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Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter: Schulen sind in Sachen Datenschutz Notstandsgebiet

Auch Datenerhebung zur Einschulungsuntersuchung datenschutzrechtlich bedenklich

Mehr zu: Baden-Württemberg, Bildungspläne, Datenschutz, Einschulung, Hauptschule, KITA, Orientierungspläne, Sonderschulen, Kindergarten / Vorschule, Schule
14.12.2009 -

(redakion/pm) "Die Schulleiter werden nach meinem Eindruck mit datenschutzrechtlichen Problemen vielfach allein gelassen und müssten daher von der Kultusverwaltung intensiver betreut werden." Diese Auffassung vertrat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, anlässlich der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts am 14. Dezember 2009 in Stuttgart. Anlass für seine Kritik waren seine Erfahrungen mit dem landesweiten EDV-Verfahren "Kompetenzanalyse Profil AC", mit dem auf Anordnung des Kultusministeriums an Haupt- und Sonderschulen seit dem Schuljahr 2007/2008 die Schülerinnen und Schüler auf ihre Stärken und Schwächen getestet werden. Hieraus werden dann individuelle Kompetenzprofile erstellt und dabei viele sensible personenbezogene Daten verarbeitet.

"Ich war", bedauert Jörg Klingbeil, "vom Kultusministerium im Vorfeld nicht beteiligt worden und habe erst durch eine Landtagsdrucksache quasi zufällig von dem Verfahren erfahren, obwohl die datenschutzrechtliche Brisanz offensichtlich war." Die eingeholten Stellungnahmen des Kultusministeriums und zufällig ausgewählter Schulen hätten einige grundlegende Missverständnisse offengelegt, die letztlich weit über das konkrete EDV-Verfahren hinausreichen. So habe das Kultusministerium mitgeteilt, dass die jeweilige Schule selbst datenschutzrechtlich verantwortlich sei und dementsprechend das EDV-Verfahren in ein schulisches Verfahrensverzeichnis aufzunehmen und der Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu melden habe. Dagegen hätten einige Schulleiter mit entwaffnender Offenheit eingeräumt, dass man sich gar keiner datenschutzrechtlichen Verantwortung bewusst gewesen und das Verfahren zentral vorgegeben worden sei. Bei den Schulungen sei zudem erklärt worden, datenschutzrechtlich sei "alles in Ordnung".

Kein Wunder - so der Landesdatenschutzbeauftragte -, dass mancher Schulleiter die Welt nicht mehr verstand. Für Jörg Klingbeil in zweifacher Hinsicht ein Alarmsignal: "Es ist zum einen natürlich haarsträubend, wenn landauf, landab massenhaft sensible Daten verarbeitet werden und die Beteiligten jeweils andere für verantwortlich halten." Zum anderen sei hier wie auch früher in anderen Fällen zu erkennen, dass vielen Schulleitern elementare datenschutzrechtliche Grundkenntnisse fehlen. Das Kultusministerium habe zwar nachgebessert und an die betroffenen Schulen ein Muster-Verfahrensverzeichnis herausgegeben. Das Ergebnis war für den Landesbeauftragten gleichwohl enttäuschend: "Die bei mir inzwischen eingegangenen Verfahrensverzeichnisse waren ganz überwiegend unvollständig und inhaltlich nicht korrekt oder gar völlig inhaltsleer." Eine abschließende datenschutzrechtliche Prüfung des Verfahrens "Kompetenzanalyse Profil AC" sei ihm daher bis heute nicht möglich gewesen.

Für die Reaktion der Schulleiter hat der Landesdatenschutzbeauftragte sogar Verständnis: "Die Schulleiter, gerade an Hauptschulen, haben heutzutage eine Menge um die Ohren. Sie sind ja auch keine Verwaltungsexperten, insbesondere wenn es um die nicht ganz einfache Materie Datenschutz geht. Ich halte es daher für dringend geboten, dass die Schulleiter von der Kultusverwaltung datenschutzrechtlich stärker an die Hand genommen und hierdurch zugleich entlastet werden." Er halte es für fraglich, ob dafür allein Dienstbesprechungen oder Verwaltungsvorschriften, wie sie das Kultusministerium in Aussicht gestellt habe, ausreichen. Der Landesdatenschutzbeauftragte verspricht sich mehr davon, wenn bestimmte Stellen innerhalb der Kultusverwaltung, sei es auf Kreisebene oder auf Ebene der Regierungsbezirke oder in einer zentralen Einrichtung des Ressorts, für die Schulen die Rolle der behördlichen Datenschutzbeauftragten übernehmen. Vor einigen Tagen habe er seine Vorstellungen dem Ministerialdirektor des Kultusministeriums in einem persönlichen Gespräch vorgetragen und hoffe nun, dass diese rasch aufgegriffen und umgesetzt werden.

