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Bischöfe zu Konsequenzen aus Missbrauchsskandal aufgefordert

Thema auf der nächsten Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)

Mehr zu: Berlin, Deutschland, Gymnasium, Privatschulen, Religion, Sexueller Missbrauch, Schule
09.02.2010 -

(dpa) – Als Konsequenz aus den sexuellen Übergriffen an katholischen Bildungseinrichtungen in Deutschland sollte die Bischofskonferenz eine einheitliche, verbindliche Vorgehensweise erarbeiten. Dies forderte die Grüne Christa Nickels, Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), am 5. Februar im Inforadio des RBB. Mit dem Missbrauchsskandal an Schulen und Einrichtungen des katholischen Jesuiten-Ordens wird sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) auf ihrer nächsten Vollversammlung vom 22. bis zum 25. Februar in Freiburg befassen.

Das Thema sei kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt worden, teilte die DBK am 4. Februar mit. Die Bischöfe würden im Rahmen der Konferenz öffentlich Stellung beziehen. Seit Aufdeckung der ersten Missbrauchsfälle am Canisius-Gymnasium in Berlin Ende Januar wurden bis zum 5. Februar deutschlandweit mindestens 30 Opfer aus früheren Jahrzehnten bekannt. Nach Auffassung von Nickels sollten die Bischöfe jetzt Folgerungen aus den 2002 von der DBK erlassenen Richtlinien über Missbrauchsfälle durch Geistliche ziehen. Sie kritisierte, dass jedes Bistum sich seitdem allein mit dem Problem beschäftigt habe. Nun müssten die Erfahrungen ausgewertet werden und für alle Bistümer gemeinsame Vorgehensweisen erarbeitet und umgesetzt werden.

Der Vatikan stellte sich hinter die scharfe Verurteilung des sexuellen Missbrauchs von Schülern an mehreren Jesuiten-Gymnasien durch den Orden. Der Vatikan sehe die Bitte um Entschuldigung, wie sie der deutsche Jesuiten- Chef Stefan Dartmann vorgebracht hat, als "umfassend" an, erklärte Vatikan-Sprecher Pater Ciro Benedettini am 2. Januar auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa in Rom. Er werde sich daher nicht noch in einer eigenen Stellungnahme äußern, sei aber in "völliger Übereinstimmung" mit dem, was Dartmann dazu gesagt habe. Dartmann hatte sich am 1. Februar im Namen des gesamten Ordens bei den "Opfern von Übergriffen unserer ehemaligen Mitbrüder" entschuldigt.

Der Arbeitskreis Engagierter Katholiken in der CDU (AEK) zeigte sich erschüttert über die Missbrauchsfälle und forderte die Abschaffung der Verjährungsfrist in solchen Fällen. Der Berliner Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky sah am 2. Februar aber keine Notwendigkeit, aus den Vorfällen am Canisius-Kolleg weitere Konsequenzen für die Kirche zu ziehen. Der Schulleiter des Berliner Jesuiten-Gymnasiums, Klaus Mertes, sagte dem "Tagesspiegel", es sei wohl erst die "Spitze des Eisbergs" zu sehen. Frühere Lehrer und Schulleiter hätten bewusst weggesehen. "Das Schweigen ist sozusagen das Benzin für den Motor des Täters." Mertes betonte: "Das, was bei uns sichtbar geworden ist, passiert auch an anderen Schulen, nicht nur an katholischen."

Mehrere Opfer der Missbrauchsfälle am Canisius-Gymnasium fordern neben finanziellem Schadenersatz auch vollständige Einsicht in die Akten der Schule und des Jesuiten-Ordens. "Wir wollen Aufklärung", sagte Manuela Groll, Rechtsanwältin von drei Männern, die nach eigenen Angaben vor Jahrzehnten an der Schule missbraucht wurden. "Wir haben allerdings eine ablehnende Antwort erhalten." Zur Forderung nach Aufklärung sagte Groll weiter: "Dazu gehören auch Antworten auf die Fragen: Wer hat wann versagt? Und wen kann man zur Rechenschaft ziehen?" Sie prüfe jetzt eine Zivilklage auf Schadenersatz gegen die Schule und den Orden als Träger der Schule.

Ein Anwalt von Opfern am Berliner Canisius-Kolleg will eine Sammelklage gegen den Jesuiten-Orden in den USA prüfen. Der Rechtsanwalt Lukas Kawka sagte am 4. Februar der dpa: "Sollte sich bestätigen, dass ehemalige Schüler die amerikanische Staatsbürgerschaft haben, wäre eine Sammelklage in den USA, anders als in Deutschland, möglich." Weiter erklärte er: "Die finanziellen Konsequenzen wären dann für den Jesuitenorden desaströs." Zunächst werde eine außergerichtliche Einigung geprüft. Um Wiederholungen vorzubeugen, müsse es "spürbare, schadenersatzrechtliche Sanktionen" geben.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) verwies am 4. Februar auf ihre strenge Handhabe bei sexuellem Missbrauch. Schon bei einem Verdacht werde der betroffene Kirchenmitarbeiter sofort suspendiert, sagte EKD-Sprecher Reinhard Mawick. Eine bloße Versetzung komme nicht infrage.

(dpa-Dossier Bildung Forschung 06/08.02.2010)


© 2009 dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH.
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