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Schulrecht für die Praxis

Dr. jur. Günther Hoegg, Jurist und Lehrer, im Interview

Mehr zu: Cybermobbing, Konfliktlösung, Lehrerbildung, Perspektive: Bildung, Recht, Schulrecht, Urteile, Schule
06.02.2009 -

Lehrkräfte, Eltern und Schüler bewegen sich in einem Spannungsfeld: Jeden Tag fallen an Schulen etliche Entscheidungen, die nicht nur pädagogische, sondern auch juristische Auswirkungen haben. Doch die wenigsten Beteiligten wissen um ihre Rechte und Pflichten. Dr. jur. Günther Hoegg, Jurist mit Schwerpunkt Schulrecht und zugleich Lehrer an einer Schule in Niedersachsen, kennt die Problematik. In Seminaren und Veröffentlichungen führt er in den Umgang mit dem Schulrecht ein.

Als Lehrer und Jurist haben Sie Einblick in beide Seiten: Wie beeinflussen denn rechtliche Fragen den Alltag von Lehrkräften, Schülern, Eltern?

Hoegg: Die ständig zunehmende Verrechtlichung der Gesellschaft macht auch vor der Schule nicht halt und beeinflusst den Umgang der Beteiligten miteinander. Oft sind aber nur bruchstückhafte Kenntnisse des Schulrechts vorhanden, was eine unnötige Verhärtung der Fronten zwischen Eltern und Schülern auf der einen und Lehrkräften auf der anderen Seite bedingt. Systematische Schulrechtskenntnisse führen dagegen meist zu einem wesentlich entspannteren Umgang mit der "anderen Seite". Wenn Schüler und Lehrer ihre Rechte und Pflichten genau kennen, sind bestimmte Grenzen eindeutig abgesteckt und werden auch respektiert bzw. lassen sich dann leichter durchsetzen..

Gibt es Situationen oder Konstellationen, in denen das Schulrecht besonders häufig zum Tragen kommt? Und was sollten alle Beteiligten in solchen Fällen wissen?

Hoegg: Nicht die juristisch komplizierten Fälle sind die häufigsten Streitpunkte, sondern für Schüler und Eltern ist es vor allem die Leistungsbewertung. Dafür sollten Schüler und Eltern wissen, dass die Lehrer einen sog. Beurteilungsspielraum bei der Benotung besitzen. In diesem Spielraum dürfen sie sich nach pädagogischem Ermessen frei bewegen. Da dies auch von den Gerichten respektiert wird, überprüfen sie z.B. nicht einzelne Klassenarbeiten. Für Lehrer ist vor allem die Aufsichtspflicht ein Problem. Es ist für alle Beteiligten gut zu wissen, dass die Schüler in der Schule gegen Personenschäden versichert sind und dass selbst bei großen Schäden zunächst das Land für seine Lehrkräfte einspringt. Diese Absicherung ist so wichtig, dass sie im Grundgesetz (Art. 34) verankert ist. Allerdings kann das Land bei grober Fahrlässigkeit das verauslagte Geld von der Lehrkraft zurückfordern, sofern sie keine Amtshaftpflichtversicherung hat.

Ein Blick zurück: Haben juristische Fragen schon immer eine solche Rolle gespielt wie heutzutage?

Hoegg: Glücklicherweise nicht. Das waren schöne, ruhige Zeiten! Vor 25 Jahren hätte sich niemand Gedanken darüber gemacht, wer eigentlich dafür haftet, wenn eine Lehrerin zum Schulfest ein salmonellenträchtiges Tiramisu beisteuert. Heute ist das schon mehr als eine Überlegung wert. Oder nehmen Sie das Urheberrecht, das auch für Lehrer von enormer Bedeutung ist. Früher spielten die wenigen Kopien, die angefertigt wurden, für den Inhaber der Rechte kaum eine Rolle. Heute sieht das ganz anders aus. Wer sich heute als Lehrer einen Stadtplan aus dem Internet holt und diesen vervielfältigt, der tanzt auf dünnem Eis. Das kostet, wenn es herauskommt, zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Fazit: Wer die rechtlichen Grundlagen seines Berufs nicht kennt, lebt heute deutlich riskanter als vor Jahrzehnten.

Sie bieten Einführungen ins Schulrecht und erläutern nun auch monatlich wichtige Schulrechtsurteile. Welche Schwerpunkte und Ziele setzen Sie bei der Vermittlung juristischer Fragen?

Hoegg: Als beruflicher "Zwitter" (Jurist und Lehrer) orientiere ich mich an dem, was für den Schulalltag wirklich wichtig ist. Die 50 wichtigsten Urteile ("Best of Schulrecht") markieren die Meilensteine des deutschen Schulrechts. Der sogenannte "Fall des Monats" behandelt häufig auftretende Fragen von Lehrkräften wie: Darf man Büchertaschen durchsuchen? Ist das Vorführen eines Spielfilms legal? Wie kann ich mich gegen Cybermobbing wehren? Bei meinen Veröffentlichungen und Seminaren geht es vor allem darum, die zentralen Grundlagen des Schulrechts so praxisnah zu vermitteln, dass sie von Lehrerinnen und Lehrern direkt umgesetzt werden können.

Zur Person

Dr. jur. Günther Hoegg ist Jurist mit Schwerpunkt Schulrecht und zugleich Lehrer an einer Schule in Niedersachsen. In Kooperation mit der Cornelsen Akademie stellt er jeden Monat drei Schulrechtsurteile vor. Zur Vertiefung gibt es einen ausführlich kommentierten Fall des Monats, beziehbar über einen Newsletter.

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