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Hartz-IV: Klassenfahrten werden gezahlt

Urteil des Bundessozialgerichts

14.11.2008

(redaktion/PM) Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. Das urteilte gestern das Bundessozialgericht in Kassel. Die Richter gaben damit einer Berliner Familie Recht, der die Senatsverwaltung nur einen begrenzten Betrag bewilligen wollte.

Die beiden Kinder sollten an Klassenfahrten nach Florenz und Brandenburg teilnehmen und beantragten die Übernahme der Kosten in Höhe von 719 Euro und von 285 Euro. Davon wollte die Arge nur einen Teil bezahlen, weil die Kostenübernahme für Schülerfahrten nach einem Rundschreiben der Senatsverwaltung auf 400 Euro für Auslandsfahrten und 180 Euro für Fahrten nach Brandenburg begrenzt seien.

Höchstgrenzen für die Kosten von Klassenfahrten festzulegen, erlaube aber das Sozialgesetzbuch II nicht, befand hingegen das Gericht. Schließlich habe der Gesetzgeber im Sozialhilferecht deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Klassenfahrten zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung in voller Höhe zu tragen seien. (Az.: B 14 AS 36/07 R)


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