Jugendoffiziere als Lehrer
Kritik an Kooperationen zwischen Bundeswehr und Kulstusministerien
Mehr zu: Bundeswehr, Neutralitätsgebot, Politische Bildung, Werteerziehung, Zivildienst, Schule(red) Jugendoffiziere im politischen Unterricht sind keine Seltenheit an deutschen Schulen, denn Bundeswehr und Kultusministerien arbeiten gut zusammen. Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sogar Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr über den Einsatz von Jugendoffizieren in den Schulen geschlossen. Immer häufiger aber wird diese Art des politischen Unterrichts von Eltern, politischen Parteien und Gewerkschaften infrage gestellt.
"Jugendoffiziere leisten sowohl in Rheinland-Pfalz als auch bundesweit im Einvernehmen mit den jeweiligen Kultusministerien einen Beitrag zur politischen Bildung. Sie sind methodisch-didaktisch darauf geschult, sicherheitspolitische Inhalte zielgruppenorientiert und jugendgerecht zu vermitteln", erklärte die rheinland-pfälzischen Kultusministerin Doris Ahnen im Februar dieses Jahres zur Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr. Damit ist sie sich mit ihren Kollegen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland einig. Die ansonsten penibel auf föderale Unabhängigkeit achtenden Bildungsminister erklären in dieser Sache beinahe gleichlautend, es gehe darum, den "Blick auf die Chancen und Risiken unserer Sicherheit und auf das Fundament unserer freiheitlichen Grundordnung" zu schärfen.
Die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf von Berlin ging Anfang dieses Jahres noch einen Schritt weiter und beantragte, den Schulen zu empfehlen, Informationsveranstaltungen der Bundeswehr mit Jugendoffizieren in ihr regelmäßiges Schulangebot aufzunehmen. Weniger das zitierte "Fundament der freiheitlichen Grundordnung" stand dabei im Vordergrund, vielmehr, dass "die Bundeswehr erfolgreich und international geachtet in Konfliktfeldern der Welt eingesetzt" werde, hatten die Abgeordneten im Auge. Um das Militär für diese Aufgabe zu wappnen, so wörtlich, "bedarf es verantwortungsvollen, demokratisch unterwiesenen und bürgerlich geprägten Führungspersonals. Dies soll auch aus Steglitz-Zehlendorfer Schulen rekrutiert werden." Der Antrag wurde im Februar beschlossen. Allerdings hat der Bezirksschulbeirat (BSB), das höchste schulische Gremium des Bezirks, diesem Anliegen am 16. März widersprochen. "Der BSB bittet die Schulen, die Empfehlung der BVV zu ignorieren", heißt es in dem Beschluss der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter. "Die Bundeswehr bitte ich um eine respektvolle Distanz zu (beruflicher) Orientierung suchenden Jugendlichen", erklärte die Vorsitzende des Bezirkselternausschusses Steglitz-Zehlendorf, Daniela von Treuenfels, und forderte die Verantwortlichen auf, das schulische Neutralitätsgebot ist unbedingt zu achten.
"Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr spricht sich eine stabile Mehrheit der Bevölkerung gegen diese Art der Friedenssicherung und Konfliktbewältigung aus", erklärte auch die baden-württembergische GEW Vorsitzende Doro Moritz. Diese Stimmen müssten im Unterricht berücksichtigt werden.
Schulunterricht am Schießsimulator
Und in der vergangenen Woche hat die SPD Schleswig-Holstein die Landesregierung aufgefordert, die Zusammenarbeit der Schulen und der Bundeswehr durch einen Erlass zu regeln, zu dem insbesondere das Recht der Eltern gehöre, der Teilnahme ihrer Kinder an solchen Veranstaltungen zu widersprechen. In diesem Bundesland war das Engagement der Bundeswehr in den Schulen Anfang des Jahres besonders negativ aufgefallen, weil minderjährige Berufsschüler bei der Bundeswehr im schleswig-holsteinischen Todendorf im Schießsimulator üben durften.
