Vor mehr als 30 Jahren starteten in Deutschland die ersten Schulversuche mit den so genannten Integrationsklassen, in denen nichtbehinderte und behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet wurden. Lehrer, Eltern und Wissenschaftler hatten sich engagiert und erfolgreich für das gemeinsame Lernen eingesetzt. Doch im März 2007 musste UN-Bildungsinspektor Vernor Muñoz in seinem Bericht feststellen, dass das deutsche Schulsystem die Chancengleichheit von Behinderten nicht gewährleistet. Das Konzept der Integration habe nicht verhindert, dass die meisten dieser Kinder gezwungen seien, Sonderschulen zu besuchen – auch gegen den Willen ihrer Eltern.
In Deutschland wird also noch immer die Mehrzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sonder- oder Förderschulen unterrichtet, laut Angabe der Kultusministerkonferenz sind es 86 Prozent. Warum hat sich also in den vergangenen 30 Jahren so wenig getan? "Es hat sich etwas getan", erklärt die Projektleiterin der Bundesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben – gemeinsam lernen", Sibylle Hausmanns. Die Elternorganisation wurde 1985 als Zusammenschluss verschiedener Landesarbeitsgemeinschaften gegründet und setzt sich für ein gemeinsames Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigung ein.
Die Bilanz von Sibylle Hausmanns: "In den letzten 30 Jahren wurden alle Schulgesetze der Länder verändert. Danach ist gemeinsamer Unterricht prinzipiell möglich. Aber in sämtlichen Schulgesetzen ist der sogenannte Haushaltsvorbehalt enthalten. Das heißt, wenn Eltern gemeinsamen Unterricht wünschen, dann geht das nur, wenn die nötigen Mittel dafür vorhanden sind. Das geht im Wesentlichen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1997 hervor, in dem das Gericht bestätigt hat, dass die Länder im Rahmen ihrer Gemeinschaftsaufgaben abwägen müssen, wofür sie wie viel Geld ausgeben." Längst aber haben Untersuchungen belegt, dass der gemeinsame Unterricht keineswegs teurer ist als die getrennte Beschulung.
Gleichwohl gibt es in Deutschland Bundesländer mit einer hohen Integrationsquote und solche, bei denen nur fünf Prozent der Förderschüler eine Regelschule besuchen. "Wir können sagen, da, wo Schulen besonders selektiv sind, wo sie in erster Linie ihre Aufgabe darin sehen, Kinder zu kategorisieren und in Schubladen zu packen, da funktioniert Integration schlecht. Da, wo Schulen gewohnt sind, Kinder als Individuen zu betrachten und jedes Kind zu fördern – und zwar nicht nur Kinder mit Förderbedarf sondern alle Kinder –, da funktioniert Integration ganz wunderbar", führt Sibylle Hausmanns als ein entscheidendes Kriterium für diese Unterschiede an. Aber nicht alle Eltern wollen, dass ihre behinderten Kinder eine Regelschule besuchen, weil sie auf die speziellen Förderangebote und Gegebenheiten einer Sonderschule setzen. Deswegen sollten Eltern das Wahlrecht haben, so Hausmanns. "Es gibt dazu auch Beispiele aus anderen Ländern – etwa Norwegen oder Malta –, wo so verfahren wurde. Binnen weniger Jahre war das dort kein Thema mehr. Weil Eltern sehen, es funktioniert: Ich habe das Angebot, dass mein Kind in einer Regelschule unterrichtet wird, und muss nicht jahrelang darum kämpfen. In Malta etwa gibt es nur noch in ganz geringem Umfang Sonderschulen."
"Integration ist kein Gnadenakt, der großzügig gewährt oder auch rechtens verweigert werden könnte; sie ist eine humane und demokratische Verpflichtung, die uns alle angeht", schreibt der Pädagoge Prof. Dr. Hans Wocken, der mit seiner Hamburger Studie bereits im Jahr 2000 belegt hat, dass Förderschulen ihrem Namen nicht gerecht werden. Schüler verbesserten nämlich nach der Überweisung auf eine Förderschule ihre Leistungen nicht etwa, sie fielen zurück.
