UN-Konvention: Das Recht auf Regelschule für behinderte Kinder gilt sofort
Rechtsgutachten stellt unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an Allgemeinen Schulen klar - Länder müssen handeln
Mehr zu: Bildungschancen, Deutschland, Handikap, Inklusion, Schulgesetz, Sonderschulen, Schule(redaktion/ots) Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. Dies sind zwei wesentliche Ergebnisse des Rechtsgutachtens, das der führende deutsche Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel heute in Berlin bei einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Dass die Kinder mit Behinderung immer noch vor verschlossenen Schultüren stehen, war für den Elternverband "Gemeinsam Leben, Gemeinsam lernen" der Grund, gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Rechtslage eingehend durch einen international renommierten Völkerrechtler untersuchen zu lassen.
"Die UN-Konvention gilt bereits seit dem vergangenen Frühjahr. Die Bundesländer haben nun zügig die Forderungen der UN-Konvention in ihren schulrechtlichen Gesetzen und Vorschriften umzusetzen", erklärte Riedel. Gefordert sei ein inklusives Schulsystem, so Riedel, der auch Mitglied des UN-Ausschusses für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Genf ist. Das bedeute die Aufnahme des Kindes mit Behinderung in die Regelschule, wobei die im Einzelfall notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Die Bundesländer lassen sich jedoch mit der Anpassung ihrer Schulgesetze Zeit. Im Gegenteil: Einige versuchen, die Konvention zu unterlaufen. Und dies obwohl Deutschland in der Schulbildung für behinderte Kinder hinterherhinkt: Mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent ist Deutschland Schlusslicht in Europa.
SoVD Präsident Adolf Bauer forderte deshalb: "Auch wenn die Konvention, die einen so umfassenden Umbau eines Schulsystems fordert, den Ländern eine gewisse Übergangsfrist für strukturelle Maßnahmen gibt, müssten spätestens binnen zwei Jahren nachhaltige Änderungen auf den Weg gebracht worden sein. Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass es ein Verstoß gegen die Konvention wäre, wenn Bund und Länder nicht zielgerichtet und zeitnah Maßnahmen ergreifen, um inklusive Bildung zu verwirklichen." Zudem verbiete das Gutachten es den Ländern, sich auf leere Kassen zu berufen. Hier seien nötigenfalls Umschichtungen vorzunehmen, so Bauer.
"Eine Zuweisung zur Sonderschule gegen ihren erklärten Willen müssen Kinder und ihre Eltern auch schon jetzt nicht mehr dulden", auf diese Feststellungen des Gutachtens wies Camilla Dawletschin-Linder, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" nachdrücklich hin. "Eltern haben nunmehr juristische Argumente zur Hand, wonach ihre Kinder Anspruch auf Zugang zur Allgemeinen Schule haben", so Dawletschin-Lindner.
Krankenkassen verweigern geistig-behinderten Menschen, die bei der Zahnpflege oft Schwierigkeiten haben und häufig bei der Zahnbehandlung unter Narkose gesetzt werden müssen, inzwischen die Finanzierung der Narkose. Sie begründen ihre Verweigerung mit dem Argument der Geldverschwendung, da eine solche Zahnbehandlung keine dauerhafte Wirkung erziele. Ein solches "Denken" zeigt, wie notwendig die Umsetzung dieser Konvention ist.
Denn wer sozusagen von "Kindesbeinen" an das Leben behinderter Menschen kennenlernt, wird die Behinderung als Normalität empfinden. Kinder werden lernen, welche Hilfsmittel ihre neuen Schulkameraden benötigen. Ferner werden sie lernen, wie solche Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Sprachcomputer, Symbole der unterstüzten Kommunikation, Gebärdensprache, technische Pflegehilfen) funktionieren und so erkennen, wie dringend diese Hilfsmittel zur Verbesserung der Lebens- aber auch Lernqualität gebraucht werden. Eltern, gesetzliche Betreuer aber auch die Verantwortlichen in sonderpädagogischen Einrichtungen müssen oft jahrelang bei Kassen, Kommunal- oder Landesverwaltungen um diese Hilfsmittel kämpfen. Da die Un-Konvention nun umgesetzt werden muß, ist endlich ein Silberstreif am Horizont zu entdecken. Denn wenn diese neue Schul-Generation den Arbeitsmarkt erobert hat, so meine Hoffnung, wird es in Krankenkassen und Behörden sensibilisierte Sachbearbeiter und Vorgesetzte geben, die behinderten Menschen die notwendige Unterstützung gewähren und nicht verweigern.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Mobbing -Opfer.Schreibe momentan an meinem Buch , welches das Leid psychisch Kranker offen legen soll.Hoffe damit den Opfern, meist sich entw. Behinderte unter die Arme zu greifen.Außerdem erhoffe ich mir vom Schulamt eine finanz. Unterstütung zu einer Ausbildung im lösungsorientierten Arbeiten, was mir im zwischenmenschlichen Bereich unwahrscheinlich hilft. Unsere psycho- soziale Kultur prangere ich an.- Die Aussichten sind trübe. Habe 30 %GdB /Ach vergessen möchte ich nicht, dass ich als Integrationslehrer an einer GS arbeite.Herzliche Grüße S. Reichel
Ich finde, dass ist wieder typisch Deutschland. Sind die Nachbarländer doch schon seit Jahren soweit, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammen lernen, so kann man hier zu Lande nur bemerken, dass Papier doch sehr geduldig ist. Bis das wir in Deutschland die UN- Konvention umgesetzt haben, wird noch viel Zeit verstreichen. Zuerst müssen einmal Vorurteile von unwissenden und unprofessionalisierten Menschen behoben werden (und die gibt es ja leider immer noch zu genüge!).So legt die Bevölkerung den Menschen, die sich am wenigsten wehren können auch noch fleißig Steine in den Weg! Außerdem, was spricht gegen eine Änderung? PISA hat ja wohl eindeutig bewiesen, dass das heutige Schulsystem nicht das Wahre sein kann!
