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Behindertenkonvention

Inklusion: Viele Modelle statt einer Schule für alle

Mehr zu: Bildungsverwaltung, Elternrecht, Föderalismus, Förderschule, Handikap, Hauptschule, Inklusion, Schulgesetz, Sonderschulen, Spaenle, Volksentscheid, Schule
20.04.2010 -

(dpa) – Die UN-Behindertenkonvention hat sich binnen eines Jahres als starker Motor für einen anderen Umgang mit behinderten Kindern im deutschen Schulsystem erwiesen. "Die Kultusminister sind informiert und alarmiert. Sie haben Hoffnungen begraben, dass sie ohne große Änderungen auskommen können", sagte die GEW-Vizevorsitzende Marianne Demmer dem dpa-Dossier Bildung Forschung. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ludwig Spaenle (CSU), nannte die UN-Konvention eine "zentrale Wegmarke". "Die Umsetzung der Inklusions-Strategie bedeutet eine große Herausforderung", sagte er.

Die UN-Konvention, die ein inklusives, allgemeines Bildungssystem für alle Kinder vorsieht, trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Bisher besuchen hierzulande die meisten Mädchen und Jungen mit sonderpädagogischem Förderbedarf verschiedene Förder- oder Sonderschulen. Nur rund 17 Prozent bundesweit werden gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet. Nach der UN-Konvention sollen es bis zu 90 Prozent sein. Mit seiner Quote bildet Deutschland innerhalb Europas mit ein trübes Schlusslicht(vgl. Schwerpunkt 46/2008).

Das soll nun anders werden. Inzwischen nimmt sich auch Bundespräsident Horst Köhler des Themas an. Anfang April informierte er sich über das Lernen geistig behinderter Schüler an einer Regelschule in Schleswig-Holstein. Solche vorbildlichen Schulen, die gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder anbieten, will der "Jakob Muth-Preis für inklusive Schule" bekannter machen. Projektträger sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche UNESCO-Kommission.Bewerbungsschluss in diesem Jahr ist der 14. Mai.

Wurde vor wenigen Jahren sogar noch heftig über die Begriffe "inklusiv" oder "integrativ" gestritten, hat sich hier inzwischen Konsens eingestellt. Bildungspolitiker und -experten sprechen unisono ganz selbstverständlich von "Inklusion". Doch hinter dem einheitlichen Label stecken in der föderalen Republik unterschiedliche Auslegungen der UN-Konvention und damit auch verschiedene Konzepte, um das Regelwerk umzusetzen. In Art. 24 des Übereinkommens heißt es – zitiert nach Bundesgesetzblatt von 2008 (Bonn): "Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem (im Englischen: inclusive education system) auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,...".

Grund für den Streit war die Übersetzung des englischen Begriffs "inclusive" aus dem UN-Dokument. Die Befürworter einer entsprechenden Sprachregelungim Deutschen – "inklusives Bildungssystem" – argumentierten: Damit werde deutlich, dass das Bildungssystem von vorn herein auf die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Kinder, eben auch der behinderten Jungen und Mädchen, eingestellt sei. Dagegen würde eine Übersetzung als "integrativ" allein schon begrifflich bedeuten, dass sich die behinderten Kinder in eine vorgefundene, nicht auf sie zugeschnittene Schulstruktur integrieren müssten. Und dies sei nicht im Sinne der UN-Konvention. Die Anhänger des "Integrations"-Begriffs wollten dieser Sichtweise nicht folgen und lieber an der früheren Sprachregelung festhalten.

