Karlsruher Schulversuch nicht genehmigt
SPD: Regierung will "mit allen Mitteln" das dreigliedrige Schulsystem verteidigen
Mehr zu: Baden-Württemberg, Bildungschancen, Bildungsgerechtigkeit, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Hauptschule, Schulgesetz, Schulstruktur, Schulträger, Schulverwaltung, Statistik, Werkrealschule, Schule(dpa) – Die von der Stadt Karlsruhe beantragte Einrichtung einer zehnjährigen Modellschule nach skandinavischem Vorbild wird nicht genehmigt. Der im März 2008 vom Gemeinderat beschlossene Schulversuchsantrag der Stadt auf Entwicklung und Erprobung einer gemeinsamen Schule entspreche nicht den bildungspolitischen Rahmenvorgaben des Landes und könne deshalb durch das Kultusministerium nicht genehmigt werden, erklärte Kultusminister Helmut Rau (CDU) auf einen gemeinsamen Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen.Erst vor kurzem hatte Rau auch anderen geplanten Schulversuche eine Absage erteilt.
Die FDP ist mit dieser Linie des größeren Koalitionspartners nicht einverstanden. Sie fordert dazu jetzt ein Expertengremium. Neue Schulmodelle bräuchten eine faire Chance, erprobt zu werden, sagte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Birgit Arnold, dem "Staatsanzeiger". Ein Expertengremium solle erfolgversprechende Modellschulen auswählen und wissenschaftlich begleiten.
Das jüngste "Nein" begründete Rau so: "Das Kultusministerium wird keine Schulversuchsanträge genehmigen, die das Schulsystem beliebig machen und vom Landtag getroffene bildungspolitische Grundsatzentscheidungen konterkarieren." Der Schulversuch sehe zwar ein längeres gemeinsames Lernen in den Klassen 1 bis 10 mit entsprechender individueller Förderung von Kindern mit unterschiedlichen Begabungen vor; das Konzept beinhalte aber keine Differenzierung in die Schularten Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Der Karlsruher Antrag gehe weit über den landesweiten Modellversuch Kooperation "Hauptschule – Realschule" hinaus, da im Gegensatz zum Modellversuch die Schularten zusammengelegt werden sollen.
Rau sagte, trotz intensiver Beratung und Elterninformationen durch die Schulverwaltung sei in Karlsruhe schon bei der Umsetzung des landesweiten Modellversuchs Kooperation "Hauptschule – Realschule" die Einrichtung von Kooperationsklassen in den Klassenstufen 5 und 6 nicht gelungen. "Es ist nicht fernliegend anzunehmen, dass die Akzeptanz eines so weit gehenden schulartübergreifenden Schulversuchs, wie ihn die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, ebenfalls bei der Elternschaft auf breite Ablehnung stoßen wird", meinte er.
Die Stadt Karlsruhe stützte ihren Antrag auf ein pädagogisches Konzept, das vom Gesamtelternbeirat der Stadt, Lehrerinnen und Lehrern, Schulen und der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe entwickelt wurde. Für dieses Konzept gebe es eine breite Unterstützung vor Ort, erklärten SPD und Grüne. Nach Angaben beider Fraktionen hatte sich die Schulverwaltung bisher nicht zu dem vor mehr als einem Jahr gestellten Antrag geäußert.
Die SPD-Landtagsfraktion kritisierte die Ablehnung des Vorhabens. Sie zeige, dass die Regierung "mit allen Mitteln" das dreigliedrige Schulsystem verteidigen wolle. "Es ist schlimm, dass Rau es aus ideologischen Gründen wieder einmal nicht schafft, auf die berechtigten Wünsche von Eltern und Schulen einzugehen", sagte der bildungspolitische Sprecher Norbert Zeller. Der Kultusminister habe auch schon andere Schulversuche nicht zulassen wollen.
"In der Kultusbürokratie gibt es doch eine recht orthodoxe Haltung nach dem Motto: So sind die Regeln und die haben dann auch im ganzen Land zu gelten", sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke bereits am 11. August der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Wir wünschen uns da mehr Autonomie und Offenheit." Die FDP möchte vor allem mehr Beweglichkeit im Ministerium bei der Einführung der Werkrealschulen.
In Baden-Württemberg haben in den vergangenen Monaten vor allem zwei Fälle nicht genehmigter Modellschulen für Schlagzeilen gesorgt: Die Gemeinde Mulfingen im Hohenlohekreis will ihre Hauptschule mit einem Realschulabschluss weiterführen, um sie vor der Schließung zu bewahren. Das Auguste-Pattberg-Gymnasium in Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) hat für die geplante Einführung eines neunjährigen Zuges (G9) neben dem bestehenden achtjährigen eine Abfuhr bekommen.
Schulversuche im Südwesten
Nach dem baden-württembergischen Schulgesetz können Schulversuche zur Entwicklung und Erprobung neuer pädagogischer und schulorganisatorischer Erkenntnisse eingerichtet werden. Dabei geht es um wesentliche inhaltliche Änderungen, neue Lehrverfahren und Lehrmittel oder auch um neue Organisationsformen für den Unterricht. Nach Angaben des Kultusministerium gibt es derzeit 25 Schulversuche im Südwesten. Dazu gehören Projekte zur Integration von Kindern mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf in die Grundschule, die Kooperation von Haupt- und Realschulen an mehreren Standorten, zweisprachige Züge an Realschulen, ein gymnasialer Schulversuch Literatur und Theater oder auch eine internationale Abiturprüfung. Für Schulversuche können Schulträger auch die Aufhebung oder Neuordnung von Schulbezirken beantragen. Auch Hochbegabtenklassen an ausgewählten Gymnasien fallen unter den Begriff.
(dpa-Dossier Kulturpolitik 36/31.08.2009)
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