- Da gibt es den legasthenen Schüler, dem zwar Schreibzeitverlängerung gewährt, die Benutzung eines PCs als Hilfsmittel aber untersagt wird, weil er an Fördermaßnahmen nicht teilgenommen hat. Die besuchte Schule hat Fördermaßnahmen aber gar nicht erst angeboten.
Für die Anwältin liegt der Schluss nahe, "dass vielerorts in Schulen die Umsetzung des Verbots der Diskriminierung wegen Behinderung, das in vielen - zu Landes-Schulrecht vorrangigen - Gesetzen geregelt wird, nicht gewollt ist."
Lesen Sie den vollständigen Blog von Anwältin Schwarz auf edupedia.de.
Leasthenie:
Ich zitiere eine ehem. Klassenlehrerin:
"Ich bin durchaus in der Lage eine Legasthenikerin von einem geistig minderbemitteltem Kind zu unterscheiden"
weiter: " wenn ihre Tochter Legasthenikerin ist, dann sind 60% meiner Klasse Legastheniker"
(?Was gab es dort für Unterricht?)
zitiere ehem. Rektor: Diese Gutachten kann man doch kaufen."
und :"Legasthenie ist ewas für überergeizige Eltern, mit geistig minderbemitelten Kindern."
Meine Kinder sollten auf die Schule für Lehrnhilfe und auf eine Schule für geistig und/oder körperl. behinderte Menschen.
Beide haben in der Schule kein wirklichen Hilfen erhalten, - sind sogar in den Klassen gemoppt worden, vor den Schülern, VON DEN LEHRERN.
Durch die dadurch schwere seelische Behinderung konnnten wir beide dann Gott sei Dank in die beste Förderung bei Legasthenie geben. (Förderung durch das Jugendamt)
-Wir vermissen unsere Kinder sehr, aber Sie leben wieder, sie können lachen....
Die erste ist wieder zuhause, - Sie hat eine sehr gute FOS-Reife erhalten.(bedenkt man die schwere Lega.)
Durch eine frühere Sonderschulehrerin habe ich die Info erhalten, dass in diese Einrichtung nur "Hochbegabte" kommen. !?
Ich weiß nicht wo die Hochbegabung anfängt, aber das beide nicht dumm sind haben wir, die Eltern immer gewußt und auch mehrfach von Ärzten und Psychologen als Meldung erhalten.
- nur die Lehrkräfte vor Ort, - die wußten es besser- ?-
Bei einer deutschlandweiten Studie zum Thema Legasthenie wurde uns sogar von einem Arzt gesagt, dass er so eine schwere Form noch nie zuvor gehabt hatte. (wir waren erst zum Ende der Studie dazugestoßen...)
Wenn Eltern Hilfe brauchen - für die Kinder, ist es nich leicht diese zu erhalten.-
Ich stehe gerne für Gespräche und evtl Hilfen bereit.
Ich wünsche allen Eltern und Kindern,
viel Kraft - nur nicht aufgeben...
Helga
Ich brauche Hilfe.
Mein Sohn wiederholt die 2. Klasse. Er hat eine schwere Legasthenie und ist überdurchschnittlich intelligent. Die Schule arbeitet systematisch darauf hin ihn integrativ, das heißt nach Lehrplan Förderschule Schwerpunkt Lernen, unterrichten zu lassen. Die Integration gibt es bis zur 4., dann müßte er auf die Förderschule. Während er im vorletzten Zeugnis noch alle Buchstaben konnte, sind es im aktuellen nur noch fast alle. Die Schule hat ihn (gegen meinen Willen) zur Sonderpädagogischen Überprüfung angemeldet. Die ihr vorliegenden Gutachten, aus denen ersichtlich ist, dass er KEINE auditiven Verzögerungs- oder Wahrnehmungststörungen hat, auch keine visuellen, die ihm in Teiltest (für Leasthenie) einen durchschnittliche und insgesamt einen überdurchschnittliche IQ bescheinigen hat sie nicht an die mit der Überprüfung beauftragte Förderschule weitergereicht. Auf meine Frage wozu denn der Nachteilsausgleich erfunden wurde, bekam ich die vorwurfsvolle Antwort:"Wissen Sie, wieviel Arbeit das ist?"
Immer werde ich in die Ecke gedrängt, als müßte ich mich dafür entschuldigen, dass meinem Sohn das Lesenund Schreiben schwerfällt, wo er doch schon 2 Förderstunden erhält! Er wird als Zumutung für den Klassenverband dargestellt und ich weiß nun das das Wort engagiert im Zusammenhang mit Mutter nicht positiv behaftet ist (aus Sicht der Lehrer). Er erhält Legasthenie Therapie, aber die Schule verweigert die inner- und außerschulische Abstimmung, obwohl sie gemäß Erlass dazu verpflichtet ist. Ich habe mich an die Schulaufsicht gewandt - aber ich habe kein Vertrauen.
Der kleine Kerl hat mich beim Schach geschlagen - aber er soll auf die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen! Das kann doch alles nicht wahr sein!!!
Das ist diskrimminierend! und wie das mit solchen Kindern ist, ist er hochsensibel und bekommt sehr viel von dem Theater mit. In der Folge zieht er sich wieder zurück und macht "dicht". Es ist erschreckend, wie Schule ihren "pädagogischen Handlungsspielraum" nutzt!
Schule
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