Master für alle?
AStA Potsdam klagt gegen Zulassungsordnung
Mehr zu: Bologna-Prozess, Brandenburg, Recht, Studienwahl, Urteile, Hochschule(redaktion/pm) Der AStA der Universität Potsdam wehrt sich dagegen, dass nicht alle Bachelor-Absolventen auch einen Zugang zum Masterstudium bekommen. Er hat deswegen am Verwaltungsgericht Potsdam ein Normenkontrollverfahren gegen Zulassungsbeschränkungen zu Masterstudiengängen eingereicht. Im letzten Jahr waren mehrere Ordnungen an der Universität Potsdam verabschiedet worden, die die Zulassung zum Master nach Ansicht des AStA unzulässig einschränken.
Laut einem vom AStA in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstoßen solche generellen Ausschlüsse gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes und sind demnach verfassungswidrig, da sie die freie Wahl des Arbeits- und Ausbildungsplatzes behindern.
Die Zulassungsordnungen für die Masterstudiengänge an der Uni Potsdam sind unterschiedlich. Sie sehen beispielsweise eine Mindestnote im Bachelor von 2,5 vor oder legen fest, dass nur die besten zwei Drittel eines Jahrganges in den Kreis der Master-Anwärter aufgenommen werden. Der AStA beklagt exemplarisch zwei Zulassungsordnungen, in denen je eine dieser beiden Regelungen vorkommt.
Mit einer erfolgreichen Klage erhoffen die Studentenvertreter, einen Präzedenzfall zu schaffen, der zukünftigen Bewerbern ermöglichen soll, sich auf einen Masterstudiengang einzuklagen.
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