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Inklusive Bildung: Elternwahlrecht ist gut, aber keinesfalls ausreichend

Mehr zu: Bildungschancen, Deutschland, Elternwille, Handikap, Inklusion, Integration, Nordrhein-Westfalen, Sonderschulen, Schule
30.10.2009 -

(redaktion/ots) Die Ankündigung von NRW-Schulministerin Barbara Sommer, den Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht über den Förderort einräumen zu wollen, bewertete Adolf Bauer, Präsident des Sozialverband Deutschland, als einen guten, jedoch keinesfalls ausreichenden Schritt.

Das Wahlrecht, so Bauer, bedeute eine Erleichterung für Eltern, die schon heute für ihr behindertes Kind einen Platz in der Regelschule wünschen. Denn es sei nicht hinnehmbar, dass viele Kinder mit Behinderungen gegen den Willen der Eltern Sonderschulen besuchen müssten - hier könne das Elternwahlrecht Abhilfe schaffen. Die Landesregierung sei in der Pflicht, ihrer Ankündigung zügig Taten folgen zu lassen und die gesetzlichen Regelungen umgehend zu verankern.

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Dedutschland verwirklichen

"Das Elternwahlrecht ist jedoch keinesfalls ausreichend, um ein inklusives Bildungssystem in Deutschland, wie von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, zu verwirklichen. Dazu braucht es strukturelle Veränderungen in den Regelschulen. Die Schulen müssen die Voraussetzungen schaffen, damit gemeinsames Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder möglich wird", forderte Bauer weiter.

Der Handlungsbedarf sei groß. Die Regelschulen müssten lernen, mit Vielfalt umzugehen. Sie müssten Kinder mit Behinderungen willkommen heißen statt auszusortieren. Sie müssten Unterstützungsangebote für behinderte Kinder etablieren, neue Unterrichtsformen entwickeln, sich für externe Hilfesysteme öffnen und diese an die Schulen holen. Nicht zuletzt müssten die Regelschulen barrierefrei werden.Denn was nütze das Elternwahlrecht, wenn der Weg zur Regelschule bereits an der Schultreppe enden müsse?

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