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Bayern: Klage gegen Studiengebühren abgelehnt

"Tragung der Kosten gerechtfertigt"

Mehr zu: Bayern, Recht, Studiengebühren, Studienwahl, Urteile, Hochschule
29.05.2009 -

(redaktion) Die Klage von Studenten, Grünen und SPD gegen Studiengebühren in Bayern hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof gestern zurückgewiesen. Die Erhebung allgemeiner Studienbeiträge sei mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, heißt es in der Begründung.

Mit der Einführung von allgemeinen Studienbeiträgen habe der bayerische Gesetzgeber von der ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz für das Hochschulwesen in zulässiger Weise Gebrauch gemacht, so das Urteil. Bei dem Studienbeitrag handele es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe. Er sei nicht, wie eine Steuer, "voraussetzungslos" geschuldet, sondern als Gegenleistung für eine öffentliche Leistung. Da er für die potenzielle, nicht für die tatsächliche Inanspruchnahme des von der Hochschule bereitgestellten Lehrangebots erhoben werde, handele es sich um einen Beitrag und nicht um eine Gebühr. Die den Studierenden eröffnete Möglichkeit der Inanspruchnahme einer staatlichen Hochschule für ein Studium begründe außerdem einen besonderen Vorteil, der es rechtfertige, diese Personengruppe zur Tragung der Kosten dieser öffentlichen Leistung heranzuziehen.

Die Antragsteller hatten argumentiert, Studiengebühren verstießen gegen das Grundrecht auf chancengleichen Zugang zu einem Hochschulstudium, wenn der finanzielle Hintergrund darüber entscheide, ob ein Studium aufgenommen werden könne.

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