Bundesregierung und Buchbranche kontra Google
Mehr zu: Deutschland, E-Learning, Europa, Internationaler Austausch, Urheberrecht, Sonderthemen(dpa) – Bundesregierung und deutsche Buchbranche machen gemeinsam mit Verlagen und Verbänden Front gegen das von Google geplante Digitalisieren von Büchern. Der geplante Vergleich zwischen dem Internet-Konzern und den Autorenverbänden in den USA sei für Schriftsteller und Verlage in Europa "in keiner Weise akzeptabel". So begründete der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder, am 1. September in Frankfurt die vor Gericht geltend gemachten Einwände.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) schaltete sich in einem Brief an das zuständige New Yorker Gericht in den Rechtsstreit ein und äußerte die Bedenken der Regierung. "Wir hoffen, dass das New Yorker Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger (...) herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen", erklärte Zypries in Berlin. Bis zum 4. September konnten Einwände gegen den zwischen amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden sowie Google vereinbarten Vergleich vorgebracht werden.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete den Schritt der Bundesregierung als ein "kulturpolitisch wichtiges Signal". Damit werde dokumentiert, "dass die Bundesregierung nicht bereit ist, Entscheidungen hinzunehmen, die dem deutschen und europäischen Urheberrecht nach dem Motto ´Erst Fakten schaffen und dann fragen` widersprechen", erklärte Neumann am 2. September in Berlin. Denn der vorliegende Vergleichsvorschlag habe nicht nur Auswirkungen auf Autoren und Verlage in den USA, sondern auch in Deutschland und Europa.
Neumann hatte sich in der Bundesregierung frühzeitig gegen den Google-Plan gewandt und das Thema bereits im Mai im Kreis der europäischen Kultur- und Medienminister angesprochen und Handlungsbedarf angemahnt. Bücher und sonstige Kulturgüter sowie wissenschaftliche Informationen seien "Teil der kulturellen Identität einer Nation und damit öffentliche Güter", meinte der Staatsminister. Daher sei es unverzichtbar, dass die Verfügungsmöglichkeit über solche digitalen Bestände auf nationaler und europäischer Ebene auch in öffentlicher Verantwortung wahrgenommen werden können.
Würde Google den digitalen Zugang im Wesentlichen allein eröffnen und verwalten, bestünde "die Gefahr eines faktischen Informationsmonopols", meinte Neumann. Daher sehe er auch mit Genugtuung, dass der von Bund, Länder und Kommunen vorbereitete Aufbau der "Deutschen Digitalen Bibliothek" (DDB) auf gutem Wege sei. Dies biete Autoren und Verlagen auch "eine faire Alternative zu ´google books`".
Der Schriftsatz mit den Einwänden gegen Google wurde laut Börsenverein am 31. August beim Bezirksgericht in New York eingereicht. Das Gericht will sich am 7. Oktober vor einer abschließenden Beurteilung bei einer Anhörung (Fairness Hearing) damit befassen. Am 7. September wird es auch in einer Anhörung vor der EU-Kommission in Brüssel um die Auswirkungen des Vergleichs in den USA gehen.
Nach Ansicht des Börsenvereins würde das "Settlement" die ungenehmigte Digitalisierung und Online-Nutzung von Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher durch Google in den USA legalisieren. Das würde auch die Urheberrechte europäischer Autoren berühren. US-Verlage und Autoren, die den Vergleich mit Google ausgehandelt haben, könnten nicht stellvertretend für ihre ausländischen Kollegen agieren, argumentiert der Börsenverein.
Google meint hingegen, Inhaber von Urheberrechten müssten nicht gefragt werden, wenn Bücher in den USA eingescannt würden. In einem "Heidelberger Appell für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte" wenden sich die Autoren Hans Magnus Enzensberger, Daniel Kehlmann und Brigitte Kronauer sowie mehr als 1300 weiter Unterzeichner gegen die umstrittene Vereinbarung.
Das "Google Book Settlement"
Hamburg – Das "Google Book Settlement" ist ein Vergleich des Internetkonzerns mit dem US-Verlegerverband AAP und der Autorenvereinigung Authors Guild. Damit wurde ein zwei Jahre dauernder Urheberrechtsstreit gegen die Zahlung von 125 Millionen Dollar beigelegt. Die Vereinbarung macht die Online-Suche auch in Copyright-geschützten Büchern frei. Google hat bisher rund sieben Millionen Bücher aus US-Bibliotheken eingescannt, darunter bis zu fünf Millionen vergriffene Werke.
(dpa-Dossier Kulturpolitik 37/07.09.2009)
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