Bundesrat stimmt Konjunkturpaket II zu
Kommunen sind wegen ihres Selbstverwaltungsrechtes in ihren Investitionsentscheidungen weitgehend frei
Mehr zu: Konjunkturpaket, Sonderthemen(redaktion/pm) Der Bundesrat hat heute dem Konjunkturpaket II zugestimmt und macht damit die rasche Umsetzung der darin enthaltenen Einzelvorhaben möglich. Auf deutliche Kritik stoßen bei den Ländern allerdings Einzelheiten zur Gewährung kommunaler Investitionen.
Auf deutliche Kritik stoßen bei den Ländern Einzelheiten zur Gewährung kommunaler Investitionen. Diese müssten noch einmal geändert werden. So dürfe es nicht sein, dass kommunale Investitionen nur dann gewährt werden, wenn die Finanzierung sowohl im Hinblick auf das Vorhaben als auch in Bezug auf die Höhe der aufgewandten Mittel zusätzlich ist. Die Definition der Zusätzlichkeit war erst durch Beschluss des Bundestages in das Gesetz aufgenommen worden. Nach Ansicht des Bundesrates ist sie nicht praktikabel. Vor allem die Investitionstätigkeit der Kommunen könnte von den Ländern nicht auf diese Kriterien überprüft werden.
Da die Kommunen wegen ihres Selbstverwaltungsrechtes in ihren Investitionsentscheidungen weitgehend frei seien, hätten die Länder gar keinen Einfluss auf entsprechende kommunale Tätigkeiten. Die Regelung begründe deshalb nicht kalkulierbare Haftungsrisiken für die Länder.
Zudem wendet sich der Bundesrat gegen das ebenfalls durch Beschluss des Bundestages neu hinzugekommene Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes. Um sicherzustellen, dass die Investitionen zusätzlich erfolgen, soll dieser umfangreiche Nachweise verlangen, Akten einsehen und örtliche Erhebungen durchführen dürfen. Damit überschreitet der Bund nach Meinung der Länder seine Zuständigkeit. Die Kontrolle des Bundestages und des Bundesrechnungshofes reiche nur bis zur Hingabe der Mittel an die Länder. Der eigentliche Einsatz der Mittel dürfe ausschließlich von den Landesparlamenten und den Rechnungshöfen der Länder überwacht werden.
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