Verfassungsrechtliche Schranken
Informationen über die Bundeswehr seien im Pflichtteil des Unterrichts verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, erklärte Dr. Tilmann Hoppe vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages am 12 März. Je umstrittener die Inhalte der Veranstaltung in der Öffentlichkeit seien, so fügte er jedoch hinzu, desto mehr müsse die Schule auf die Ausgewogenheit achten. Eine gezielte Beeinflussung der Schüler in eine bestimmte Richtung sei verfassungsrechtlich unzulässig.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will weiterhin die alleinige Verantwortung auf die Schulen abwälzen und Fragen zur Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht nicht beantworten - ohne Rücksicht auf folgende Gruppen:
Eltern minderjähriger Schüler/innen erziehen ihre Kinder gewaltfrei mit dem Ziel, daß später der Wehrdienst verweigert wird.
Volljährige Schüler/innen haben sich dafür entschieden, den Wehrdienst zu verweigern oder eine freiwillige Verpflichtung auszuschließen.
Diese Personen und(!) die Schlleitungen müssen Klarheit darüber erhalten, ob Anträge auf Befreiung vom Unterricht mit der Bundeswehr abgelehnt werden dürfen.
Jetzt, da wir umgangssprachlich von Krieg sprechen, da können wir auch (umgangssprachlich natürlich) von kriegsvorbereitenden Maßnahmen sprechen, wenn unsere Kinder von Soldaten unterrichtet werden.
„Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.“ (K. Tucholsky)
Herr Blumentopf,
die Welt ist älter geworden seit 1968 und die alten, überholten Phrasen ziehen nicht mehr. Tucholsky ist auch schon ne ganze Weile tot. Wer weiß schon wie er heute denken würde.
Ein junger Offizier wird sicher einer verhätschelten Oberstufenpsyche keinen Missbrauch zufügen, aber bestimmt den Horizont erweitern. Es darf jeder anschließend das tun, was ihm sein Gewissen sagt. Augen zu und tubuisieren ist sicher keine Lösung, zumal unsere Soldaten von dem von uns gewählten Parlament in den Krieg geschickt werden. Diese Soldaten haben ein Recht darauf, daß dies in den Schulen thematisiert wird.
Lieber Herr Fritz,
zu Punkt 1: Auch der gute Jesus ist bereits seit geraumer Zeit von uns gegangen, dennoch meine ich mich erinnern zu können, dass es ein 5. Gebot gibt... lesen Sie einfach mal nach. Ist dieses auch abgelaufen?
zu Punkt 2: Die "verhätschelte Obestufenpsyche" (gibt es eine Studie zu dem Sujet?) ist mir darüber hinaus allemal lieber, als Menschen zu Kriegsmaschinen zu instrumentalisieren.
Zur Horrizionterweiterung trägt politische Aufklärung bei. Warum führt wer welchen Krieg und vor allem: wer profitiert davon? Also: Augen auf!
zu Punkt 3: Das Parlament ist gewählt, da muss ich Ihnen sowas von zustimmen! Es würde mich aber mehr als befremden, wenn dies einem Freifahrtsschein gleichkäme.
zu Punkt 4: In erster Linie haben unsere Kinder ein Recht darauf informiert zu werden (s. zu Punkt 2). Diese Informationen müssen so gut es geht objektiv sein. Lobbyarbeit hat in öffentlichen Bildungseinrichtungen nichts zu suchen.
PS: 1968 stand ich noch nicht mal als Quark im Kühlregal.
Die hier interessante Frage ist mit welcher Zielrichtung die politische Bildung durch die Bundeswehroffiziere geschieht und wie denen entgegenstehende Positionen im Unterricht vertreten werden.
Nach der Friedensethik der Ev. Kirche in Deutschland z.B. ist die gewaltfreie Konfliktlösung und das Streben nach einem gerechten Frieden oberste Maxime. Diese Position wird sicher nicht adäquat bei den vielen Möglichkeiten der Jugendoffiziere vertreten sein.
Politische Bildung hat die Aufgabe den Jugendlichen zu einer eigenen Meinung zu befähigen, dazu gehören aber Informationen der gesamten Bandbreite einer Problems.
Im Beutelsbacher Konsens sind 1976 folgende Grundsätze der poltischen Bildung formuliert worden:
- „Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinn erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern.“ Für den schulischen Unterricht bedeutet dieses „Überwältigungsverbot“, junge Menschen anzuregen, ihren Verstand und ihre Urteilskraft für eine eigene Meinung zu trainieren.
