Saar-Landtag schafft allgemeine Studiengebühren ab
Kassiert wird nur noch in fünf Bundesländern
Mehr zu: BAföG, Saarland, Stipendien, Studiengebühren, Studienwahl, Hochschule(dpa) – Im Saarland werden vom Sommersemester 2010 an keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Landtag am 10. Februar mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen.
Die drei Regierungsparteien hatte die Aufhebung der Gebühr für ein Erststudium in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die Oppositionsfraktionen von SPD und Linken lehnten das Gesetz ab, weil es ihnen nicht weit genug geht. Nach ihren Vorstellungen müsste das Gesetz auch den Verzicht auf die Gebühr für ein Zweitstudium sowie auf Langzeitgebühren regeln.
Die Gebühren, die den Hochschulen künftig verloren gehen, sollen durch Zuwendungen aus dem Landeshaushalt gedeckt werden. Über die Höhe dieser Zahlungen soll ein eigenes Gesetz entscheiden. Seit dem Wintersemester 2007/08 mussten Studierende in den ersten beiden Semestern je 300 Euro zahlen, danach 500 Euro pro Semester.
Mit dem Ausstieg des Saarlands aus Studiengebühren werden nunmehr noch in fünf unionsregierten Ländern solche Gebühren erhoben: in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg. Zuvor hatte schon Hessen Studiengebühren wieder abgeschafft.
(dpa-Dossier Bildung Forschung 07/15.02.2010)
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