Kultusminister sehen kein Individualrecht

Derzeit überarbeiten die Kultusminister der 16 Bundesländer ihre Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung – unter Einbeziehung der betroffenen Verbände. "Die KMK hat sich insgesamt auf eine Arbeitsgruppe verständigt, die hier ein erstes Rohpapier vorgelegt hat", berichtete Spaenle. Inhalt sei die schrittweise Umsetzung der UN-Konvention. Die Zahl der Förderkinder an den Regelschulen solle steigen. "Die gleichberechtigte Teilnahme wird dabei nicht als Individualrecht angesehen, sondern als zu verfolgendes allgemeines Rechtsgut", sagte der KMKPräsident. "Das ist die Rechtshaltung der Länder." Dagegen erkennen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) einen individuellen Rechtsanspruchaus dem UN-Dokument. "Die inklusive Schulbildung muss als Rechtsanspruch gesetzlich festgeschrieben werden. Die Frage ist nicht mehr, ob die UN-Konvention umgesetzt wird, sondern nur noch wie und dies umgehend", erklärte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann. Besteht ein Rechtsanspruch, wäre er von Einzelnen einklagbar, erläuterte Demmer auf der Basis eines Rechtsgutachtens der GEW.

Kultusminister wollen ein Elternwahlrecht

Nach Worten von Spaenle zählt zu den Kernpunkten der geplanten KMK-Empfehlungen eine Weiterentwicklung des Elternrechts. Eltern sollen Wahlmöglichkeiten haben, wie ihre Kinder lernen, ob zum Beispiel an einer Sonder-, Regelschule oder in einer sogenannten Kooperationsklasse. Das geplante KMK-Papier solle die verschiedenen Möglichkeiten inklusiver Beschulung erläutern und benennen, sagte Spaenle weiter. Die Definition des Förderbedarfs werde ebenfalls ein Bestandteil der neuen Empfehlungen sein.

Damit könnten die unterschiedlichen, aber auch teils ähnlichen Wege der 16 Länder in der sonderpädagogischen Förderung zumindest übersichtlicher werden. Derzeit sind selbst Statistiken zum Teil nur schwer vergleichbar. Eine Vereinheitlichung wird es aber nicht geben, dazu sind die politischen Standorte und konkreten Ziele zu divergent. Demmer kritisiert denn auch die "ungleichzeitige und ungleichartige Weise,mit der die Kultusminister versuchen, den Anforderungen der UN-Konvention gerecht zu werden". Dies sieht der Verband Sonderpädagogik anders. "Im föderalen System in Deutschland wurden verschiedene, weltweit extrem gute Förderqualitäten entwickelt. Diese müssen nun vernetzt werden", sagte der Bundesvorsitzende Stephan Prändl dem Dossier Bildung Forschung.

So hat Bremen bereits im Juni 2009 als erstes Bundesland die Inklusion in sein neues Schulgesetz aufgenommen. In Schleswig-Holstein lernt bereits die Hälfte der behinderten Kinder gemeinsam mit anderen. Die andere Hälfte besucht Förderzentren. Die Quote soll weiter steigen. In Baden-Württemberg und Bayern zählen zu den inklusiven Wegen auch sogenannte Außenklassen an Regelschulen. "In Bayern lautet der Grundsatz: Inklusion durch Kooperation", sagte Spaenle als bayerischer Kultusminister dem Dossier.

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen halten unter Hinweis auf das Elternwahlrecht an einer Doppelstruktur fest. "Wir müssen grundsätzlich dazu kommen, ein Elternrecht auf Wahl des Förderortes für ihr Kind zu etablieren", so NRW-Schulministerin Barbara Sommer. Das sei die richtige Antwort auf den Artikel 24 der UN-Konvention. Es solle deshalb ein Nebeneinander von gemeinsamen Unterricht und Förderschulen geben.

GEW fordert Recht auf Regelschulbesuch

Dem widerspricht die GEW-Bildungsexpertin Demmer. "Die UN-Konvention kennt kein Parallelsystem", sagte sie. "Ein Recht der Eltern auf Wahlfreiheit wäre unbezahlbar." Da die Sonderschulen mit kleineren Klassen besser ausgestattet sind, würden die Regelschulen den Kürzeren ziehen. "Es muss ein Recht auf den Regelschulbesuch geben – das ist das eigentliche Muss", betonte Demmer. Die spezifische Förderung müsse dann innerhalb des Systems erfolgen. "Es gibt nur ganz wenige Fälle behinderter Kinder, die nicht im Regelschulsystem beschulbar sind."

