(redaktion/pm) Weil die unzureichende Prüfungsorganisation der Fakultät zu einer Verlängerung der Studienzeit geführt haben könnte, erhalten Studierende des Studiengangs Master of Education im Fach Latein ihre Studienbeiträge zum Teil erstattet oder werden künftig von der Zahlungspflicht befreit. Das hat das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum in seiner Sitzung am Dienstag auf Empfehlung des Prüfungsgremiums beschlossen.
Ein fehlendes Textkorpus zur Prüfungsvorbereitung und Bedenken gegen die Berechnung der Arbeitsbelastung der Studierenden des Studiengangs Master of Education im Fach Latein waren Anlass für Beschwerden gewesen. Das Rektorat hat nun, auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsgremiums hin, eine Beitragserstattung beschlossen: Die betroffenen Studierenden werden auf Antrag für zwei Semester von Studienbeiträgen befreit oder ihnen werden bis zu 750 Euro Studienbeiträge erstattet, falls sie künftig nicht weiter studieren. Die genaue Höhe der Befreiung oder Erstattung richtet sich danach, wie lange die Studierenden im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2008 in dem Studiengang eingeschrieben waren. "Mit dieser Entscheidung nehmen Hochschule und Fakultät ihre Verantwortung für die Studienbedingungen wahr" so die Prorektorin für Lehre, Prof. Dr. Uta Wilkens.
Die Beitragssatzung der Ruhr-Universität sieht eine Befreiung vor für "die Studienzeit verlängernden Auswirkungen der Prüfungsorganisation der Fakultät, die nicht durch die Studierenden zu verantworten sind". Das zur Hälfte mit Studierenden besetzte Prüfungsgremium kann hierzu Empfehlungen aussprechen und machte jetzt erstmals davon Gebrauch. Das Gremium besteht seit dem 1. April 2007.