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Sexueller Missbrauch

Viele Lehrer müssen künftig erweitertes Führungszeugnis vorlegen

Lehrerverbände warnen vor einem Generalverdacht

Mehr zu: Föderalismus, Gewalt in der Schule, Lehrerbildung, Prävention, Schavan, Sexueller Missbrauch, Werteerziehung, Zeugnis, Schule
09.04.2010 -

(dpa) – Zum Schutz der Schüler vor sexuellem Missbrauch wollen erste Bundesländer künftig Lehrer und anderes pädagogisches Personal schärfer kontrollieren. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen sollen bereits von Mai an alle neu eingestellten Lehrer an den Schulen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Mehrheit der Länder will ihre bisherige Einstellungspraxis zumindest vorerst aber beibehalten. Dies ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa vom 9. April. Lehrerverbände warnten vor einem Generalverdacht gegen Lehrkräfte.

NRW-Schulministerin Barbara Sommer (CDU) wies am 5. April die Einstellungsbehörden an, die Vorlage eines erweiterten Zeugnisses bereits ab Anfang Mai zu verlangen. "Damit ist es zuverlässig möglich, allen nach Sexualdelikten vorbestraften Personen den Zugang zur Lehrerausbildung und zur Schule zu versagen", sagte sie in Düsseldorf. Niedersachsens Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) möchte ihren Erlass bis Ende Mai umgesetzt sehen.

In einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände forderte das NRW-Bildungsministerium die Gemeinden auf, als Arbeitgeber von anderem Schulpersonal wie Mitarbeitern für Ganztagsunterricht, Sekretärinnen oder Hausmeistern ebenfalls ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. Auch private Ersatzschulen wurden gebeten, analog zu verfahren, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte.

Auch in Niedersachsen sollen künftig alle Personen – egal ob Lehrer, Referendare oder pädagogische Mitarbeiter – bei ihrer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Prävention vor sexuellem Missbrauch an unseren Schulen hat für uns oberste Priorität", sagte Heister-Neumann am 8. April in Hannover. "Dabei geht es uns nicht darum, eine Berufsgruppe unter Generalverdacht zu stellen." Vielmehr sollten alle Menschen in den Blick genommen werden, die mit Kindern zu tun haben.

"Natürlich würde ich mir wünschen, dass auch alle anderen Bundesländer eine solche Regelung einführen. Schließlich wechseln Lehrer ja auch manchmal ihren Arbeitsplatz in ein anderes Bundesland" sagte Heister- Neumann. Von den derzeit rund 86 000 bereits eingestellten Lehrern in Niedersachsen sollen zunächst aber keine erweiterten Führungszeugnisse verlangt werden. "Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, diese anzufordern", sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.

In den nächsten Wochen soll es laut Heister-Neumann Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geben. Dabei will die Ministerin sich dafür einsetzen, dass auch die Schulträger als Arbeitgeber von Menschen, die im Umfeld von Schulen und Kitas beschäftigt sind, über ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nachdenken. Zudem haben die Kultusminister der Länder nach der Serie von Missbrauchsfällen in Schulen eine Arbeitsgruppe eingerichtet. "Für Mai rechne ich mit ersten Ergebnissen", sagte Heister-Neumann.

Auch in Sachsen müssen Bewerber für den Schuldienst künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Damit sollen Schüler besser vor möglichem Missbrauch geschützt werden, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am 9. April der dpa. Die neue Regelung soll voraussichtlich im Mai in Kraft treten.

Länder setzen Bundesrecht um

Bundestag und Bundesrat hatten bereits im vergangenen Jahr ein Gesetz gebilligt, das Kinder und Jugendliche besser vor sexuellen Übergriffen schützen soll. Nach der entsprechenden Änderung des Bundeszentralregisters muss eine Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, auf Verlangen des Arbeitgebers ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, das auch über geringfügigere Straftaten Auskunft gibt.

Nach dem zuvor geltenden Recht wurden im Bundeszentralregister nur Strafen festgehalten, wenn der Betroffene zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Im "Erweiterten Führungszeugnis" werden auch Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen wie beispielsweise eine Verurteilung wegen Kinderpornografie oder Exhibitionismus. Das neue Führungszeugnis gilt für alle Personen, die "kinder- oder jugendnah" tätig sind, also auch in Kindergärten oder Jugendheimen. Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Bundesbürger über 14 Jahren ein Führungszeugnis bekommen kann.

Schick will sich mit Lehrerverbänden abstimmen

Baden-Württemberg hat noch keine Entscheidung über ein erweitertes Führungszeugnis getroffen. "Das muss wohl überlegt werden", sagte Kultusministerin Marion Schick (CDU). "Mir ist wichtig, dass wir kein generelles Misstrauensklima gegenüber Menschen erzeugen, die im Bereich Kinder- und Jugendarbeit tätig sind." Sie will sich zunächst mit den Lehrerverbänden abstimmen.

