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Studium: Akkreditierungsrat plant weniger Prüfungen

Interessen der Studierenden werden verstärkt beachtet

23.11.2009

(dpa) – Die Studenten in Deutschland müssen künftig deutlich weniger Prüfungen ablegen. Dies sehen die überarbeiteten Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen vor, die der Akkreditierungsrat am 8. Dezember beschließen will. Danach sollen für ein Modul, das mehrere Veranstaltungen umfasst, nicht mehr Prüfungen am Ende jeder Veranstaltung erforderlich sein, sondern nur noch eine sogenannte Modulabschlussprüfung, sagte der Geschäftsführer der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, Achim Hopbach, dem dpa-Dossier Kulturpolitik am 18. November.

Die Formel "nur eine Prüfung pro Modul" sei ganz neu; diese Regelung gebe es in Deutschland bisher nur in dem Entwurf für das neue Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz, sagte Hopbach. Er räumte ein, dass alle Beteiligten die Belastungen durch die vielen Prüfungen falsch eingeschätzt hätten. Dies ist ein wesentlicher Kritikpunkt der protestierenden Studenten. Aber auch Professoren und Dozenten klagen über die Belastung wegen der vielen Prüfungen.

Im Akkreditierungsverfahren für Studiengänge soll künftig generell verstärkt auf die Interessen der Studierenden geachtet werden. "Künftig wird die Studierbarkeit eines Studiengangs ein eigenes Kriterium", sagte Hopbach. Das sei ein "Signal, dass die Studierbarkeit ein ganz zentrales Anliegen der Akkreditierung ist". Damit reagiere der Akkreditierungsrat auf die Proteste der Studierenden gegen die Praxis bei den neuen Bachelor- und Master- Studiengängen.

Die Studenten monieren auch eine Überfrachtung mit Lehrstoff, überfüllte Hörsäle und zu wenig Lehrpersonal. Das alles erschwert es ihnen, das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Bisher sind im Akkreditierungsverfahren Aspekte der Studierbarkeit auf mehrere Kriterien verteilt, wie Hopbach erläuterte. Die Hochschulen müssen neue Studiengänge vor deren Einführung akkreditieren, das heißt einem Qualitätscheck unterziehen lassen. Nach fünf Jahren ist eine weitere Überprüfung fällig, die sogenannte Reakkreditierung.

Gerade bei der Reakkreditierung werde die Studierbarkeit eine größere Rolle spielen, da dann erste Erfahrungen mit dem neuen Angebot vorlägen, sagte Hopbach. Das betreffe zum Beispiel die Frage, ob die Konzeption des Studiengangs es ermögliche, das Studium in der vorgegebenen Zeit zu schaffen. Zudem werde darauf geachtet, dass es bei Pflichtveranstaltungen keine zeitlichen Überlappungen gibt, die zu Warteschleifen und damit einem zu einem längeren Studium führen können. Außerdem werden die für ein Studienangebot notwendigen Hochschul-Ressourcen an Räumen, Laboren, Bibliotheken und Lehrkräften überprüft.

Angesichts überfüllter Hörsäle und vieler lokaler Zulassungsbeschränkungen sieht Hopbach auch die Länder in der Verantwortung. "Die Hochschulen sind nicht wirklich hinreichend ausgestattet", sagte er. Die Länder seien gefordert, die Hochschulen besser auszustatten.

Mit der Bachelor- und Master-Studienstruktur im Rahmen des Bologna-Prozesses zur Angleichung des europäischen Hochschulraums wurde auch das Akkreditierungssystem für die Qualitätssicherung des neuen Angebots eingeführt. Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland mit Sitz in Bonn wurde dazu von den 16 Bundesländern eingerichtet. Sie legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen fest. Die Akkreditierung von Studiengängen oder ganzen Hochschulen, die sogenannte Systemakkreditierung, selbst wird von Agenturen durchgeführt, die von der Stiftung dafür zertifiziert werden. Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung.

Ursula Mommsen-Henneberger (dpa-Dossier Kulturpolitik 48/23.11.2009)


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