Nach Auffassung von Prändl macht die UN-Konvention keine Strukturvorgaben – sie sei eine Menschenrechtskonvention. Der Sonderpädagoge rief alle Bildungsebenen – Vorschule, Schule, Hochschule und berufliche Bildung – dazu auf, zum Wohl der Kinder viel stärker zu kooperieren. "Die Frage des Förderortes ist zweitrangig. Vorrangig ist die optimale Förderung jedes Kindes." Das Bundesbildungsministerium forderte er auf, deutlich mehr Mittel zur Erforschung von gemeinsamen Unterricht bereitzustellen. Mehr Mittel verlangt auch VBE-Chef Beckmann – für eine grundlegende Umgestaltung der Schulen. "Die Länder müssen endlich ihre Hausaufgaben machen und die notwendigen personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen an den allgemeinen Schulen gewährleisten, damit behinderte und nichtbehinderte Kinder zusammen lernen können." Zudem müsse die gesamte Lehreraus- und fortbildung die inklusive Pädagogik zu einem Schwerpunkt machen.

Mit Blick auf Art. 24 "Bildung" der UN-Konvention ist im Saarland das Studienseminar für Förderschulen und Integration bewusst an das Staatliche Studienseminar angegliedert. Dort werden für angehende Lehrkräfte aller Schulformen Veranstaltungen zum Thema Inklusion angeboten. Auch Rheinland-Pfalz gilt als vorbildlich. Als bundesweit erstes Land hat Mainz in diesem März einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Konvention 2010 in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft vorgestellt. "Dieses konkrete und pragmatische Vorgehen ist ein guter Schritt in die richtige Richtung", lobte Demmer.

Lernschwache Schüler auf Sonderschulen im Blick

Unter allen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen in Deutschland die Kinder mit Lernschwächen eine besondere Rolle ein. Fast die Hälfte der Kinder auf Sonderschulen werden auf eine Förderschule fürLernbehinderte verwiesen – eine Kategorie, die es so in vergleichbaren Staaten nicht gibt. Dort gelten diese Kinder als "Langsamlerner", die in der Regelschule – ohnehin meist Gemeinschaftsschulen mit neun oder zehn Jahren gemeinsamem Lernen – unterrichtet werden. Die anderen Sonderschüler verteilen sich auf acht weitere Förderschwerpunkte wie für Sehgeschädigte oder Gehörlose. Auffällig ist zudem, dass sehr vielen Ausländerkindern in Deutschland eine Diagnose als Lernbehinderte gestellt wird.

Die Kultusminister wollen insgesamt leistungsschwächere Schüler stärker individuell fördern und so ihre Chancen auf einen Schulabschluss und eine Teilhabe am beruflichen Leben erhöhen. Das gilt insbesondere auch für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, wie die KMK auf ihrer jüngsten Sitzung im März beschloss. Das Konzept, das auch mehr berufsorientierte Bildungsinhalte vorsieht, bezieht sich nicht auf eine bestimmte Schulart. Ziel ist das Erreichen der Mindeststandards für den Hauptschulabschluss.

"Die Beibehaltung des Förderschwerpunkts Lernen halte ich persönlich für geboten", sagte Spaenle dazu der dpa. Grund seien die kleineren Lerngruppen und das spezifische pädagogische Personal vor Ort. Es werdeaber angestrebt, dass mehr Förderschüler von der Sonderschule auf die Hauptschule rückgeführt werden, damit sie dort ihren Hauptschulabschluss machen. Wichtig seien auch die Übergänge in den Beruf und Abschlüsse in der beruflichen Bildung.

Der Fahrplan der Kultusminister für eine Fortschreibung ihrer Empfehlungen steht grob. Der Rohentwurf soll jetzt auf einer KMK-Fachkonferenz zur inklusiven Schule am 21. Juni in Bremen diskutiert und anschließend überarbeitet werden. Dann könnte das Reformpapier laut Spaenle auf der Dezember-Sitzung der KMK oder im nächsten Frühjahr verabschiedet werden. Unmittelbar vor der Fachtagung findet vom 16. bis 19. Juni in Berlin der 15. Weltkongress von Inclusion International statt. Gute Gelegenheiten also, das Menschenrecht Behinderter auf chancengleiche Bildung in einem inklusiven System zu diskutieren.

