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UN-Konvention

Kinderrechte für alle Kinder in Deutschland verwirklichen!

UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk begrüßen heutigen Kabinettsbeschluss

Mehr zu: Inklusion, Integration, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Jugendschutz, Kinderrechte, Politische Bildung, Sonderthemen
03.05.2010 -

(red/PM) Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begrüßen die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen: "Jetzt müssen eine Reihe von Gesetzen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht angepasst werden."

"Damit sind wir einen großen Schritt bei der Verwirklichung der Kinderrechte für alle Kinder in Deutschland weitergekommen", betont der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. "Aber die Rücknahme der Vorbehaltserklärung allein reicht nicht aus, um die Kinderrechte für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen."

Die Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland Regine Stachelhaus: "Die heutige Entscheidung war seit langem überfällig. Jetzt müssen eine Reihe von Gesetzen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht angepasst werden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht länger aufgrund ihres Aufenthaltstatus diskriminiert werden. Die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte müssen endlich für alle Kinder in Deutschland gelten."

Die Bundesrepublik Deutschland hatte die Vorbehaltserklärung bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 abgegeben. Dadurch stehen insbesondere unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte zu wie deutschen Kindern.

Viele dieser Kinder kommen aus Krisen- oder Kriegsgebieten. Sie sind oftmals traumatisiert und brauchen deshalb den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Auch für diese Kinder muss Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention volle Gültigkeit haben. Dort ist festgelegt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Gemeinsam mit vielen Partnern treten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 dafür ein, diese ohne Vorbehalte anzuerkennen und umzusetzen.

1 Kommentar (es gelten unsere Kommentarregeln)
von Gerhard Jüttner, am 15.05.2010, 12:26

Frage:

Wie sieht es mit Kinderrechten in heutigen Kinderheimen aus.

Wie können sich Kinder gegen Kinderechtsverletzungen in Kinderheimen wehren?

Wer ist Ihr Ansprechpartner, die Pflegschaftsinhaberin im Jugendamt Langenhagen ihre Rechte vorsätzlich verletzt?

4 Kinder von 8-13 Jahren werden namentlich gezwungen zu festgesetzten Zeiten zu bestimmten Verwandten zu gehen.

mfg.

Gerhard Jüttner aus Hannover


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