Der weite Weg zur besseren Förderung armer Kinder
Mehr zu: Bildungsausgaben, Bildungschancen, Bildungsgerechtigkeit, Bildungspaket, Schulverpflegung, Statistik, Super Nanny, Sonderthemen(dpa) – 3,11 Euro sieht der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz für die tägliche Verpflegung eines Kindes vor. 2,30 Euro allein kostet aber schon im Schnitt das Mittagessen in der Ganztagsschule oder in der Kita. Da bleiben im Budget des Kindes für Frühstück und Abendbrot nicht mal ein Euro übrig. Die Folge: Viele Kinder aus armen Familien melden sich bei der Mahlzeit ab und schauen zu, wie die anderen gemeinsam essen. Viele müssen auch bei Klassenfahrten, Partys, Musikunterricht oder auch beim Sport passen – trotz zahlreicher, aber leider häufig nur regional begrenzter Hilfsangebote. Doch das soll künftig anders werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil im Februar die bisherigen pauschalen Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und vom Bund spätestens zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung verlangt.
Zugleich forderten die Richter ein, dass künftig dabei auch die individuellen Bedürfnisse der knapp zwei Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien berücksichtigt werden – Nachhilfe, Schulessen oder Besuche von Extra-Kursen, Sportvereinen und Schwimmbädern. Kurzum: mehr Teilhabe am kulturellen Leben auch für diese Kinder. Vier Monate hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch für die Neuregelung Zeit – bis der einklagbare Rechtsanspruch auch für die individuellen Zusatzleistungen greift. Mit ihrem geplanten Bildungschip – das werfen die SPD-geführten Bundesländer nun von der Leyen vor – tue die Ministerin allerdings den zweiten Schritt vor dem ersten. Zunächst müsse nach dem Urteil der Bedarf für die Kinder grundsätzlich völlig neu berechnet werden. Zudem kann der Bildungschip nach den Worten der Ministerin nicht zum 1. Januar 2011 bundesweit eingeführt werden. Allenfalls Modellprojekte in ausgesuchten Regionen kann von der Leyen bereits im Frühjahr starten.
Mehrfach haben alle Länder bei von der Leyen Berechnungen angemahnt, bei denen sie auch beteiligt werden wollen. Bei dem vierstündigen Bund-Länder-Treffen am 20. August sagte von der Leyen jetzt die Vorlage bis Ende September zu. Die Berechnung der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) – Grundlage der Hartz-IV-Regelsätze – ist kompliziert. Basis ist eine dreimonatige Analyse der Ausgaben von 60 000 Haushalten. Allerdings seien für die neue Datenerhebung nur zwei Statistiker abgestellt, wurde bei dem Treffen kolportiert.
Von der Leyen und die meisten Länderminister haben bei der besseren Förderung nicht nur die Hartz-IV-Kinder im Blick, sondern auch die Kinder aus sogenannten Aufstocker-Familien und von Alleinerziehenden. Dem jüngsten Bildungsbericht von Bund und Ländern zufolge sind in Deutschland insgesamt 3,4 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vom Armutsrisiko bedroht.
Einig ist sich von der Leyen mit den meisten Sozial- und Bildungsministern der Länder auch, dass diese Kinder am besten durch einen Mix von Geld- und Sachleistungen gefördert würden. Ob das per konventionellem Gutschein aus Papier geschieht oder per schicker Chipkarte – das ist vielen Ländern wie auch dem Städtetag im Grunde egal.
Der allergrößte Widerstand gegen Sachleistungen statt Geld kommt allerdings aus der CSU: "Misstrauensvotum für Eltern" titelte das CSU-Parteiorgan "Bayernkurier" in dieser Woche – um dann auch im Innenteil gegen von der Leyens "Super-Nanny-Staat" zu wettern. Am 20. August zeigte sich Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) allerdings moderater. Sachleistungen könnten zumindest beim Mittagessen und bei Nachhilfe sinnvoll sein, sagte sie.
"Der Chip ist ein Zahlmittel – mehr nicht. Allein damit werden die Probleme nicht gelöst", sagt die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig. Zur besseren Förderung der Kinder aus armen Familien setzen die SPD-Länder wie auch viele Kommunen vor allem auf den Ausbau vorhandener Strukturen, wie Kitas und Ganztagsschulen, an denen es auch Nachhilfe geben soll. Dafür fordern sie allerdings vom Bund mehr Geld.
Für ihr Bildungschip-Projekt braucht von der Leyen die Zustimmung des Bundesrates – dort hat Schwarz-Gelb aber keine Mehrheit mehr. Doch zunächst muss die Bundesministerin für den am 20. Oktober angestrebten Kabinettsbeschluss erst einmal das Unionslager einen, das derzeit noch mit vielen Zungen spricht. Aber von der Leyen ist Kämpfen gewohnt – vor allem auch mit Widerständen in ihrer eigenen Partei.
Karl-Heinz Reith (dpa-Dossier Bildung Forschung 34/23.08.2010)
© 2009 dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH.
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