Kommission geht gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vor
Vorschläge für neue Vorschriften verabschiedet
Mehr zu: Europa, Sexueller Missbrauch, Sonderthemen(redaktion/pm) Die Europäische Kommission hat heute zwei Vorschläge für neue Vorschriften zur verstärkten Bekämpfung von Menschenhandel, sexuellem Missbrauch von Kindern, sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie verabschiedet. Diese neuen Vorschläge ersetzen die bestehenden Rechtsvorschriften, die seit 2002 bzw. 2004 in Kraft sind. Sie beinhalten eine umfassende Ausrichtung an den höchsten europäischen Standards, eine bessere Unterstützung für die Opfer und ein härteres Vorgehen gegen Kriminelle, die Kinder sexuell missbrauchen und Menschenhandel betreiben. Auch den rasch fortschreitenden Cyberspace-Technologien wird Rechnung getragen.
Vizepräsident Barrot, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, sagte: "Wir wollen eine EU, die in der Lage ist, die Schwächsten vor den schrecklichsten Verbrechen zu schützen. Wenn wir von Menschenhandel sprechen, dann reden wir von Frauen und Mädchen, die in sexueller Sklaverei leben, von Kindern, die geschlagen und misshandelt werden, gezwungen zu betteln und zu stehlen, sowie von jungen Erwachsenen, die unter entsetzlichen Bedingungen für Hungerlöhne arbeiten müssen. Wenn wir von sexuellem Missbrauch an Kindern und sexueller Ausbeutung sprechen, dann reden wir von schrecklichen Verbrechen an Kindern, die tiefe Narben hinterlassen und lebenslanges Leid verursachen."
Zahlen und Fakten
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation sind weltweit 1,225 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel im eigenen Land oder außerhalb der Grenzen. Die meisten von ihnen werden in der Prostitution (43 %) oder als Arbeitskräfte (32 %) ausgebeutet. Bei der sexuellen Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken handelt es sich bei dem überwiegenden Anteil der Opfer (98 %) um Frauen und Mädchen. Die vorliegenden Zahlen lassen darauf schließen, dass Menschenhändler jährlich Hunderttausende in die EU verbringen oder innerhalb der EU verschleppen.
Studien deuten darauf hin, dass eine nicht unerhebliche Minderheit von Kindern in Europa, wissenschaftlichen Schätzungen zufolge zwischen 10 % und 20 %, während ihrer Kindheit sexuell missbraucht wird.
2008 wurden über 1 000 kommerzielle und rund 500 nicht-kommerzielle Webseiten kinderpornografischen Inhalts aufgedeckt, davon 71 % in den USA. Schätzungen zufolge werden etwa 20 % der Kinder-Porno-Webseiten nicht kommerziell (hauptsächlich Peer-to-Peer (P2P)) betrieben.
Durchschnittlich rund 20 % der Sexualstraftäter (mit großen Unterschieden zwischen den verschiedenen Täterprofilen) dürften nach ihrer Verurteilung erneut straffällig werden.
Die neuen Vorschläge
Die beiden Vorschläge für Rahmenbeschlüsse des Rates zwingen die EU-Mitgliedstaaten dazu, an drei Fronten tätig zu werden: Verfolgung von Straftätern, Schutz der Opfer und Verhütung von Straftaten.
Durch den Vorschlag zur Bekämpfung des Menschenhandels werden die nationalen Rechtsvorschriften und Strafen angeglichen. Ferner wird sichergestellt, dass die Täter vor Gericht gebracht werden, auch wenn die Straftaten im Ausland begangen wurden. Er ermöglicht der Polizei das Abhören von Telefongesprächen, Lauschangriffe und weitere ähnliche Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Den Opfern wird eine Unterkunft bereitgestellt, sie werden medizinisch versorgt und erhalten, wenn notwendig, Polizeischutz, damit sie aus ihrer Not herausfinden und keine Angst haben müssen, gegen ihre Peiniger auszusagen. Sie werden geschützt vor einer weiteren Traumatisierung im Laufe von Strafverfahren, beispielsweise durch bohrende Fragen im Zusammenhang mit der durchlittenen sexuellen Ausbeutung. Die Opfer erhalten kostenlosen Rechtsbeistand für das gesamte Verfahren, auch für die Beantragung einer finanziellen Entschädigung. Der Vorschlag fordert Strafen für die Kunden von Opfern sexueller Ausbeutung und für diejenigen, die Opfer von Menschenhandel für sich arbeiten lassen. Durch den Vorschlag werden auch unabhängige Stellen zur Überwachung der Umsetzung dieser Maßnahmen eingerichtet.
Der Vorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern macht es leichter, diejenigen zu bestrafen, die Kinder missbrauchen, weil neue Formen des Missbrauchs wie die zweifelhafte Kontaktaufnahme und das Anlocken von Kindern per Internet, das Betrachten kinderpornografischer Darstellungen, auch ohne dass Dateien heruntergeladen werden, oder die Zurschaustellung von Kindern vor Webcams unter Strafe gestellt werden. "Sextouristen", die ins Ausland reisen, um Kinder zu missbrauchen, sollen in Zukunft im Heimatland strafrechtlich verfolgt werden. Kinder, die zu Opfern werden, können vor Gericht aussagen, ohne dem Täter vor Gericht erneut gegenüber stehen zu müssen. Somit werden ihnen zusätzliche Traumata erspart. Sie erhalten kostenlosen Rechtsbeistand.
Täter sollen in Zukunft individuell eingestuft und entsprechend behandelt werden, so dass sie nicht rückfällig werden. Ihr Ausschluss von Tätigkeiten, die Kontakte mit Kindern beinhalten, soll nicht nur in dem Land, in dem sie verurteilt wurden, sondern EU-weit gelten. An Möglichkeiten, den Zugang zu Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu blockieren, wird in der gesamten EU gearbeitet.
Die Vorschläge werden im EU-Ministerrat diskutiert und nach Genehmigung in nationales Recht umgesetzt.
Vizepräsident Barrot erklärte dazu: "Unsere Botschaft ist klar: Wir können diese Verbrechen, die vor keiner Grenze halt machen, nicht hinnehmen. Deshalb kommen für Europa auch weiterhin nur die höchsten und ehrgeizigsten Standards zu ihrer Bekämpfung infrage".
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