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Jugendoffiziere als Lehrer

Kritik an Kooperationen zwischen Bundeswehr und Kulstusministerien

06.04.2010

(red) Jugendoffiziere im politischen Unterricht sind keine Seltenheit an deutschen Schulen, denn Bundeswehr und Kultusministerien arbeiten gut zusammen. Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sogar Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr über den Einsatz von Jugendoffizieren in den Schulen geschlossen. Immer häufiger aber wird diese Art des politischen Unterrichts von Eltern, politischen Parteien und Gewerkschaften infrage gestellt.

"Jugendoffiziere leisten sowohl in Rheinland-Pfalz als auch bundesweit im Einvernehmen mit den jeweiligen Kultusministerien einen Beitrag zur politischen Bildung. Sie sind methodisch-didaktisch darauf geschult, sicherheitspolitische Inhalte zielgruppenorientiert und jugendgerecht zu vermitteln", erklärte die rheinland-pfälzischen Kultusministerin Doris Ahnen im Februar dieses Jahres zur Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr. Damit ist sie sich mit ihren Kollegen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland einig. Die ansonsten penibel auf föderale Unabhängigkeit achtenden Bildungsminister erklären in dieser Sache beinahe gleichlautend, es gehe darum, den "Blick auf die Chancen und Risiken unserer Sicherheit und auf das Fundament unserer freiheitlichen Grundordnung" zu schärfen.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf von Berlin ging Anfang dieses Jahres noch einen Schritt weiter und beantragte, den Schulen zu empfehlen, Informationsveranstaltungen der Bundeswehr mit Jugendoffizieren in ihr regelmäßiges Schulangebot aufzunehmen. Weniger das zitierte "Fundament der freiheitlichen Grundordnung" stand dabei im Vordergrund, vielmehr, dass "die Bundeswehr erfolgreich und international geachtet in Konfliktfeldern der Welt eingesetzt" werde, hatten die Abgeordneten im Auge. Um das Militär für diese Aufgabe zu wappnen, so wörtlich, "bedarf es verantwortungsvollen, demokratisch unterwiesenen und bürgerlich geprägten Führungspersonals. Dies soll auch aus Steglitz-Zehlendorfer Schulen rekrutiert werden." Der Antrag wurde im Februar beschlossen. Allerdings hat der Bezirksschulbeirat (BSB), das höchste schulische Gremium des Bezirks, diesem Anliegen am 16. März widersprochen. "Der BSB bittet die Schulen, die Empfehlung der BVV zu ignorieren", heißt es in dem Beschluss der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter. "Die Bundeswehr bitte ich um eine respektvolle Distanz zu (beruflicher) Orientierung suchenden Jugendlichen", erklärte die Vorsitzende des Bezirkselternausschusses Steglitz-Zehlendorf, Daniela von Treuenfels, und forderte die Verantwortlichen auf, das schulische Neutralitätsgebot ist unbedingt zu achten.

"Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr spricht sich eine stabile Mehrheit der Bevölkerung gegen diese Art der Friedenssicherung und Konfliktbewältigung aus", erklärte auch die baden-württembergische GEW Vorsitzende Doro Moritz. Diese Stimmen müssten im Unterricht berücksichtigt werden.

Schulunterricht am Schießsimulator

Und in der vergangenen Woche hat die SPD Schleswig-Holstein die Landesregierung aufgefordert, die Zusammenarbeit der Schulen und der Bundeswehr durch einen Erlass zu regeln, zu dem insbesondere das Recht der Eltern gehöre, der Teilnahme ihrer Kinder an solchen Veranstaltungen zu widersprechen. In diesem Bundesland war das Engagement der Bundeswehr in den Schulen Anfang des Jahres besonders negativ aufgefallen, weil minderjährige Berufsschüler bei der Bundeswehr im schleswig-holsteinischen Todendorf im Schießsimulator üben durften.

Verfassungsrechtliche Schranken

Informationen über die Bundeswehr seien im Pflichtteil des Unterrichts verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, erklärte Dr. Tilmann Hoppe vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages am 12 März. Je umstrittener die Inhalte der Veranstaltung in der Öffentlichkeit seien, so fügte er jedoch hinzu, desto mehr müsse die Schule auf die Ausgewogenheit achten. Eine gezielte Beeinflussung der Schüler in eine bestimmte Richtung sei verfassungsrechtlich unzulässig.


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