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Urteil: Schüler musste nicht vom Kinobesuch freigestellt werden

Eltern hatten Teilnahme aus religiösen Gründen abgelehnt

Mehr zu: Neutralitätsgebot, Nordrhein-Westfalen, Recht, Religion, Unterrichtsgestaltung, Urteile, Schule
16.02.2010 -

(redaktion/pm) Ein Siebtklässler aus Bocholt hätte am Besuch des Kinofilms "Krabat" im Rahmen des Deutschunterrichts teilnehmen müssen, obwohl seine den Zeugen Jehovas angehörenden Eltern den Film für unvereinbar mit ihren religiösen Überzeugungen hielten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 12. Februar 2010 entschieden. Ein Anspruch der Eltern auf Befreiung ihres Sohnes von dieser Schulveranstaltung habe nicht bestanden.

Als die Eltern davon erfuhren, die 7. Klassen eines Bocholter Gymnasiums würden im Kino den Film "Krabat" nach dem zuvor im Deutschunterricht besprochenen Jugendbuch von Otfried Preußler anschauen, teilten sie dem Deutschlehrer mit, sie lehnten aus religiösen Gründen die Teilnahme ihres Sohnes ab. Sie wollten sich von bösen Geistermächten fernhalten, auch indem sie mystische Filme nicht ansähen. In einem Gespräch mit den Eltern lehnte der Schulleiter die Befreiung von der verbindlichen Schulveranstaltung ab. Am Kinobesuch nahm der Siebtklässler jedoch nicht teil. Ein wegen Verletzung der Schulpflicht gegen die Eltern eingeleitetes Bußgeldverfahren wurde schließlich eingestellt.

Die Klage der Eltern, festzustellen, dass die Ablehnung der Befreiung vom Unterricht rechtswidrig war, wies das Verwaltungsgericht Münster jetzt ab. Die Berufung auf einen aus der Glaubensfreiheit resultierenden Gewissenskonflikt, der sich bei der Befassung mit bestimmten Inhalten im Schulunterricht ergebe, stelle grundsätzlich nicht den erforderlichen wichtigen Grund für eine Befreiung dar, solange die Stoffvermittlung und sonstige Unterrichtsgestaltung unter Beachtung des staatlichen Neutralitäts- und Toleranzgebotes erfolge.

Das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf religiöse Kindererziehung verleihe den Eltern weder den Anspruch, dass der Schulunterricht nach ihren religiösen Vorstellungen ausgerichtet werde, noch das Recht, ihre Kinder von bestimmten Unterrichtsinhalten fernzuhalten. Ansonsten würde die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Schule beeinträchtigt und es entstünde ein Widerspruch zur Wertentscheidung der Verfassung für Toleranz als einem tragenden Prinzip der freiheitlichen Demokratie.

Mit der Filmveranstaltung "Krabat", ihrer Zielsetzung und der konkreten Unterrichtsgestaltung habe die Schule sich im Rahmen des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages gehalten, das ihr als staatlicher Einrichtung obliegende Neutralitätsgebot nicht verletzt und auch den Eltern Raum zur Vermittlung ihrer individuellen Glaubensüberzeugungen belassen. Schon der Film an sich, der ein Plädoyer für die Freiheit sei, habe die Schüler in keiner Weise dahin gehend beeinflusst, Spiritismus und schwarze Magie zu befürworten. Der Schule sei es um das zeitgeschichtliche Thema der Verführbarkeit des Einzelnen durch totalitäre Versuchungen und um die Stärkung der Fähigkeit der Schüler zu selbstständiger Entscheidung und rational reflektierter Lebensführung gegangen. Die Unterrichtsgestaltung habe – diesem Ziel folgend – der gebotenen Offenheit für unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Auffassungen entsprochen.

Az.: 1 K 528/09 (nicht rechtskräftig)

2 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)
von Hans Peter Salzer, am 17.02.2010, 14:58

Das Urteil, auf das der Artikel verweist, läßt in mir Fragen darüber aufkommen, ob die Schule wirklich einen so hohen Stellenwert hat in unserem Land, wie das Urteil glauben lassen möchte.

Einerseits wird die Position der Schule Eltern gegenüber gestärkt, die wählerisch sind in Bezug auf den angebotenen Lehrstoff. Andererseits muss man immer wieder von Schulen hören, lesen oder sehen, die so vergammelt sind, dass man sich schon fragen muss, wie ernst das Wohl der Schüler wirklich genommen wir. Einerseits also die Stärkung der Schulen, andererseits eine erschreckende Vernachlässigung.

Wohin will man in diesem Land? Wenn die Schule wirklich so wichtig ist, dass man es Eltern nicht erlauben will, Einfluss darauf zu nehmen, welchen Inhalten ihre Kinder ausgesetzt werden, dann sollte man das auch darin ausdrücken, dass man genügend Geld für gute Räumlichkeiten, Ausstattung und genügend Lehrer bereitstellt.

Alles andere ist unglaubwürdig.

von Franz Josef Neffe, am 18.02.2010, 10:45

SCHOLAE bedeutete für die alten Griechen einmal das Sich-Lösen aus Stress, das Innehalten und wieder zu sich Kommen, um sich nicht selbst zu verlieren. Es ist nicht nur irreführend sondern einfach peinlich, wenn wir unsere Unterrichtsvollzugsanstalten SCHULE nennen. Wenn man schon auf Gewalt statt Intelligenz setzt, sollte man das auch nicht verschleiern. Als Ich-kann-Schule-Lehrer LEHRE ich. Lehren (von germ. LAISTI=FÄHRTE) bedeutet, mit so gutem Beispiel IM LERNEN vorauszugehen, dass man einem interessiert folgen will. Wo die Du-musst-Schule zu Nötigung und Pression greift, würde sich die neue Ich-kann-Schule was einfallen lassen, was ZIEHT. Ich grüße freundlich.

Franz Josef Neffe


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