Ursula Mommsen-Henneberger (dpa-Dossier Bildung Forschung 16/19.04.2010)

Länder-Konzepte für behinderte Schüler unterschiedlich

Die Bundesländer sind derzeit dabei, ihre Schulkonzepte für behinderte Schüler zu überarbeiten. Hintergrund ist die von Bundestag und Bundesrat ratifizierte UN-Konvention für die Rechte von Behinderten. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, behinderten Menschen in einem "inklusiven" Bildungssystem das Recht auf Bildung auf der Basis von Chancengleichheit zu gewährleisten.

Dabei gehen die 16 Länder – wie im Bildungsbereich üblich – unterschiedliche Wege. Die Modelle für gemeinsamen Unterricht von behinderten Kindern mit anderen reichen vom Lernen im selben Klassenzimmer an der Regelschule bis zu einer Klasse mit Förderschülern, die an eine Regelschule angedockt wird. Eine aktuelle Umfrage der Nachrichtenagentur dpa bei den Kultusministerien der Länder ergab folgenden Überblick:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ein Wahlrecht für Eltern soll noch in diesem Schuljahr kommen. Auf sogenannten Bildungswegekonferenzen sollen Schulen, Schulämter, Jugendhilfe und Eltern gemeinsam über die besten Fördermöglichkeiten für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beraten. Das letzte Wort über die Schule – ob Sonder- oder allgemeinbildende Schule – sollen Väter und Mütter haben, sofern ihre Entscheidung dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Damit wird einer geplanten Änderung des Schulgesetzes vorgegriffen, mit der die Sonderschulpflicht für behinderte Kinder abgeschafft wird. Dies wird voraussichtlich zum Schuljahr 2013/2014 geschehen. Derzeit besuchen 29 Prozent der Sonderschüler eine Regelschule; weitere 1900 werden in Außenklassen an Regelschulen unterrichtet. Die Sonderschulquote liegt um die vier Prozent, wobei Ausländerkinder viel öfter auf Sonderschulen geschickt werden: Bei türkischen Schülern sind es acht, bei italienischen sogar zehn Prozent.

BAYERN: Im Freistaat werden nach Schätzungen des Kultusministeriums derzeit etwa 23 Prozent der behinderten Kinder gemeinsam mit anderen unterrichtet. Um die Quote schrittweise zu erhöhen, soll bis zum Beginn der Sommerpause 2010 ein neues Konzept vorliegen. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden derzeit an Förderschulen sowie in vier verschiedenen Unterrichtsformen an Regelschulen gefördert. Im Schuljahr 2008/2009 lernten in 139 Außenklassen und 532 Kooperationsklassen Förderkinder und andere Schüler gemeinsam. Rund 17 000 Schüler mit Förderbedarf werden durch sogenannte mobile sonderpädagogische Dienste an der Regelschule begleitet.

BERLIN: Die Bildungsverwaltung lieferte keine Informationen.

BRANDENBURG: In Brandenburg gibt es rund 15 000 Schüler mit Förderbedarf, ein Drittel wird derzeit an Regelschulen unterrichtet. Bereits seit derWende verfolge das Bildungsministerium das Ziel, mehr Sonderschüler an Regelschulen unterzubringen, sagte Sprecher Stephan Breiding. "Vor allem wollen wir den Förderschülern damit eine Chance für den ersten Arbeitsmarkt geben." Immerhin sei der Abschluss einer Förderschule nur landesweit anerkannt und weniger wert als ein Hauptschulabschluss.

BREMEN: Bremen hat im Juni 2009 als erstes Bundesland die Inklusion mit in sein völlig neu gestaltetes Schulgesetz aufgenommen und damit die UN-Konvention umgesetzt. In dem Gesetz heißt es zur Gestaltung des Schullebens: "Der Unterricht und das weitere Schulleben sollen für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam gestaltet werden. Die Schule hat der Ausgrenzung von jungen Menschen mit Behinderungen entgegenzuwirken." Das Gesetz wurde gemeinsam von der rotgrünen Regierung und der oppositionellen CDU beschlossen und darf im Kern die nächsten zehn Jahre nicht angepackt werden.

