Sommer will freie Schulwahl für behinderte Kinder
Landkreistag verlangt "maßgebliche" finanzielle Unterstützung des Landes
Mehr zu: Elternwille, Inklusion, Nordrhein-Westfalen, Schule(dpa) – Eltern von behinderten Kindern sollen in Nordrhein-Westfalen künftig selbst entscheiden können, auf welche Schule sie ihr Kind schicken. "Wir müssen grundsätzlich dazu kommen, ein Elternrecht auf Wahl des Förderortes für ihr Kind zu etablieren", sagte Schulministerin Barbara Sommer (CDU) am 28. Oktober bei einer Tagung in Köln. Die Eltern sollten festlegen, ob ihr Kind eine Förderschule besucht oder eine allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung. "Damit stehen wir in Nordrhein-Westfalen vor einem Paradigmenwechsel", teilte Sommer mit.
Im vergangenen Jahr besuchten in NRW rund 18 500 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf eine allgemeine Schule, wo sie gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden. Das sind knapp 15 Prozent aller Kinder mit Förderbedarf; im Bundesdurchschnitt sind es rund 17 Prozent. Die Zahl der Förderplätze an allgemeinen Schulen wurde in den vergangenen Jahren in NRW zwar deutlich erhöht, kann den Bedarf aber nicht erfüllen. Eltern von behinderten Kindern fordern, das NRWSchulgesetz an die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen anzupassen. Danach hat jedes Kind Anspruch auf gemeinsamen Unterricht. Ziel ist, dass bis zu 90 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Regelschulen besuchen.
Sommer sagte, sie setze sich sowohl für den gemeinsamen Unterricht als auch für die Beibehaltung der Förderschulen ein. "Nur so können wir den äußerst heterogenen Förderbedürfnissen der Kinder mit Behinderungen gerecht werden." Es dürfe kein "Entweder-Oder" geben, sondern nur ein "Sowohl-als-auch".
Die Grünen begrüßten die Ankündigung Sommers. "Das ist eine gute Nachricht", sagte Schulexpertin Sigrid Beer. An den Regelschulen müssten die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen geschaffen werden. "Dafür müssen erheblich mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in die Regelschulen."
Der Landkreistag verlangte eine "maßgebliche" finanzielle Unterstützung des Landes, um Regelschulen behindertengerecht auszustatten. Schließlich sei schulische Bildung eine Kernaufgabe des Landes, erklärte der Landkreistag am 29. Oktober. Elternvereine appellierten an Sommer, ein Konzept vorzulegen, wie der nötige Umbau der Schulen zügig verwirklicht werden könne. Das Wahlrecht müsse zum kommenden Schuljahr gelten, forderte Eva-Maria Thomas vom Kölner Elternverein "mittendrin".
(dpa-Dossier Kulturpolitik 45/02.11.2009)
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