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Kinderseiten im Netz

Kinderseiten: Verbraucherzentrale mahnt Betreiber ab

Mehr zu: Medienkompetenz, Sonderthemen
12.03.2010 -

(red/pm) Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt. in einem Forderungskatalog hat der Verband jetzt zusammengefasst, welche Anforderungen Internetangebote für Kinder erfüllen sollten.

Ziel der stichprobenartigen, nicht repräsentativen Untersuchung war es, Probleme zu identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind. Außerdem sollte überprüft werden, ob die heutige Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet. Das Ergebnis: Elf Anbieter von Kinderportalen hat der vzbv wegen unlauterer Praktiken abgemahnt. In sechs Fällen gaben die Betreiber eine Unterlassungserklärung ab, in zwei Fällen wird Klage eingereicht und drei Fälle befinden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium. Urheber der überprüften Seiten sind Unternehmen aus der Film- und Fernseh-, Werbe- und Medienbranche.

Viele Unternehmen, so der vzbv, trennen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt. Dies ist gerade bei Kinderportalen fatal, können Kinder doch oftmals gar nicht zwischen Inhalten und Werbung unterscheiden. Diese Fähigkeiten entwickeln sie erst mit zunehmendem Alter. Daneben bergen speziell eingeblendete Pop-up-Fenster die Gefahr, dass die jungen Nutzer durch einen unbeabsichtigten Klick auf Werbeangebote gelangen. Ein weiteres Problem: Kinderseiten verlinken häufig auf nicht altersgerechte oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte anderer Seiten, etwa auf Filme mit Gewaltszenen. Als ebenfalls kritisch bezeichnen die Verbraucherschützer Werbung, die einem Spiel vorgeschaltet ist.

In einem Forderungspapier fasst der vzbv die Anforderungen Internetseiten für Kinder zusammen. Kindergerechte Angebote im Netz wären demnach grundsätzlich werbefrei zu gestalten. Kann auf Werbung nicht verzichtet werden, so müssen für diese strengere Regeln gelten. Auch sollten Betreiber über ihre Internetangebote für Eltern und Kinder verständlich informieren und altersgerechte Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

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