- „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“ Zusammen mit dem Überwältigungsverbot bedeutet dieses Kontroversitätsgebot die Forderung danach, unterschiedliche Standpunkte darzulegen und alternative Optionen zu erläutern. Wenn bestimmte Standpunkte im Unterricht nicht vorkommen, ist darüber indirekt ein Urteil gesprochen. Das Gebot zur Kontroverse soll einer Indoktrination vorbeugen.
Die Darstellung der Kontroverse dürfte nicht im Interesse der Bundewehr sein.
Ulrich Suppus, Jugendbildungsreferent der EKiR
Herr Suppus beklagt zu Recht die häufige Nichtbeachtung der Grundsätze für die politische Bildung in Schulen. Ein besonders krasses Beispiel findet man in GoogleWeb unter BUNDESWEHR WIRBT IN SCHULEN UM NACHWUCHS(dw-world.de vom 9.2.10). Auch in den nächsten Jahren gibt es für Eltern und volljährige Schüler nur ein Gegenmittel:
Befreiung von der Anwesenheitspflicht beantragen -
dazu mein Kommentar vom 6.4.10.
NUR EINGE FRAGEN:
1)Sind Jugendoffiziere für politische Bildung höher qualifiziert,als staatlich examinierte Pädagogen, "ohne gezielte Beeinflussung der Schüler""Informationen über die Bundeswehr im Pflichtteil des Unterrichts" zu vermitteln ???
2)Dient ihr Einsatz im "politischen Unterricht" den Kultusministerien nicht auch besonders dazu, den Unterrichtsausfall auf "billige"
Weise zu reduzieren???
Einige Kommentare zeugen von einer gewissen - ich sage es mal ganz vorsichtig - Sachfremde, was die Aufgaben der Jugendoffiziere angeht. @Herrn Költze: Sicherlich gibt es kaum Experten, die in Sachen Sicherheitspolitik besser qualifiziert sind als die Jugendoffiziere. Aber sie sind auch nicht dazu gedacht, auf billige Weise den Job der Lehrer zu machen. Deshalb bleibt bei diesen auch die Verantwortung für den Unterricht. @Herrn Suppus: Die Jugendoffiziere sind genau dem von Ihnen erwähnten Beutelsbacher Konsens in ihrer Tätigkeit verpflichtet. Die Bundeswehr ist keine für sich stehende Institution, die gesellschaftlich Interessen beeinflussen oder durchsetzen will. Diese Unterstellung können Sie nur Politikern machen. Und schließlich @Herrn Blumentopf: Die Informationspflicht ist genau das, was die Sonderstellung der Jugendoffiziere ausmacht. Denn so lange in Artikel 12 GG die Grundrechte durch Zwangsverpflichtung eingeschränkt werden, gibt es auch eine Verpflichtung, über die Einschränkung zu informieren. Schaffen Sie die Wehrpflicht ab, gibt es auch keine Jugendoffizere mehr. By the way, das fünfte Gebot lautet im Original: "Du sollst nicht morden." Leider halten sich Übersetzungsfehler manches Mal Jahrhunderte...
Ich bin der Schüler in Berlin Hellersdorf und habe an ein Projekt teilgenommen (POL&IS)das von der Bundeswehr durchgeführt wurde. Dazu wurden uns 2 Jugendoffiziere zugeteilt die mir und meiner Klasse sowohl vor dem Projekt als auch während dem Projekt alle fragen über die Sicherheitspolitik kompetent beantwortet haben. Sie haben uns auf das Projekt, in dem es darum geht die Politik zu verstehen und zu verstehen warum Politiker wie handelt, vorgestellt. Sie kannten sich sehr gut in der Sicherheitspolitik aus und sind daher auch genauso qualifiziert wie staatlich examinierte Pädagogen! Sie sind nicht dazu da um für die Bundeswehr zu werben, sondern lediglich dafür da Jugendliche und junge Erwachsende über die Sicherheitspolitik aufzuklären und deshalb finde ich es gut das sie ins Leben gerufen worden sind.
Und deshalb möchte ich mich sehr herzlich bei den Jugendoffizieren bedanken!
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