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Urheberrecht: Texte im Intranet weiterhin kostenfrei

Bundestag beschließt Verlängerung bis 2012

14.11.2008

(redaktion) Schulen und Universitäten dürfen in den kommenden vier Jahren weiterhin urheberrechtlich geschützte Texte kostenfrei im internen Netz – also dem Intranet - verbreiten. Eine entsprechende Sonderregelung, die Ende des Jahres ausgelaufen wäre, wurde am Donnerstagabend vom Bundestag bis 2012 verlängert. Der Bundestag stimmte damit einem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu.

Paragraph 52a des Urhebergesetzes erklärt es für zulässig, "kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für Unterrichtszwecke oder für Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen, d. h. in Intranets einzustellen."

Als Begründung für die Verlängerung wird angeführt, dass eine abschließende Bewertung der Auswirkungen dieser Regelung in der Praxis auch nach zwei Evaluierungen nicht möglich sei.


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