Im Saarland wird eine Änderung ausgeschlossen. Es sei niemals erwogen worden, ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums. Auch in Schleswig-Holstein, Hessen und Sachsen- Anhalt soll vorerst ebenfalls alles beim Alten bleiben. "In Brandenburg wird das bislang nicht diskutiert", sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums. Man werde sich des Themas aber nicht verschließen.

VBE warnt: "Klima nicht vergiften"

Lehrerverbände kritisierten die neuen Vorgaben in den drei Ländern. Der Bundesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, warnte: "Der Lehrerberuf darf nicht unter Generalverdacht gestellt und das Klima an Bildungsinstitutionen nicht vergiftet werden." Dem pädagogischen Problem von Nähe und Distanz müsse man sich "wissenschaftlich fundiert und praxiswirksam" stellen, insbesondere in der Lehrerausbildung. Auch müssten Schulen in präventive Unterstützungssysteme eingebettet werden.

Der niedersächsische Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Eberhard Brandt, warnte in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vom 8. April davor, Lehrer unter Generalverdacht zu stellen. Auch in anderen Branchen gebe es Vorgesetzte, die ihre Macht missbrauchten und sich an Schwächeren vergingen.

"Damit erreicht man keine höhere Sicherheit", erklärte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Philologenverbandes, Roland Neßler, in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom 9. April. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus, sprach im "Handelsblatt Online" von Aktionismus. "Wichtiger erscheint es mir, dass die Verbreitung von Kinderpornografie strafrechtlich so streng behandelt wird, dass ein entsprechender Verstoß auch in einem normalen Führungszeugnis auftaucht", sagte Kraus.

Neue Vorwürfe an der Odenwaldschule

Heppenheim/Darmstadt – Im Missbrauchsskandal an der reformpädagogischen Odenwaldschule im südhessischen Heppenheim kommen immer neue Vorwürfe ans Licht. Nach Berichten ehemaliger Schüler sollen sich nicht nur Lehrer an ihren Schützlingen vergriffen haben. Auch Schüler sollen sich untereinander mit massiver Gewalt misshandelt haben. Die Rede ist von verbrühten Genitalien und schwerstem sexuellen Missbrauch. Die Leiterin der Odenwaldschule, Margarita Kaufmann, bestätigte am 7. April, dass sich zwei frühere Schüler mit den Vorwürfen gemeldet haben.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat bislang insgesamt zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet. In neun Fällen gehe es um sexuellen Missbrauch von Lehrern an Schülern, sagte der Sprecher der Behörde, Ger Neuber. Gegen den früheren Schulrektor Wolfgang Harder werde wegen der Verdachts der Strafvereitelung ermittelt, weil er womöglich Informationen über Missbrauchsfälle nicht weitergegeben habe. Zwei der Beschuldigten seien schon gestorben. Nach derzeitigem Kenntnisstand seien alle Taten verjährt, sagte Neuber. Neue Sachverhalte würden aber geprüft. Die Berichte ehemaliger Schüler mit neuen Vorwürfen liegen der Staatsanwaltschaft bislang nicht vor.

Nach Angaben des Opfer-Anwalts Thorsten Kahl gibt es Anzeichen für aktuellere Missbrauchsfälle als bisher bekannt. Er habe Hinweise von Ex- Schülern erhalten, dass es auch noch bis in die jüngere Vergangenheit Missbrauch von Lehrern an Schülern gegeben habe. "Es hat nicht aufgehört", sagte Kahl, der einige Opfer vertritt. Diese Angaben wurden bisher allerdings weder von der Staatsanwaltschaft noch der Schule bestätigt. Er forderte größere Anstrengungen bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Der von der Bundesregierung beschlossene Runde Tisch gegen Kindesmissbrauch nimmt am 23. April seine Arbeit auf. Den Vorsitz haben die Bundesministerinnen Kristina Schröder (Familie/CDU), Annette Schavan (Bildung/CDU) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz/FDP).

Ursula Mommsen-Henneberger (dpa-Dossier Bildung Forschung 15/12.04.2010)


© 2009 dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH.
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2 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)
von Franz Josef Neffe, am 11.04.2010, 19:29

Anderen "vorbeugend" die Probleme zu unterstellen, die man selber nicht lösen kann, zeigt mir als genau beobachtendem Ich-kann-Schule-Lehrer a) die Impotenz, b) die Inkompetenz und c) das mangelnde Interesse und die fehlende Bereitschaft der Verantwortlichen, hier dazuzulernen. Wenn wir immer das verkehrte Problem lösen, wird a) das vorhandene Problem größer und wir verursachen neue dazu.

Not amused.

Franz Josef Nerffe

von Lährer, am 11.07.2010, 23:54

Hätte das "ff" nicht ein "v" sein müssen, Herr "Ich kann ÜBERALL meine Ichkannschulenkommentare einbringen"?


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