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Aktionsprogramm für inklusive Bildung gefordert

Sozialverband Deutschland: Handlungsbedarf in Deutschland sehr groß

11.03.2009

(redaktion/pm) Der gemeinsame Schulbesuch behinderter und nicht behinderter Kinder soll nicht länger die Ausnahme sein, sondern zur Regel werden. Dafür hat sich jetzt auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) eingesetzt und ein Positionspapier vorgelegt, das konkrete Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem beschreibt und einfordert.

Der Handlungsbedarf, so erklärt der Verband, sei für Deutschland sehr groß. Hierzulande besuchen nur 15,7 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Damit ist die Bundesrepublik ein Schlusslicht im europäischen Vergleich. In vielen europäischen Ländern liegt die Inklusionsquote behinderter und lernbehinderter Kinder bei 60 Prozent, in den skandinavischen Ländern sogar bei 90 Prozent. Auch die UN-Konvention geht von einer Zielmarke von 80 bis 90 Prozent aus und erfordert deshalb deutliche Veränderungen im deutschen Bildungssystem.

Der SoVD hat nun ein klares Bekenntnis der Politik zur Inklusion als Ziel und Anspruch der Bildungspolitik in Deutschland gefordert. Die Bundesrepublik habe sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet und müsse sich von seinem Sonderweg verabschieden. Die allgemeinen Schulstrukturen müssten so verändert werden, dass lernbehinderte und behinderte Kinder nicht ausgegrenzt, sondern von Anfang an einbezogen werden. Der SoVD fordert von Bund und Ländern ein verbindliches Aktionsprogramm für inklusive Bildung, das konkrete Schritte zur Umsetzung und einen verbindlichen Zeitplan enthält.

Als notwendige Einzelmaßnahmen fordert der SoVD unter anderem den Vorrang der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder in allen Landesschulgesetzen. Das Wahlrecht der Eltern, also ihr verbindlicher Rechtsanspruch auf die Aufnahme ihres lernbehinderten oder behinderten Kindes an einer allgemeinen Schule müsse gesetzlich festgeschrieben werden. Und die Bundesländer müssten verbindliche Ziele für die schrittweise Erhöhung des Inklusionsgrades festlegen.


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