(redaktion/pm) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Schulobstgesetz zugestimmt. Über das europäische Schulobstprogramm sollen Schülerinnen und Schüler in den Pausen kostenlos mit frischem Obst und Gemüse versorgt werden. Es ist Teil der europäischen Agrarpolitik zur Stärkung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte. Bundestag und Bundesrat hatten allerdings unterschiedliche Auffassungen darüber, wer dieses Programm in Deutschland finanzieren soll.
Die Initiative zu diesem Gesetz geht ursprünglich auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zurück, der den Bund in der Durchführungs- und Finanzierungsverantwortung sah. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz wies die Finanzierungszuständigkeit jedoch den Ländern zu. Begründet wurde dies mit der Kulturhoheit der Länder.
Zu diesem Bundestagsbeschluss hatte der Bundesrat am 10. Juli 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen und erneut eine Kofinanzierung durch den Bund gefordert. Der Vermittlungsausschuss hat jedoch Änderungen am Gesetz abgelehnt. Mit dem europäischen Programm stehen Deutschland etwa 20 Millionen Euro EU-Mittel für Schulobst zur Verfügung, die von den Bundesländern kofinanziert werden müssen. Mit anderen Worten: Die Länder sind nun am Zug.