HAMBURG: Vom Schuljahr 2010/2011 an haben Eltern behinderter Kinder einen Rechtsanspruch darauf, ihre Kinder auch in einer Regelschule lernen zu lassen – sofern sie das wollen. Bereits jetzt werden in 272 Integrationsklassen und 350 integrativen Regelklassen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Die im Paragraf 12 des Schulgesetzes festgeschriebene Regelung greift laut Schulbehörde im nächsten Schuljahr in den 1. und 5. Klassen. Sollte der im Juli anstehende Volksentscheid die geplante Schulreform mit der Einführung einer sechsjährigen Primarschule für alle Kinder kippen, bliebe diese Regelung nach Einschätzung der Schulbehörde unangetastet.

HESSEN: Derzeit besuchen 12,2 Prozent der Sonderschüler eine allgemeinbildende Schule. Zählt man Hör- und Sehbehinderten mit, sind es 18 Prozent. Laut Koalitionsvertrag von CDU und FDP soll der Anteil erhöht werden. Entscheidungen zur Umsetzung der UN-Konvention sollen aber erst fallen, nachdem im Ministerium die Positionen der zuständigen Verbände eingeholt sind. Hessen setzt stark auf den Ausbau von sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren, die aus Sonderschulen hervorgegangen sind. Die inzwischen 119 Zentren unterrichten Sonderschüler; sie schicken auch ihre Lehrer an die Regelschulen. Dort kümmern sie sich um die Schüler mit besonderem Förderbedarf und beraten deren Lehrer. Im Vorjahr wurden mehr als 18 000 junge Menschen so gefördert, gut 10 000 konnten deshalb in ihren angestammten Klassen bleiben.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Vom nächsten Schuljahr an sollen keine Erstklässler mit Lernschwierigkeiten mehr in Förderschulen eingeschult werden. Sie sollen Regelschulen besuchen, entweder in den regulären Klassen oder in Diagnoseförderklassen. In den Diagnose-Klassen wird der Stoff der ersten zwei Schuljahre in drei Jahren gelernt. Damit will das Kultusministerium in zehn Jahren den Anteil von Förderschülern erheblich senken, der im Nordosten rund doppelt so hoch ist wie im Bundesdurchschnitt. 2008/09 ging in Mecklenburg-Vorpommern jeder zehnte Schüler der Klasse eins bis zehn vor allem wegen Defiziten in Sprache, Lernen, geistiger und emotional-sozialer Entwicklung auf eine Förderschule.

NIEDERSACHSEN: In einem Erlass von 2005 zum Schulgesetz wird die Zuständigkeit aller Schulen für die sonderpädagogische Förderung betont und von der Pluralität der Förderorte (Regel- und Förderschulen) ausgegangen. Die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Hinblick auf Inklusion wird derzeit in den parlamentarischen Gremien erörtert. Schulgesetzliche Regelungen sind für dieses Jahr geplant. Nach Worten von Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) wird es in Niedersachsen aber auch künftig immer ein plurales System von Förderund Regelschulen geben. "Denn es gibt durchaus auch Behinderungen, bei denen eine kategorische Integration in Regelschulen äußerst kritisch gesehen werden muss." Die Quote der behinderten Schüler in Niedersachsen, die Regelschulen besuchen, beträgt 16,7 Prozent.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Schulministerin Barbara Sommer (CDU) setzt beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülern auf ein "sowohl-als-auch". "Wir müssen grundsätzlich dazu kommen, ein Elternrecht auf Wahl des Förderortes für ihr Kind zu etablieren." Das sei die richtige Antwort auf den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Es solle deshalb weiterhin ein Nebeneinander von gemeinsamen Unterricht und Förderschulen geben. In NRW besuchen etwa 15 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemeine Schule. Das Angebot an gemeinsamen Unterricht soll schrittweise ausgebaut werden.