Orientierungsplan nur auf freiwilliger Basis

Ein anderer Streitpunkt mit dem Kultusministerium war nach Aussagen des Landesdatenschutzbeauftragten im zurückliegenden Jahr der "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen". Dazu Jörg Klingbeil: "Bereits mein Vorgänger hatte die fehlende Rechtsgrundlage moniert. Wenn den Kindergärten verbindlich vorgegeben wird, frühkindliche Entwicklungsprozesse umfassend in Wort und Bild festzuhalten, dann stellt das einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder dar, für den - ungeachtet der lobenswerten pädagogischen Zielsetzung des Orientierungsplans - eine entsprechende gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Darüber hinaus habe ich unter dem Aspekt der Datenvermeidung grundsätzliche Bedenken gegen immer stärker ausufernde Beobachtungs- und Dokumentationspflichten im Umfeld von menschlicher Zuwendung und persönlicher Betreuung; die Erfahrungen im Krankenhaus- und Pflegebereich sollten zumindest eines deutlich gemacht haben: Die Zeit, die für die Dokumentation erforderlich ist, steht für die persönliche Zuwendung nicht mehr zur Verfügung." Insofern begrüßte der Landesdatenschutzbeauftragte die jüngste Verständigung der Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden, wonach die Umsetzung in erster Linie den Kindergartenträgern überlassen werden soll: "Ob der Orientierungsplan mehr ´Orientierung' oder mehr ´Plan' sein wird, muss jetzt die Praxis zeigen. Ich bleibe dabei: Frühkindliche Entwicklungsverläufe und Bildungsprozesse sollten allenfalls bei konkretem Bedarf und auch dann nur auf wirklich freiwilliger Basis dokumentiert und ausgewertet werden."

Neue Einschulungsuntersuchung verbesserungswürdig

"Die umfangreichen Datenerhebungen bei Eltern und Erzieherinnen für die Einschulungsuntersuchung sind weder aus fachlicher noch aus datenschutzrechtlicher Sicht erforderlich", bewertete der Landesbeauftragte das neue Verfahren in Baden-Württemberg. Dabei sei das Ziel, durch das Vorziehen der Einschulungsuntersuchung in das vorletzte Kindergartenjahr Kindern mit Förderbedarf eine gezielte Förderung für einen leichteren Schulstart zukommen zu lassen, im Grunde unstreitig. Bereits sein Amtsvorgänger, Peter Zimmermann, habe wiederholt grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der neuen Einschulungsuntersuchung geäußert, insbesondere die fehlende gesetzliche Grundlage und die Eltern- und Erzieherinnenfragebögen kritisiert. Dabei würden nicht nur medizinische Informationen erhoben, sondern auch Fragen zum häuslichen Umfeld und zu auffälligen Verhaltensweisen des Kindes gestellt. Diese datenschutzrechtlichen Bedenken fanden beim fachlich zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales nur teilweise Gehör. Grund genug für den Datenschutzbeauftragten, sich nach der flächendeckenden Einführung in Baden-Württemberg in einem Gesundheitsamt, in einem Kindergarten und in einer Grundschule über die Umsetzung der Einschulungsuntersuchung zu informieren.

"Wir haben festgestellt, dass wir mit unserer datenschutzrechtlichen Beurteilung nicht völlig falsch liegen", betonte Klingbeil. So habe der von seinen Mitarbeitern besuchte Kindergarten die vorgesehenen Fragebögen für nicht notwendig gehalten. Erzieherinnen führten regelmäßig Elterngespräche und dokumentierten den Entwicklungsstand des Kindes und etwaige Besonderheiten. Damit seien die wesentlichen Informationen bekannt. Fragen, die aus Sicht der Erzieherinnen für die Beurteilung der Schulreife nicht relevant seien, würden daher auch nicht beantwortet.

Zwar habe das Gesundheitsamt die Befragung mittels Fragebögen für wichtig erachtet, um ein möglichst differenziertes Bild des einzelnen Kindes zu erhalten und die geeigneten Fördermaßnahmen treffen zu können. "Das Gesundheitsamt verkennt jedoch, dass mit Hilfe der Einschulungsuntersuchung die Schulfähigkeit des Kindes beurteilt werden soll und daher auch nur die dafür geeigneten und erforderlichen Daten erhoben werden dürfen", so Klingbeil weiter. "Nicht alle Daten, die zu irgendeinem Zeitpunkt zu einem bestimmten Zweck erforderlich sein könnten und deren Erhebung daher wünschenswert erscheint, dürfen erhoben werden." Vor allem sei es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar, dass Informationen auf Vorrat oder für Zwecke gespeichert würden, die mit dem eigentlichen Ziel der Einschulungsuntersuchung nichts zu tun haben.

Wie der Landesdatenschutzbeauftragte weiter ausführte, werde diese Auffassung offenbar von anderen Gesundheitsämtern geteilt. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart verzichte beispielsweise auf den Elternfragebogen und befrage stattdessen die Eltern bei der Untersuchung durch einen Kinderarzt. Mit diesem "Stuttgarter Weg" könne sichergestellt werden, dass im Einzelfall auch nur die für die Beurteilung der Schulfähigkeit des Kindes erforderlichen und geeigneten Daten erhoben werden. Der "Stuttgarter Weg" zeige aber auch, dass datenschutzfreundlichere Vorgehensweisen durchaus möglich seien, die das Ziel der Einschulungsuntersuchung mindestens in gleichem Maße wie das übliche Verfahren erreichen.

"Ich empfehle daher, das Verfahren der Einschulungsuntersuchung in diesem Sinne nochmals kritisch und selbstbeschränkend zu hinterfragen", appellierte der Datenschutzbeauftragte sowohl an das Ministerium für Arbeit und Soziales als auch an die verantwortlichen Gesundheitsämter. Der "Stuttgarter Weg" könne hier Vorbild sein, andere Wege seien denkbar. Eine Beurteilung, welche Auswirkungen die Erkenntnisse aus der Einschulungsuntersuchung bei der Einschulung durch die Grundschulen haben, sei noch nicht möglich gewesen, da die ausgewählte Schule in das Verfahren noch nicht eingebunden gewesen sei. Der Landesdatenschutzbeauftragte kündigte an, die Einschulungsuntersuchung auch weiterhin im Auge zu behalten.

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