Möglich, dass die 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedete UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen auch auf das deutsche Bildungswesen Auswirkungen haben wird. Die Konvention trat am 8. Mai 2008 in Kraft, nachdem sie von den ersten 20 Staaten ratifiziert worden war. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen im vergangenen Jahr unterzeichnet, der Bundestag hat die Konvention jetzt ratifiziert, und einer Zustimmung durch den Bundesrat steht auch nichts mehr im Wege. Bei der Übersetzung der Konvention ins Deutsche wurde allerdings aus dem international gebräuchlichen Begriff "Inklusion" kurzerhand der Begriff "Integration". Mehr als nur eine andere Wortwahl, beinhaltet doch der Begriff Integration, dass die Schüler sich der Schule anpassen, weil sie es sind, die sich integrieren müssen, während Inklusion davon ausgeht, dass die Schule sich an die verschiedenen Bedürfnisse aller Schüler anpassen muss. Sibylle Hausmanns geht davon aus, dass es eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung über die inklusive Schule geben wird.
"Die Konvention geht von inklusiver Bildung als Regelfall aus, das heißt, die Ausnahme muss begründet werden. Das würde bedeuten, in Deutschland gehen zukünftig Kinder mit Förderbedarf ganz normal in die Regelschule. Wenn Eltern sich für eine Sonderschule entscheiden, müssen sie dies beantragen und ihrem Antrag wird auch stattgegeben. Im Moment ist es umgekehrt, und das darf nach der Konvention nicht mehr so sein."
Das deutsche Sonderschulwesen ist höchst ausdifferenziert. Bis zu zehn verschiedene Sonderschultypen gibt es in den einzelnen Bundesländern. Der Anteil der Sonderschüler an allen Schülern liegt bei knapp fünf Prozent. Und die wenigsten dieser Schüler beenden ihre Schullaufbahn mit einem Abschluss. So erreichten im Jahr 2006 gerade mal gut 20 Prozent den Hauptschulabschluss, während knapp 80 Prozent der Schüler die Förderschulen ohne Schulabschluss verließen, schreibt die KMK in ihrer Dokumentation "Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1997 bis 2006" vom April 2008. Bundesweit werden diesem Bericht zufolge 14 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet, wobei die Quote von Bundesland zu Bundesland stark variiert, nämlich von fünf Prozent in Niedersachsen oder sechs Prozent in Sachsen-Anhalt bis zu 32 Prozent in Schleswig- Holstein, 34 Prozent in Berlin und 45 Prozent in Bremen.
Über gelungene Integrationsprojekte informieren die Veranstaltungen "Eine Schule für alle" im Forum didacta aktuell am Dienstag, 10. Februar 2009 und "Sonderpädagogische Förderung in der Grundschule am Beispiel der Region Hannover Nordwest" am Freitag 13. Februar 2009 im Forum Unterrichtspraxis
Vom 10. bis 14. Februar 2009 findet zum zehnten Mal die "didacta - die Bildungsmesse" statt. Sie ist die zugleich die größte zentrale Weiterbildungsveranstaltung für Lehrer, Erzieherinnen, Ausbilder und Weiterbildner und deckt alle Bildungsbereiche ab. Die Aussteller warten mit neusten Lernmaterialien, Lernkonzepten und Lernumgebungen auf, in den Foren wird der Fokus auf aktuelle Entwicklungen und Visionen, aber auch auf strittige Themen, gelegt. Für Journalisten bietet die didacta die einmalige Chance, mit den führenden Bildungsexperten aus Wissenschaft, Praxis, Wirtschaft und Politik ins Gespräch zu kommen.
Mit den drei Ausgaben des didacta Themendiensts werden die Medien über die neuesten Themen und Entwicklungen rund um die didacta 2009 in Hannover informiert. Selbstverständlich können alle Texte kostenfrei für die Berichterstattung genutzt werden. Die nächste Ausgabe des didacta Themendienstes erscheint Mitte Januar 2009 und die dritte Ausgabe – dann auch als Printversion – in der letzten Januarwoche.
Der komplette Themendienst 1 zur didacta 2009
didacta 2009 - die Bildungsmesse vom 10. bis 14. Februar 2009 in Hannover