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Akkreditierungsrat überarbeitet Regeln für die Akkreditierung

Studierbarkeit im Zentrum

Mehr zu: Akkreditierung, Bildungswesen, Bologna-Prozess, Deutschland, Hochschulgesetz, Hochschule
09.12.2009 -

(redaktion/PM) Auf seiner 61. Sitzung in Berlin hat der Akkreditierungsrat die Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen überarbeitet und dabei die Aspekte Studierbarkeit und Prüfungslast hervorgehoben.

In den Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen heißt es jetzt: Jedes Modul schließt in der Regel mit nur einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab. Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Reinhold R. Grimm, erklärte anlässlich der Entscheidung: "Mit dieser Entscheidung verlangt der Akkreditierungsrat, dass die Prüfungslast in den Bolognastudiengängen deutlich verringert wird. Einer Fehlentwicklung wird damit Einhalt geboten, die die Studierbarkeit erheblich beeinträchtigte." Neben der Verringerung der Prüfungslast gab der Akkreditierungsrat ein weiteres Signal für die Verbesserung der Studierbarkeit: Sie wird das entscheidende Kriterium für die Gestaltung der Studiengänge. "In der jetzt beginnenden Überarbeitung bereits akkreditierter Studiengänge im Rahmen der Reakkreditierung müssen die Modulbildung ebenso wie die Inhalte streng daraufhin überprüft werden, ob sie zum Ziel der Studiengangs beitragen und unnötige Einengungen der Studierenden bei der Wahl der Veranstaltungen vermeiden. Die Studierenden haben Anspruch darauf, Spielräume zu erhalten, die Eigeninitiative ermöglichen und fördern."

Die Entscheidungen des Akkreditierungsrates erfolgten im Rahmen der seit langem vorbereiteten Überprüfung des gesamten Regelwerks. Der Akkreditierungsrat griff dabei auf die bisherigen positiven wie negativen Erfahrungen zurück. Natürlich, so der Vorsitzende, rückten auch die berechtigten Proteste der Studierenden die Studierbarkeit in den Mittelpunkt seiner Überlegungen.

Die wesentlichen Ziele des Bolognaprozesses müssen wieder in den Mittelpunkt der Überlegungen treten: Die Studiengänge sollen Studierenden und Lehrenden Spielräume eröffnen und gleichzeitig den Absolventinnen und Absolventen eine qualifizierte Erwerbstätigkeit ermöglichen.

Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundes-ländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Sie legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung fest, zertifiziert Agenturen, welche die Verfahren der Studiengang- und Systemakkreditierung durchführen und überwacht die Arbeit der Agenturen.

Der Volltext der Beschlüsse wird in Kürze auf www.akkreditierungsrat.de veröffentlicht.

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