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Recht auf Bildung für statuslose Kinder

Integrationsbeauftragte will Kindern illegaler Zuwanderer zu Bildung verhelfen

Mehr zu: Bildungschancen, Bildungsgerechtigkeit, Fachhochschule, Schule
12.03.2010 -

(red) Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU) hat gegenüber der Süddeutschen Zeitung angekündigt, dass die Bundesregierung künftig auch den Kindern illegaler Zuwanderer zu Bildung verhelfen will. "Wir wollen den Kindern sowohl den Besuch von Schulen als auch den von Kindergärten ermöglichen", so Böhmer gegenüber der Zeitung.

Das Tor zur Schule: Für "illegale" Schüler meist geschlossen.
Das Tor zur Schule: Für "illegale" Schüler meist geschlossen. - Bild: bikl.de

Hierzu solle das Aufenthaltsrecht geändert werden. In den meisten Bundesländern müssen Lehrer bisher den Ausländerbehörden melden, wenn Kinder ohne die nötigen Papiere die Schule besuchen.

In einzelnen Ländern wie Bayern existiert sogar eine Schulpflicht für die Kinder, gleichzeitig aber eine Meldepflicht der Pädagogen. Viele Initiativen und Verbände, wie beispielsweise die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, setzen sich bereits seit Langem für einen angstfreien Schulbesuch der sogenannten "illegalen" Kinder in Deutschland ein. Teilweise mit Erfolg. So sollen Kinder von statuslosen Eltern in Hessen künftig die Schule ohne Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung besuchen dürfen. Das hatte Kultusministerin Dorothea Henzler Ende September vergangenen Jahres mitgeteilt. Laut einer Studie der evangelischen Fachhochschule Ludwigshafen vom März 2006 leben allein im Rhein-Main-Gebiet 25.000 bis 40.000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, fünf bis zehn Prozent davon sind Kinder.

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