Gericht gibt grünes Licht für vierte Gesamtschule in Bonn
Schulleiter hat Ermessensspielraum über Zusammensetzung der Schülerschaft
Mehr zu: Gesamtschule, Grundschule, Grundschulempfehlung, Gymnasium, Nordrhein-Westfalen, Recht, Schulgesetz, Schulstruktur, Übertritt, Urteile, Schule(redaktion/pm) Die vierte Gesamtschule in Bonn darf zum Schuljahr 2009/2010 den Betrieb aufnehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 26. Februar 2009. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Stadt Bonn gegen die Bezirksregierung Köln statt.
Im Oktober 2008 hatte der Rat der Stadt Bonn die Gründung einer vierten Gesamtschule beschlossen. Im Januar 2009 erteilte die Bezirksregierung Köln die erforderliche Genehmigung, jedoch nur unter der Bedingung, dass von der gesetzlichen Mindestzahl von 112 Anmeldungen ein Drittel der Kinder eine Grundschulempfehlung für den Besuch des Gymnasiums vorweisen könne. Unter den 156 angemeldeten Kindern befanden sich jedoch nur 30 mit einer Gymnasialempfehlung. Der mit dem Anmeldeverfahren beauftragte kommissarische Schulleiter wählte 121 Schüler für eine Aufnahme aus und ging davon aus, die leistungsmäßige Zusammensetzung der ausgewählten Schülerschaft rechtfertige die Einrichtung einer Gesamtschule. Die Bezirksregierung teilte der Stadt jedoch Ende Januar mit, die Gesamtschule könne nicht in Betrieb gehen, weil es an der notwendigen "Leistungsheterogenität" fehle.
Dem dagegen gerichteten Eilantrag der Stadt Bonn gab das Verwaltungsgericht Köln nun statt. Die zusammen mit dem Eilantrag Anfang Februar 2009 erhobene Klage gegen die einschränkende Bedingung zur Leistungsheterogenität habe aufschiebende Wirkung, stellten die Richter fest. Die Genehmigung gilt damit vorläufig ohne diese Einschränkung. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: Für die von der Bezirksregierung gesetzte Bedingung, ein Drittel der Kinder müsse eine Gymnasialempfehlung vorweisen, gebe es keine Rechtsgrundlage. Zwar sei bei der Gründung einer Gesamtschule sicherzustellen, dass jeweils genügend Kinder aus verschiedenen Leistungsgruppen aufgenommen würden. Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen mache hierfür aber keine starren Vorgaben, sondern räume dem (kommissarischen) Schulleiter einen Ermessensspielraum für die konkrete Umsetzung der Leistungsheterogenität ein. Die Schulformempfehlungen der Grundschulen könnten dabei herangezogen werden, seien aber nicht allein maßgeblich. Hier habe der kommissarische Schulleiter der zu errichtenden Gesamtschule bei seiner Auswahlentscheidung das Prinzip der Leistungsheterogenität beachtet, indem er unterschiedlich leistungsstarke Schüler in einem insgesamt ausgewogenen Verhältnis für die Aufnahme vorgesehen habe.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Az. 10 L 142/09
Ich freue mich für alle Kinder die sich an der vierten Gesamtschule angemeldet haben, das es doch noch geklappt hat!
Diese Poltik der NRW-Landesregierung verdient es, in einer Realsatire verewigt zu werden, damit sich ja nichts daran ändert.
Aufforderung an die Landtagsabgeordneten im Ausschuss für Schule und Weiterbildung die dringend notwendige gesetzliche Regelung für einheitliche Kriterien für die Errichtung von Gesamtschulen in den Landtag einzubringen
Bezug: Pressemitteilung des NRW- Schulministeriums vom 5.3.2009 www.nrw.de/Presseservic...009/090305MSW.php
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,
mit der vorgenanten Pressemitteilung wird erneut deutlich, dass die weltweit kreativsten Köpfe im nordrhein-westfälischen Schulministerium zu Hause sind. Denn es gibt fast nichts, was noch nicht geregelt worden ist – oder doch ?
- Jetzt endlich ist man dort auf eine Quelle gestoßen, wonach bereits die frühere Regierung Kühn im Frühjahr 1969 – also vor Errichtung der ersten Gesamtschulen in NRW - eine Quotierung für Lehrkräfte an diesen Schulen gemäß ihren Lehrämtern beschlossen hatte. Somit ist die neue Idee der jetzigen Schulministerin historisch verankert und damit eigentlich selbstverständlich, denn Schüler sind schließlich immer noch das Spiegelbild ihrer Lehrkräfte. Also muss es künftig 40% Haupt-, 30% Realschüler und 30% Gymnasiasten an Gesamtschulen geben, die damit endlich gleichwertig zum begabungsgerechten dreigliedrigen Schulsystem wären, wo wir auch diese Relationen haben sollten.
