Rechtsgutachten: Pflichtfach Religion für Konfessionslose verfassungswidrig
Muss das Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern geändert werden?
Mehr zu: Ethik, Mecklenburg-Vorpommern, Recht, Religion, Schulgesetz, Urteile, Werteerziehung, Schule(redaktion/PM)Das Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verletzt in § 7 zum Religionsunterrichts den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und muss deshalb geändert werden. Verfassungswidrig ist ebenfalls die in Mecklenburg-Vorpommern gängige Praxis des Religionsunterrichts, in der auch Schülerinnen und Schüler die keiner Kirche angehören, genötigt werden, am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilzunehmen bzw. sich davon abzumelden. Dies sind wesentliche Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das der ehemalige Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Prof. Dr. Ludwig Renck aus München verfasst hat.
Der Gutachter war Initiative für Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (KLER) in Mecklenburg-Vorpommern gebeten worden, Bestimmungen und Praxis des Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern juristisch zu prüfen.
Wörtlich heißt es im Gutachten: "Die Bestimmungen des § 7 des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern zum Religionsunterricht sind verfassungswidrig, weil sie den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verletzen. Weiterhin ist die Praxis des Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig, soweit sie Schüler, die keiner Kirche angehören, nötigt, am evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht teilzunehmen bzw. sich davon abzumelden. Dies verstößt gegen die grundgesetzlich verbriefte Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG. Zulässig ist nur die Verpflichtung der dem jeweiligen Bekenntnis angehörenden Schüler zur Teilnahme an dem entsprechenden Religionsunterricht."
Das Rechtsgutachten wurde heute dem Bildungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der laufenden Schulgesetznovellierung übermittelt. Auf Wunsch der Initiative LER 2011 hat Prof. Renck außerdem zu den Fragen Stellung genommen, ob in Mecklenburg-Vorpommern ein allgemeinbildendes Pflichtfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde" (LER) ohne Abmeldeklausel und ein weltanschauliches Alternativfach "Humanistische Lebenskunde" zum Religionsunterricht möglich wären. Beide Fragen wurden bejaht.
"Das vorliegende Gutachten bestätigt die Vermutungen unserer Initiative, dass die seit Jahren in Mecklenburg-Vorpommern übliche Praxis, an Schulen auch konfessionslose Schülerinnen und Schüler zu nötigen, am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilzunehmen bzw. sich davon abzumelden, verfassungswidrig ist", erklärte der Sprecher der Initiative LER 2011, Alain Raymond zu den Ergebnissen des Rechtsgutachtens. "Wir erwarten, dass der Landtag bei der bevorstehenden Schulgesetznovellierung durch geeignete Gesetzesformulierungen die Fortsetzung dieser verfassungswidrigen Praxis abstellt. Zugleich wäre die verfassungswidrige Ungleichbehandlung verschiedener Schülergruppen durch die gegenwärtige Fassung von § 7 des Schulgesetzes zu. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass das Fach "Philosophieren mit Kindern" bzw. "Philosophie" zu einem Pflichtfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde" (LER) für alle Schülerinnen und Schüler weiter entwickelt wird."
Schülerinnen und Schüler, die sich darüber hinaus mit einzelnen Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen beschäftigen wollen, sollten künftig diese Möglichkeit dann in den ordentlichen Lehrfächern Evangelische und Katholische Religion sowie Humanistische Lebenskunde erhalten. Und dies auf völlig freiwilliger Basis durch Anmeldung zu dem jeweiligen Unterricht, so Raymond.
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