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Ethikunterricht in Berlin ist rechtens

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof weist Elternklage ab

21.10.2009

(redaktion/pm) Mit ihrer Klage gegen das Pflichtfach Ethik an Berliner Schulen ist eine Familie jetzt auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gescheitert. Die Eltern hatten sich auf die Religionsfreiheit berufen.

Die Ausgestaltung des Ethik- und Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen liege im Ermessen des Staates, so das Gericht. Lehrpläne und Unterricht dürften jedoch keinen ideologischen Zielen folgen und auch religiöse und philosophische Überzeugungen der Eltern nicht verletzen. Die Berliner Regelung des verpflichtenden Ethikunterrichts verstößt aus Sicht der Richter jedoch weder gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit noch gegen die Neutralitätspflicht des Staats. Auch das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihren religiösen Überzeugungen zu erziehen, werde nicht beeinträchtigt. (AZ 45216/07)

Bereits im April 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden (Aktenzeichen: 1 BvR 2780/06), dass das Land Berlin so vorgehen dürfe, um die Ziele gesellschaftlicher Integration und Toleranz zu erreichen und den Schülern eine gemeinsame Wertebasis zu vermitteln.


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