Letzte Änderung: 09.02.2010 15:30
bildungsklick.de - macht Bildung zum Thema

in

Erstmals Gen für Sprachverarbeitung bei der Legasthenie gefunden

Fehlerhafte Steuerung des Glukosetransporters im Gehirn beeinträchtigt die Sprachverarbeitung bei Kindern

29.09.2009

(Redaktion/idw) Ein deutsches Forschungskonsortium unter der Leitung der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität München bestehend aus dem Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München, dem Institut für Humangenetik der Universität Bonn und Life and Brain Zentrum in Bonn, den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitäten Marburg und Würzburg haben erstmals ein Gen gefunden, das wesentlich die Regulation eines Glukosetransporters im Gehirn steuert und die Sprachverarbeitung bei Kindern mit Legasthenie beeinflusst. Diese Ergebnisse sind ab heute in der Zeitschrift Molecular Psychiatry online verfügbar.

"Dies ist ein Durchbruch in der Legasthenieforschung" sagt Prof. Gerd Schulte-Körne, "da wir hiermit erstmals eine mögliche Ursache der Legasthenie entdeckt haben. Bereits bei Babies, die ein erhöhtes Risiko für Legasthenie haben, finden sich Veränderungen bei der Sprachwahrnehmung. Nun können wir zeigen, dass die Regulation des Gens SLC2A3 eine zentrale Rolle für die Gehirnfunktionen bei der Legasthenie spielt. Wenn die Funktion dieses Gens beeinträchtigt ist, so finden wir auch im Gehirn eine schwächere Reaktion der Nervenzellen bei der Sprachverarbeitung." Diese Studie zeigt, dass ein direkter funktionaler Zusammenhang zwischen Genexpression und beeinträchtigten Hirnfunktionen bei der Legasthenie besteht.

Die Forschungsgruppe wird nun in weiteren Studien untersuchen, ob anhand biologischer Marker Kinder mit einer Legasthenie bereits früher erkannt werden können, bevor die leidvolle Entwicklung vieler Kinder mit einer Legasthenie stattgefunden hat. "Vor allem die Möglichkeit der Prävention und der frühen Intervention sind für uns von zentraler Bedeutung für zukünftige Forschungsvorhaben", sagt Prof. Gerd Schulte-Körne.

An Legasthenie leiden in Europa ca. 22 Millionen Menschen. Nicht lesen und schreiben zu können, trotz Schulbesuch und viel Unterstützung durch die Eltern, belastet viele Kinder in ihrer Entwicklung und führt nicht selten zu Schulabbruch und psychischen Problemen.

0 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)

» Kommentar schreiben
MELDUNGEN AUS DEN RESSORTS
Schule

Jeder dritte Schüler ohne Frühstück

Jeder dritte Schüler ohne Frühstück 09.02.2010. (dpa) – Jeder dritte Schüler sitzt morgens mit leerem Magen im Unterricht. Das ergab eine Zusatzauswertung der aktuellen Studie zur Schülergesundheit der Deutschen Angestellten-Krankenkasse(DAK). Danach hänge das Essverhalten am Morgen stark vom Alter und vom Schultyp ab, sagte ein Sprecher am ...
Hochschule

Nächster Schritt zur optimalen Studienplatzvergabe

Bonn, 09.02.2010. Ein neues onlinebasiertes Verfahren soll mehr Transparenz in die Vergabe von Studienplätzen bringen. Mit Unterstützung des Bundes bereiten die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Einführung eines onlinebasierten dialogorientierten Verfahrens zur Vermittlung ...
Sonderthemen

Betreiber sozialer Netzwerke sollen Kinder besser schützen

09.02.2010. 50 Prozent der Teenager in Europa geben im Web persönliche Informationen preis, die unter Umständen für immer online bleiben und von jedem eingesehen werden können, so das Ergebnis einer EU-Studie. "Erst denken, dann posten!" heißt deswegen die Botschaft der Europäischen Kommission am ...
Kindergarten / Vorschule | Schule | Hochschule | Berufliche Bildung | Weiterbildung | Sonderthemen
Texte auf bildungsklick.de können herunter geladen und mit dem Quellenhinweis auf bildungsklick.de honorarfrei veröffentlicht werden. (Gilt nicht für mit (dpa) gekennzeichnete Meldungen.) Das Gleiche gilt für Grafiken und Bilder der Redaktion. Die auf bildungsklick.de zur Verfügung gestellten Inhalte dienen ausschließlich der redaktionellen und journalistischen Nutzung und der individuellen Information der Nutzer. bildungsklick.de haftet nicht bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb, bei Lieferschwierigkeiten, inhaltlichen oder textlichen Fehlern, außer in Fällen groben Verschuldens. Es gelten unsere AGB.