Endlich ! Endlich wird behinderten Menschen rechtliche Hilfe angeboten. Ich bin Mutter eines Asperger-Autistischen Kindes und renne von Förderschule zu Förderschule. Es gibt nur keine geeignete Schule für Autisten. Eine Regelschule für meinen Sohn mit Unterstützung einer Integrativkraft wäre super....Allerdings habe ich Zweifel das eine Regelschule meinen Sohn zu diesen Konditionen nehmen wird. Es wird wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. In seiner jetzigen Förderschule will die Schulleitung ihm sogar die notwendige I-Kraft verweigern, obwohl er Anspruch darauf hat. Selbst hier muß man für das Recht seines Kindes kämpfen. Der Rechtsanspruch auf eine Regelschule für Behinderte ist die eine Sache, aber die Umsetzung ist eine andere.
von Petra
halli, hallo...
ich schreibe gerade meine Bachelor- Arbeit (Thema: Die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland aus kindheitswissenschaftlicher Sicht.) ich bin immer wieder erstaunt, schockiert und wütent über die Situation von Kindern in unserem ach so tollen Deutschen Staat! Immer geht es darum wir haben nicht genug Geld hierfür oder dafür. Ohne das ich sehr wirtschaftsbezogen klingen will, muss man sich doch Fragen, wie es zu solch einer Situation kommen konnte! Natürlich muss erst einmal investiert werden, aber viele Studien haben gezeigt, wenn wir heute anfangen, das nötige Geld auszugeben werden wir später ein vielfaches zurückbekommen! Mir ist einfach unverständlich wie Bundesregierung, Länder und Kommunen zulassen können, spätere Arbeitslose und somit auf Sozialhilfe angewiesene Personen zu produzieren... denn schauen wir uns die Realität an so haben Kinder und Jugendliche ohne Abschluß doch fast keine Chance in diesem Staat! Wie kann ich also als Land gewillt sein heute Geld zu sparen um es später doch ausgeben zu müssen? Ich hoffe für die vielen Kinder die heute immer noch als ""Behindert", "lernunfähig" oder sonst was eingestuft werden, dass ihre Eltern diesen Artikel gelesen haben und ihre Eltern kämpfen... kämpfen für das Recht eines jeden Kindes auf Nichtdiskrimminierung und somit Zugang zu Regelschulen!
Momo
@Petra Habermehl:
Gib nicht auf! Menschen mit Asperger Autismus sind nicht geistig behindert! Sie gehören nicht auf eine Förderschule!
Ich selbst bin einer, inzwischen 22 Jahre. Jetzt habe ich Abitur mit Note 1,5! Aber halte die Augen offen. Betroffene werden oft Mobbingopfer. Schütze deinen Sohn so gut du kannst.
Inklusion ist das Zauberwort und der politische Druck wächst. Was das für unsere Kinder bedeutet, erleben wir gerade am eigenen Leib. Die Gebrüder Grimm Förderschule Schwerpunkt Sprache in Heinsberg wird wahrscheinlich zum 01.08.2011 ihre Türen geschlossen haben. Uns wurde ein mehr wie Fragwürdiges Konzept vorgestellt, was für die meisten Kinder grausam ist. Die Klassen werden auf Regelschule untergebracht und weiterhin Sonderpädagogisch betreut. Selbst die Viertklässler müssen noch wechseln! Weiterhin haben die meisten Kinder auch noch einen Anfahrtsweg, da die Schule auch im Nachbardorf sein kann. Es ändert sich eigentlich nichts, außer das man die Kinder zu Sonderschülern auf der Regelschule macht. Ihnen den geschützten Raum nimmt und nach vielen Jahren Gemeinsamkeit der Meute zum Fraß vorwirft. Dabei finden wir Integration ist eine feine Sache, jedoch darf man nicht vergessen. Integration beginnt im Elternhaus, wird im Kindergarten gelebt und sollte in der Schule selbstverständlich sein. Dafür sind wir leider in Deutschland Meilensteine von entfernt. Integration sollte aus Überzeugung ins Leben gerufen werden, damit man mit äußerster Sensibilität ein Konzept ins Leben rufen kann was Hand und Fuß für unsere Kinder hat und nicht nur den Politischen Druck nimmt.
Birgit
Kindergarten / Vorschule
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