RHEINLAND-PFALZ: Als bundesweit erstes Land hat Rheinland-Pfalz im März 2010 einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention vorgestellt. Mit rund 200 Maßnahmen aus verschiedensten Bereichen der Gesellschaft sollen Behinderte unterstützt und ins öffentliche Leben eingebunden werden, so Sozialministerin Malu Dreyer (SPD). Ein wichtiger Punkt dabei sei die verstärkte Förderung von allgemeinbildenden Schulen, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden. 172 solcher sogenannter Schwerpunktschulen stehen derzeit Sonderschülern offen. Sie können dort entweder den schulartspezifischen Abschluss oder die besonderen Schulabschlüsse erwerben, die Förderschulen vergeben. Mit einem Anteil von knapp über vier Prozent habe Rheinland-Pfalz bundesweit den niedrigsten Anteil an Kindern, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wurde, hieß es. Rund 15,5 Prozent dieser Schüler besuchen allgemeinbildende Schulen.

SAARLAND: Derzeit lernen 34,4 Prozent der Sonderschüler an einer Regelschule. Damit liegt das Saarland im Bundesvergleich auf den vorderen Plätzen. Ziel der Landesregierung ist es, diese Zahl weiter deutlich zu erhöhen. Künftig sollen Eltern ein Wahlrecht erhalten, ob sie ihr Kind in einer Förder- oder einer Regelschule unterrichten lassen wollen. Ferner ist geplant, mehr Förderschullehrkräfte an Regelschulen einzusetzen. Perspektivisch soll an jeder Grundschule entweder eine Förderschullehrkraft oder ein Pädagoge mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung zusätzlich zur jetzigen Personalausstattung tätig sein. Langfristig ist die Einführung dieses Konzepts auch für die weiterführenden Schulen geplant. Das Studienseminar für Förderschulen und Integration ist im Hinblick auf die Umsetzung des Artikels 24 der UN-Konvention bewusst an das bestehende Staatliche Studienseminar angegliedert. Es werden für angehende Lehrkräfte aller Schulformen Veranstaltungen zum Thema Integration angeboten.

SACHSEN: In den vergangenen Jahren hat sich die sonderpädagogische Förderung an den allgemeinbildenden Schulen und die Schulart Förderschule zu einem festen Bestandteil des sächsischen Schulwesens entwickelt. Im laufenden Schuljahr ist es gelungen, den Anteil von integrativ beschulten Schülern auf 17,9 Prozent aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Schulen zu steigern (2004/2005: 8,3 Prozent). Das soll weiter ausgebaut werden. Zugleich hält Sachsen auch künftig die Förderschule für unverzichtbar. Übergänge zwischen den Schularten sollen aber durchlässiger werden.

SACHSEN-ANHALT: Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können eine entsprechende Förderung im gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule erfahren; entscheidend ist der Wille der Eltern. Alle Anträge von Eltern auf gemeinsamen Unterricht wurden realisiert. Sachsen-Anhalt hat ein Handlungskonzept zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung erstellt, dieses enthält auch einen Modellversuch zur Qualifizierung des gemeinsamen Unterrichts. Mit dem Schuljahr 2009/2010 hat das Kultusministerium den Modellversuch Grundschule mit Integrationsklassen an 22 Schulen begonnen, der bis zum Schuljahr 2010/2011 laufen soll. Gegenwärtig nehmen 13,2 Prozent aller Förderschüler am gemeinsamen Unterricht teil – im Schuljahr 2001/2002 waren es erst 1,7 Prozent und 2005/2006 vier Prozent.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Im Norden lernen im laufenden Schuljahr bereits 50 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in gemeinsamem Unterricht. Die andere Hälfte besucht Förderzentren. Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) will den gemeinsamen Unterricht weiter ausbauen, erklärte eine Sprecherin. Die Quote von Schülern im gemeinsamen Unterricht sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – im Schuljahr 2007/2008 lag sie noch bei 41,5 Prozent. Das Bildungsministerium in Kiel hatte 2009 noch unter Klugs Vorgängerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) das "Jahr der inklusiven Bildung" ausgerufen und zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt. In diesem Mai wird das Schülerprojekt Barrierefreie Schule im Landeshaus präsentiert. Außerdem wird an einem Aktionsplan "inklusive Bildung" gearbeitet.

