(redaktion/pm) Das Kölner Verwaltungsgericht hat jetzt die Klage eines Studenten auf Ausbildungsförderung abgewiesen. Der Student hatte für seinen Fern-Studiengang an der Fernuniversität Open University (Großbritannien) mit dem zu erreichenden Abschluss Bachelor of Science (hons.) Bafög beantragt.
"Von Freizügigkeit kann keine Rede sein. Auch wird der europäische Hochschulraum ad absurdum geführt, und nächstes Jahr soll er vollendet sein", erklärt die ihn vertretende Rechtsanwältin Sibylle Schwarz zum Urteil.
Die in Deutschland liegende Fernuniversität Hagen und die in Großbritannien liegende Fernuniversität Open University (OU) bieten Fernstudiengänge an. Nach einem erfolgreichen Fernstudium wird in Deutschland und in Großbritannien der akademischer Grad Bachelor verliehen. Warum es Bafög für ein Bachelor-Fernstudium in Hagen, aber kein Bafög für ein Bachelor-Fernstudium in Großbritannien geben soll, lässt sich dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts nicht entnehmen.
"Obwohl die EU gegen Deutschland ein Aufsichtsklage-Vorverfahren wegen etwaiger Verletzung der Freizügigkeit führt, will hingegen das deutsche Gericht weit und breit keinen Fehler gesehen haben", wundert sich Anwältin Schwarz. Wenn Deutschland die von der EU beanstandeten Verstöße gegen die Freizügigkeit nicht abstellt, droht Deutschland eine Aufsichtsklage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Erst Anfang 2008 musste das Bafög-Gesetz geändert werden, nachdem der Europäische Gerichtshof im Herbst 2007 entschieden hatte, dass ein Studium im Ausland komplett und vom ersten Semester an gefördert werden müsse. Schwarz geht davon aus, "dass der Europäische Gerichtshof auch im Fall der Fern-Studierenden ein Machtwort sprechen wird."