Wenn diese Norm nicht erfüllt wird, dann kann es eben auch keine neue Gesamtschule geben. Allerdings wäre noch zu überlegen, ob nicht auch bestehende Gesamtschulen überprüft werden müssen, ob sie diese Norm erfüllen. Indirekt könnte damit auch endlich der Auftrag der FDP-Wähler erfüllt werden, die Gesamtschulen abzuschaffen - schließlich ist deren Stachel schon zu tief in das Fleisch des traditionellen Schulsystems eingedrungen, wie es die wiederum gestiegenen Anmeldezahlen zeigen. Gelobt sind die Regionen, die noch frei von Gesamtschulen sind.
Mit einer solchen Vorschrift wird dann Nordrhein-Westfalen auch seinem Ruf gerecht, die modernste Schulgesetzgebung Deutschlands zu haben (manche sagten auch schon Europas oder sogar der Welt, wo es ja sowieso fast nur untaugliche Einheitsschulen gibt). Wie werden uns die anderen Länder beneiden, besonders die bedauernswerten Schweden, die nicht mehr als 150 Seiten für alle schulischen Vorschriften zustande bringen. Dort wissen die armen Schüler, Lehrer und Eltern ja gar nicht, was ihnen an Regelungen fehlt - die werden doch nie eine echte Chance auf eine gute Schulbildung bekommen. Wir stehen immerhin schon vor der Schallmauer von fast 10.000 Seiten, was weltweit uneinholbar sein dürfte. Dies ist übrigens auch ein weiterer Weltmeistertitel neben dem der meisten Sitzenbleiber, den wir uns aber mit den anderen Bundesländern teilen müssen..
Offensichtlich mangelt es im Ausland an der Fähigkeit, durch geeignete Gesetze und Vorschriften Kinder so früh wie möglich in begabungsgerechte Schulformen zu sortieren. Stattdessen hat man sich wohl das untaugliche System der DDR als Vorbild genommen und das ursprünglich vorhandene gegliederte Schulwesen zerschlagen und durch eine Einheitsschule ersetzt. Welche Qualen müssen dort die Begabten erleiden, da sie doch gemeinsam mit Unbegabten in einer Klasse sitzen. Deshalb haben wir die moralische Pflicht diese Ungerechtigkeit noch lauter in die Welt hinaus zu schreien - schließlich hieß es schon im 19.Jahrhundert:„Am deutschen Wesen soll die Welt genesen!“.
Nur so können wir auch in der heutigen Zeit diese unwissenden Völker von ihrem aussichtslosen Weg in die Verblödung abbringen. Die können doch noch nicht einmal über den Tellerrand blicken, obwohl die Bertelsmann-Stiftung genau diesen Auftrag von Reinhard Mohn bekommen hat und damit weltweit aktiv ist. Um nicht umgekehrt vom Ausland infiziert zu werden, ist es auch besser, wenn wir bei unserer „splendid isolation“ bleiben, was zwar auch aus dem 19.Jahrhundert aber von den Engländern stammt. In dieser Hinsicht haben wir sogar einmal etwas von anderen gelernt, was aber künftig nicht für andere Irrwege gelten soll.
Unser Motto soll bleiben: - „Weiter so !“ - , denn nur auf diese Weise können wir der ganzen Welt durch beispielhafte Vorschriften für das Schulwesen zeigen, wie begabungsgerechte Selektion sogar an einer Einheitsschule möglich ist. Noch besser wäre es jedoch, die anderen würden wieder zum bewährten Schulsystem der Drei-Klassen-Gesellschaft zurück kehren, denn eines Tages werden sie sowieso bereuen, einen Irrweg eingeschlagen zu haben.
Zum Schluss möchte ich auf die Dringlichkeit hinweisen, denn in manchen gesamtschulfreien Regionen planen irre geleitete Eltern die Gründung von Gesamtschul-Initiativen.. Diese müssen im Keime erstickt werden. Soweit dies CDU-Mitglieder sein sollten, käme auch Beugehaft in Frage.
Dr.Gerfried Stanzel, Schulleiter a.D.
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