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Schleswig-Holstein

Lehrer werden wegen Streiks nicht Schulleiter

Mehr zu: Disziplinarverfahren, Schleswig-Holstein, Tarifvertrag, Schule
23.08.2010 -

(dpa) – Zweieinhalb Monate nach dem ersten Beamtenstreik im Norden hat das Kieler Bildungsministerium weitere Konsequenzen gezogen. Ein kommissarischer Schulleiter darf nicht Chef werden, eine Lehrerin wird nicht zur Rektorin befördert. Beamte dürfen in Deutschland nicht streiken.

Rund 3 500 Lehrer streikten im Juni in Schleswig-Holstein
Rund 3 500 Lehrer streikten im Juni in Schleswig-Holstein - Bild: GEW S-H

Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) hält trotz massiver Kritik an den Sanktionen fest. "Beamte, die streiken, handeln rechtswidrig. Und dieses Handeln hat Konsequenzen", erklärte Klug am 20. August nach einem Gespräch mit dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Matthias Heidn. Er sehe mit der Streikteilnahme von Beamten die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn verletzt, der auf der anderen Seite Privilegien wie Unkündbarkeit gegenüberstünden, sagte Klug.

Für Lehrer, die eine Führungsfunktion haben oder anstreben, gelte die Treuepflicht in besonderem Maße, betonte der Minister. Ein beamteter Schulleiter, der gestreikt habe, müsse sich gefallen lassen, nach strengeren Maßstäben beurteilt zu werden. Streikteilnehmer, die Schulleiter werden wollten und zum Beispiel ihre Probezeiten absolvierten, hätten mit ihrem Rechtsbruch zudem deutlich gemacht, dass sie der gewünschten Vorbildfunktion nicht genügten.

Klug ließ aber eine Tür offen: Es sei nicht ausgeschlossen, dass diese Lehrer später einmal dennoch Schulleiter werden können. "Das Landesdisziplinarrecht lässt dies zu, der aktuelle Vorgang bedeutet nicht das zwingende Karriere-Ende dieser Lehrerinnen und Lehrer."

Heidn reagierte enttäuscht auf das Festhalten Klugs an den Sanktionen. Sie sind aus Sicht der GEW unverhältnismäßig. Die Gewerkschaft will nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Betroffenen zu helfen. Scharf kritisierte SPD-Landtagsfraktionschef Ralf Stegner Klugs Haltung. "Diese Form der Gnadenlosigkeit ist weder christlich noch liberal", sagte er in Anspielung auf die CDU/FDP-Koalition. "Das ist ein Demotivationsprogramm allererster Güte." Grüne und Linke forderten den Minister auf, die Entscheidungen rückgängig zu machen.

Der DGB-Landesvorsitzende Uwe Polkaehn nannte die Maßnahmen des Ministers schockierend und völlig überzogen. "Es ist unglaublich und skandalös, dass der Bildungsminister bereits besetzte Schulleiterposten zum Schuljahresbeginn lieber unbesetzt lässt, als sich um eine vernünftige Bildungspolitik und gute Bedingungen an den Schulen zu kümmern."

Am 3. Juni hatten etwa 3000 Lehrer ihre Arbeit aus Protest gegen die Schulpolitik der schwarz-gelben Koalition in Schleswig-Holstein niedergelegt. Klug hatte Sanktionen angedroht.

Kurz vor Schulstart nach den Sommerferien versetzte das Ministerium einen kommissarischen Schulleiter aus Elmshorn, der noch in der Probezeit war. Einer Lehrerin aus Flensburg, die ebenfalls gestreikt hatte, ergeht es ähnlich: Sie hatte sich auf den Rektorenposten an ihrer Schule beworben. Drei Wochen nach dem Streik wählte sie der Schulleiterwahlausschuss zwar, doch das Ministerium schritt ein.

Insgesamt hat das Ministerium nach den Streiks fast 2000 beamteten Lehrern wegen der versäumten Arbeitsstunden die Besoldung gekürzt. Außerdem läuft gegen sie ein Disziplinarverfahren. Die Lehrer müssen mit einem Eintrag in die Personalakte rechnen.

(dpa-Dossier Bildung Forschung 34/23.08.2010)


© 2009 dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH.
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3 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)
von Andi Wellige, am 24.08.2010, 04:14

Stegners Kritik geht wie des öfteren völlig daneben. Beamter und Streikrecht passen nicht zusammen. Wer gute Pensionen ("amtsangemessene Alimentation") und Unkündbarkeit beansprucht, hat kein Streikrecht. So besagen es die verfassungsgeschützten hergebrachten Grundsätze des Beamtenrechts. Wer als Angestellter weniger verdient, weniger Rente kriegt und kündbar ist, der hat auch das Streikrecht. Die GEW will alles:

Die Privilegien beider Arbeitsverhältnisse,- alle Rechte und keine Pflichten. So waren die aber schon immer!

von VERDROSSENER, am 27.08.2010, 13:18

Hier geht es um EU-Recht.

Beamten muss genauso das Streikrecht eingeräumt werden, wie die Möglichkeit, den Beamtenzirkus zu verlaasen und die Pensionsansprüche mitzunehmen.

Den Mist vom überversorgten Beamten glaubt doch kein Mensch mit Mindest-OQ mehr!

Lobbyvertreter Klug aus der Klientelpartei hat den völlig falsche Namen! :-(

von Honorarberater, am 03.06.2011, 10:06

Glauben Sie mir, aus meiner beruflichen Praxis kann ich Ihnen nur eines sagen, wenn die Beamten sich mal damit beschäftigen würden, wie viele Privilegien sie genießen und wie fürstlich sie alimentiert werden, würden sie sich mehr in Demut gegenüber dem Souverän und Steuerzahler üben. Den meisten ist leider nicht bewußt, wie gut es ihnen wirklich geht - da schmerzen einige minimale Einschnitte bei den Privilegien, da die Gewerkschaften immer schön trommeln und klagen.

Sehen Sie sich doch mal um, was für ein Raubbau bei denjenigen, die nicht verbeamtet sind, in den letzen zehn Jahren stattfand!

Mal sehen, wie lange es dauert, bis die Wähler kapieren, was sie da alles mitfinanzieren und sich eine Partei dieser enormen Ungleichheit annimmt!

Ich möchte es unserem Land wünschen.


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