THÜRINGEN: Von den 16 275 Mädchen und Jungen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Thüringen besuchen derzeit 10 563 eine Förderschule. Rund 5700 Kinder und Jugendlichen werden integrativ in Grund- und Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsschulen betreut. Das sind etwa 35 Prozent. Die Quote der Förderschüler soll von derzeit 7,8 Prozent auf 4,0 Prozent zum Ende der Legislaturperiode 2014 gesenkt werden, erklärte Kultus-Ministeriumssprecher Gerd Schwinger.

UN-Konvention: Artikel 24 Bildung

Hamburg (dpa) – Auszüge aus der UN-Konvention für die Rechte von behinderten Menschen, zitiert aus dem Bundesgesetzblatt von 2008: "Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,. ..

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) ... d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.. .."

(dpa-Dossier Bildung Forschung 16/19.04.2010)


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3 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)
von Thomas Wasilewski, am 06.03.2011, 18:50

Thomas Wasilewski Mönchengladbach

Eine Kultur, in der jeder Mensch einen Platz hat - das ist die Idee, die hinter dem Inklusionsanspruch steht. Und das bedeutet: nicht die Defizite sind das Ausschlaggebende, sondern die Ressourcen, die in jedem Menschen sind. Darum geht es letztlich: Kindern und Jugendlichen Rahmenbedingungen schaffen, ihre Fähigkeiten und Gaben zu entwickeln.

Jeder und jede ganz unterschiedlich. Alle Menschen brauchen einander, ergänzen einander. Niemand ist überflüssig, jede und jeder ist wichtig. Jeder Mensch hat Würde, er ist wichtig, so wie er ist. Deshalb sollten Kinder und Jugendliche mit ganz unterschiedlichen Kompetenzen, Bedürfnissen und Beeinträchtigungen miteinander und voneinander lernen, und zwar nicht mit gleichen Zielen, sondern mit unterschiedlichen.

Wer allerdings glaubt, man könne mit der Abschaffung von Sondereinrichtungen Haushaltsmittel sparen, hat nicht verstanden, welch hoher personeller, pädagogischer und architektonischer Aufwand getrieben werden muss, um Gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen. Die Verfassung und die UN Behindertenkonvention dürfen nicht von dem jeweiligen SchulministerIn tagesaktuell gedeutet werden, und nach jeweils eigenem, auch parteipolitischen Verständnis umgesetzt werden.

Lehrerinnen und Lehrer brauchen für diese Aufgabe die Unterstützung, die nötig ist, um Inklusion gut zu machen. Das bedeutet für die Schule aber auch, dass sie sich neu einlassen muss auf zieldifferenten Unterricht. Sie muss nicht nur zu berücksichtigen, dass Kinder unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten haben, sondern dass auch je und je andere Ziele erreicht werden. Die Lösungen sind vorhanden, werden aber leider beharrlich ignoriert, da sie bestehende Strukturen in Frage stellen. Die Interessen der Sonderpädagogen am bestehenden Schulsystem werden auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Die Pädagogen und Gewerkschaften handeln nach dem Motto: „Weil es etwas in der Vergangenheit nicht gab, darf es dies auch heute nicht geben.

Die große Herausforderung der Inklusion ist es, Schule so zu gestalten, dass jeder einen Platz hat und dass jeder mit seinen Ressourcen zum Zuge kommt. Niemand ist dabei überflüssig. Es ist normal, verschieden zu sein. Beeinträchtigungen sind nicht das Besondere, sondern das Normale. Dass wir auf Hilfe angewiesen sind, ist eine menschliche Konstante. Wir brauchen Ergänzung, Hilfe, Unterstützung. Alle! So ist es auch dann, wenn wir uns einreden, wir seien stark, unabhängig, klug, souverän.

