(dpa) – Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) rechnet in der Diskussion über den freien Elternwillen bei der Schulwahl mit einem Kompromiss zwischen CDU und FDP. Die weiterführenden Schulen sollen künftig Kinder ohne entsprechende Schulempfehlung früher als bisher an andere Schulformen verweisen können. "Die Schulexperten werden sich jetzt austauschen, damit wir verhindern, dass Kinder erst nach mehreren Jahren gefrustet auf einer anderen Schule ankommen, die für sie viel besser gewesen wäre, wenn sie die von Anfang an besucht hätten", sagte Wulff der Deutschen Presse-Agentur dpa in Hannover.
Die freie Schulwahl der Eltern nach der vierten Klasse bleibe aber unangetastet. Die FDP hatte gefordert, den freien Elternwillen einzuschränken. "Der freie Elternwille nach Klasse 4 bleibt. Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen werden unterstützt bei der intensiven Beratung der Eltern", sagte Wulff. Bislang kann die Klassenkonferenz ein Kind, das ohne eine entsprechende Empfehlung der Grundschule aufgrund des Willens seiner Eltern an ein Gymnasium geschickt wurde, erst nach der sechsten Klasse an eine andere Schulform verweisen, wenn es sitzen bleibt.
Nun sollen die Schulen eine größere und schnellere Handhabe bekommen. "Die Eltern entscheiden über die Schulwahl nach Klasse 4, aber im Verlauf der weiteren Schullaufbahn gilt dann natürlich Begabung, Befähigung der Schüler und die beste Schulform für den Schüler", sagte Wulff.
Damit läuft nach dem Vorstoß der FDP alles auf einen Kompromiss hinaus. Wulff hatte beim Philologentag eine Diskussion über das Thema begrüßt. Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) und die Schulexperten der CDU-Fraktion hatten eine Debatte über den freien Elternwillen dagegen nach dem FDP-Beschluss kategorisch abgelehnt.
Bei den Landtagsgrünen stießen die Äußerungen Wulffs auf scharfe Kritik. "Wenn die Kinder künftig schon nach einem Jahr wieder vom Gymnasium auf eine Realschule verwiesen werden können, wird der Auslesedruck massiv verschärft", sagte die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Ina Korter. Sie schlug vor, das Instrument der Schulempfehlung durch die Grundschulen überprüfen zu lassen.
Anders als in vielen Bundesländern dürfen in Niedersachsen letztlich die Eltern entscheiden, welche weiterführende Schule ein Kind nach der 4. Klasse besuchen soll. Zwar gibt es eine Empfehlung der Grundschule, doch die ist nicht bindend und auch Kinder mit schlechten Noten dürfen aufs Gymnasium gehen, so lange sie es schaffen. Denn bleibt ein Kind, das eine andere Schulempfehlung bekam, nach der sechsten Klasse sitzen, kann die Klassenkonferenz es an eine andere Schulform verweisen. Sie kann jedoch auch entscheiden, es dennoch am Gymnasium zu belassen.
Diesen sogenannten "freien Elternwillen" gibt es in seiner reinen Form nur noch in wenigen anderen Bundesländern, unter anderem in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Hamburg laufen die Eltern gegen die Abschaffung dieser Regelung seit Monaten Sturm – dort wollen CDU und Grüne eigentlich durchsetzen, dass künftig die Lehrer über die weiterführende Schule entscheiden. Mit einem Volksbegehren wollen die Eltern unter anderem diese Änderung verhindern.
Viele andere Bundesländer, vor allem Baden-Württemberg und Bayern, reglementieren den Zugang zum Gymnasium deutlich stärker und machen ihn vom Notenschnitt abhängig. In der Regel ist ein Durchschnitt von mindestens 2,5 in den Kernfächern Deutsch und Mathematik nötig, zudem gibt es ein Lehrergutachten. Wer trotzdem auf ein Gymnasium oder eine Realschule soll, obwohl er dafür zu schlechte Noten hat, kann in vielen Bundesländern entweder eine Aufnahmeprüfung machen oder einen mehrtägigen Probeunterricht absolvieren. In Bayern beispielsweise endet das allerdings für die allermeisten der teilnehmenden zehn- oder elfjährigen Kinder mit einer herben Enttäuschung: Sie werden an ihrer Wunschschule nicht zugelassen.
(dpa-Dossier Kulturpolitik 52/53 21.12.2009)