Kleinkindbetreuung: NRW-Kommunen reichen Verfassungsbeschwerde ein
Land soll für zusätzliche Kosten geradestehen
Mehr zu: Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, KITA, Nordrhein-Westfalen, Statistik, Kindergarten / Vorschule(dpa) – Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wehren sich juristisch gegen die Übernahme von Kosten für den Ausbau der Kleinkindbetreuung. Das Land müsse die nach Abzug der Bundesmittel entstehenden Kosten übernehmen, verlangen sie. 23 Städte und Kreise haben deshalb Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Münster eingereicht, wie ein Sprecher des Gerichts am 11. November bestätigte.
Die Kläger berufen sich auf Artikel 78 der Landesverfassung. Danach darf das Land den Kommunen nur dann zusätzliche Aufgaben übertragen, wenn sie dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich bekommen. NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) wies die Forderungen zurück. Das Land habe "den Kommunen weder neue Aufgaben noch zusätzliche finanzielle Belastungen übertragen", teilte er in Düsseldorf mit.
Hintergrund der Klage ist das Kinderförderungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2008. Das Gesetz schreibt ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter fest. Das Betreuungsangebot muss deswegen bundesweit verdreifacht werden. Die dabei entstehenden Kosten von 12 Milliarden Euro sollen Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel tragen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Zuge der Föderalismusreform die Kommunen zu Trägern der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe bestimmt. Dadurch seien Städten, Kreisen und Gemeinden neue Aufgaben übertragen worden, argumentieren die kommunalen Spitzenverbände. Deshalb müsse das Land "für die zusätzlichen Kosten geradestehen."
(dpa-Dossier Kulturpolitik 47/16.11.2009)
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