Gespannt darf man sein, wie gerichtliche Auseinandersetzungen ausgehen, wenn mehr Eltern als bisher sich für eine inklusive Bildung entscheiden und das Schulsystem dadurch unter Reformdruck gerät.

Am Ende der Inklusion stehe eine neue Schule, die wir noch nicht kennen.

von Heilpäd, am 26.05.2011, 19:44

Inklusion sollte als Ziel verstanden werden und wir sollten uns auf den (langen) Weg dahin aufmachen. Wer die UN-Konvention aufmerksam liest, wird feststellen, daß es sich um eine gesamtpolitische Veränderung handelt, die sich eben auch im Bildungsbereich niederschlagen muß.

Langfristig wird sich dadurch der gesamte schulische Rahmen verändern. Ich bin davon überzeugt, daß dies allen Kindern/Jugendlichen entgegenkommt. "Schule" muß sich unter diesen Vorzeichen dahingehend entwickeln, daß es keine "Außenseiter" mehr gibt, keiner aufgrund seiner Beeinträchtigung stigmatisiert wird.

Die Tendenz zu Privatschulen zeigt doch klar, daß auch Eltern von nicht-behinderten Kindern, sich eine andere Lernumgebung für ihre Kinder wümschen.

Inklusion ist eine einmalige Gelegenheit eine "offene" Schule für alle zu schaffen.

Natürlich wird es Stolperstellen geben und es werden große finanzielle Hürden zu nehmen sein, aber es bietet auch die Möglichkeit den Grundstein zu legen für eine andere Art des Umgangs miteinamder.Jeder hat Stärken und Schwächen, öffnen wir uns dafür, dann bereichern wir uns gegenseitig.

Schule in der jetzigen Form, als abgeschirmter Bereich, alle Entscheidungen hinter geschlossenen Türen getroffen, keinerlei Offenheit nach außen, keinerlei Austausch mit anderen pädagogischen Berufgruppen, keinerlei Flexibilität...., wieviele Eltern suchen deswegen eine andere Art der Beschulung als die Regelschule.

Behinderte Kinder werden von Anfang an in "geeignete" Schulen geleitet. Pech nur für die Kinder, die in keines der vorhandenen Schemata passen.

Es wird höchste Zeit, die Schule den Bedürfnissen der g e s a m t e n nächsten Generation anzupassen und sie flexibler zu gestalten.

Als ersten Schritt dazu wäre allerdings mehr Flexibilität in den Köpfen anzumahnen. Inklusion als Vision für eine gemeinsame Zukunft...

von Insider, am 27.03.2012, 23:19

Meine lieben Theoretiker!

Aus lanjähriger Erfahrung darf bei dieser Dikussion anmerken:

Sowohl Politiker als auch Kultusminister- die Schule vorallem als Kostenfaktor sahen-, haben dafür gesorgt das die Möglichkeit einer individualisierten Schule sogut wie nie verwirklicht wurde.

Das allgemeine Schulsystem hatt und wird diese nur in seltensten Ausnahmefällen leisten! Und das noch nicht einmal bei Kindern "ohne Beinderunge"

.Wo schon einfache Hilfestellungen langfristige Erfolge zeigen würden, scheitern sie an den Herren Finanzkrämern.

Träumen sie nur schön weiter das das leistbar sein wird!

Jeder Finanzminister wird ihre schönen Träume in der Staub treten, wie sie bisher schon fast alle Möglichkeiten in diesem Bereich höchstens mit "Feigenblatt Aktionen" gefördert haben.

Wir hätten schon viel erreicht

wenn nur im allgemeinen Schulsystem diese Förderung möglich wäre.

Unsere Zunkunft als Staat entscheidet sich daran wie viel und die individuelle Bildung der Kinder wert ist.

Wollen wir hoffen das für alle Kinder eine entsprechende Förderung möglich wird. Mein Alptraum wäre wenn rechte Politiker eines Tages anfangen Eltern die verstärkte Förderung "Behinderer" zu erklären.


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